Menschenrechtler bedingt freigelassen

Pagoden Bagan, Myanmar

Pagoden Bagan, Myanmar

In Myanmar ist der Menschenrechtsverteidiger Kyaw Hla Aung im Zuge einer Präsidialamnestie aus dem Gefängnis entlassen worden. Vor seiner Freilassung musste er eine Erklärung unterschreiben, dass er sich nicht mehr an "rechtswidrigen Aktivitäten" beteiligen werde oder ansonsten wieder inhaftiert werde.

Sachlage

Am 7. Oktober ist der Menschenrechtsverteidiger Kyaw Hla Aung, der Angehöriger der muslimischen Rohingya-Minderheit ist, aus dem Gefängnis der Stadt Sittwe im Bundesstaat Rakhine im westlichen Myanmar freigelassen worden. Er wurde im Rahmen einer Amnestie freigelassen, die am selben Tag von den Behörden ausgesprochen worden war. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde Kyaw Hla Aung entlassen, weil seine noch zu verbüßende Haftstrafe weniger als sechs Monate beträgt. Er ist offenbar in sehr schlechter gesundheitlicher Verfassung und leidet unter anderem an Bluthochdruck und Arthritis.

Kyaw Hla Aung wurde unter Paragraf 401 der myanmarischen Strafprozessordnung freigelassen, die den Präsidenten dazu bemächtigt, Häftlinge zu entlassen. Gemäß Paragraf 401 können die Freilassungen allerdings auch wieder rückgängig gemacht werden, "wenn nach Ansicht des Präsidenten irgendeine der Bedingungen, unter denen die Haftstrafe erlassen oder zur Bewährung ausgesetzt wird, nicht erfüllt wird". Bei seiner Haftentlassung musste Kyaw Hla Aung eine Erklärung unterschreiben, dass er nicht mehr straffällig werden oder sich an "rechtswidrigen Aktivitäten" beteiligen wird und dass er ansonsten die restliche Zeit seiner Haftstrafe verbüßen müsse.

Kyaw Hla Aung hatte sich seit seiner Festnahme am 15. Juli 2013 in Haft befunden. Am 26. September 2014 hatte ihn ein Gericht in Sittwe der "Beteiligung an Krawallen" für schuldig befunden und zu 18 Monaten Haft verurteilt. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Anklagen gegen ihn politisch motiviert waren.
Zwar begrüßt Amnesty International die Freilassung von Kyaw Hla Aung. Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass er von vornherein nie hätte inhaftiert werden dürfen.

Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Amnesty International wird den Fall weiter beobachten.