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Amnesty International – Mit Menschlichkeit für Menschenrechte

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Das Foto zeigt einen in der belarusischen Fahnen gehüllten Mann, der von einem anderen Mann umarmt wird. Um die beiden Männer stehen weitere Personen, von denen einige lächeln.

Belarus: 250 politische Gefangene freigelassen

Zu den Freigelassenen gehören unter anderem die Menschenrechtsverteidigerinnen Marfa Rabkova und Nasta Loika.

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Das Foto zeigt Leqaa Kordia. Sie trägt ein Kopftuch und eine Sonnebrille und lächelt in die Kamera. Sie breitet mit ihren Händen hinter ihrem Rücken ein großes Kufiya-Tuch aus.

USA: Leqaa Kordia freigelassen

Ein Einwanderungsgericht in Texas ordnete am 13. März 2026 die Freilassung von Leqaa Kordia an, ein Jahr nach ihrer ersten Inhaftierung. Drei Tage später wurde sie aus der Haft entlassen. Leqaa Kordia geriet wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration an der Columbia University ins Visier der Behörden. Sie nahm dabei lediglich ihr Recht auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung wahr, um gegen den israelischen Völkermord an den Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen zu protestieren. Ihre Verfahren vor den Einwanderungs- und Bundesgerichten dauern an.

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Das Foto zeigt mehrere Personen mit Amnesty-Leibchen an der Spitze eines Demonstrationszuges. Viele Lachen, andere tragen Mundschutz. Sie halten ein Banner vor sich mit Regenbogenfarben und dem Amnesty-Logo.

Ukraine: Oberster Gerichtshof erkennt gleichgeschlechtliches Paar als Familie an

Der Oberste Gerichtshof der Ukraine hat zum ersten Mal eine Beziehung von zwei Männern als Familie anerkannt.

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Foto-Collage bestehend aus zwei Porträtbildern von Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi.

Tunesien: Menschenrechtler freigelassen

Mustapha Djemali und Abderrazak Krimi wurden am 24. November 2025 aus der Haft entlassen. Die Menschenrechtler waren kurz zuvor zu 18 Monaten Gefängnis und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da sie bereits mehr als 18 Monate lang willkürlich inhaftiert gewesen waren, konnten sie unmittelbar nach der Verurteilung freigelassen werden. Es war das erste Mal, dass in Tunesien Mitarbeiter*innen von NGOs ausschließlich aufgrund ihrer humanitären und menschenrechtlichen Aktivitäten für die Unterstützung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen vor Gericht gestellt wurden.

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Hintergrund: Ballons steigen in den Himmel, Vordergrund: Schriftzug "Erfolg!"

Tunesien: 4 willkürlich Inhaftierte freigelassen

Die tunesischen Behörden haben Sherifa Riahi, Mohamed Joo und einen dritten Mitarbeiter von Terre d'Asile Tunisie sowie die ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Sousse, Imen Ouardani, freigelassen. Ein Gericht in Tunis hatte die Vollstreckung ihrer Reststrafe ausgesetzt. Die vier waren 20 Monate willkürlich wegen ihrer Menschenrechtsarbeit inhaftiert. Sie hatten Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant*innen unterstützt. 

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Eine Gruppe von Menschen bei einer Kundgebung, eine Person hält ein Megafon, sie tragen weiße T-Shirts mit der Aufschrift: "Befreit alle politischen Gefangenen"

Venezuela: Weitere Freilassungen!

Zwischen dem 8. Januar und dem 1. Februar 2026 wurden fünf Menschenrechtsverteidiger*innen, für die sich Amnesty International eingesetzt hatte, aus der willkürlichen Haft freigelassen. Zahlreiche weitere sind jedoch nach wie vor inhaftiert.

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