Hinrichtung verhindern!

Trotz Rückschlägen: Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe hält an.

Protest gegen die Todesstrafe

Der Malaysier Kho Jabing, der sich in Singapur im Todestrakt befindet, hat alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und daher am 27. April ein Gnadengesuch beim Präsidenten eingereicht. Sollte das Gesuch abgelehnt werden, würde ihm unmittelbar die Hinrichtung drohen.

Appell an

PRÄSIDENT
His Excellency Dr. Tony Tan Keng Yam
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SINGAPUR 238823
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Präsident)
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E-Mail: istana_feedback@istana.gov.sg

PREMIERMINISTER
His Excellency Lee Hsien Loong
Prime Minister's Office
Istana Annexe, Orchard Road
SINGAPUR 238823
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 65) 6332 8983
E-Mail: lee_hsien_loong@pmo.gov.sg

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AUSSENMINISTER VON MALAYSIA
His Excellency Dato’ Sri Anifah Aman
Ministry of Foreign Affairs
No. 1, Jalan Wisma Putra
Precinct 2
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MALAYSIA
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BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn J Sohan Singh
Voßstraße 17
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Fax: 030-2263 4375
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Mandarin, Malaiisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Juni 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Der malaysische Staatsbürger Kho Jabing sowie ein weiterer Mitangeklagter waren am 30. Juli 2010 in Singapur wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Mittlerweile hat Kho Jabing alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und daher am 27. April ein Gnadengesuch beim Präsidenten eingereicht. 2010 war die Verhängung der Todesstrafe bei Mord in Singapur zwingend vorgeschrieben. Am 24. Mai 2011 wandelte das Berufungsgericht die Verurteilung des Mitangeklagten wegen Mordes in eine Verurteilung wegen "Raubüberfall und Körperverletzung" um. Das Gericht erhielt jedoch das Todesurteil gegen Kho Jabing wegen Mordes aufrecht.

Das Parlament von Singapur verabschiedete am 14. November 2012 ein Gesetz, das die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe, die unter bestimmten Umständen bei den Delikten Mord und Drogenhandel galt, abschaffte und in solchen Fällen einen bestimmten Ermessensspielraum einräumte. Am 30. April 2013 bestätigte das Berufungsgericht, dass im Fall von Kho Jabing gemäß Paragraf 300(c) des Strafgesetzbuchs von Totschlag gesprochen werden kann. Für diese Straftat können Gerichte nach Ermessen entweder die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe und zusätzliche Stockhiebe verhängen. Der Fall von Kho Jabing wurde zur Prüfung an das Hohe Gericht übergeben, welches das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe und 24 Stockhiebe umwandelte. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Das Berufungsgericht hatte daraufhin erstmals die Möglichkeit zu entscheiden, welches Strafmaß in einem Fall von Mord bzw. Totschlag, in dem das Gesetz einen gewissen Ermessensspielraum einräumt, verhängt werden soll. Am 14. Januar 2015 entschied das Berufungsgericht mit drei zu zwei Stimmen, Kho Jabing wieder zum Tode zu verurteilen. Sollte das von ihm eingereichte Gnadengesuch abgelehnt werden, würde Kho Jabing unmittelbar die Hinrichtung drohen.

Nach wie vor werden in Singapur Hinrichtungen vollzogen. Im April 2009 war Muhammad bin Kadar des Mordes für schuldig befunden und obligatorisch zum Tode verurteilt worden. Seine Rechtsmittel wurden im Juli 2011 abgewiesen. Nach der Abänderung der Todesstrafengesetze im Jahr 2012 beantragte Muhammad bin Kadar eine Überprüfung seines Falls durch das Berufungsgericht. Am 29. September 2014 erklärte das Berufungsgericht, dass Muhammad bin Kadar gemäß Paragraf 300(a) des Strafgesetzbuches des Mordes für schuldig befunden worden war und dieser Straftatbestand weiterhin zwingend mit der Todesstrafe geahndet werden müsse. Das Todesurteil gegen Muhammad bin Kadar wurde bestätigt und er wurde am 17. April 2015 im Changi-Gefängnis hingerichtet.

Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird. Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung gefordert wird. Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 18 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn wenden sie in der Praxis nicht mehr an.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte weder die von Kho Jabing begangene Tat entschuldigen noch das dadurch verursachte Leid verharmlosen. Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass die Tötung nicht vorsätzlich geschah und seine erneute Verurteilung zum Tode nur mit knapper Mehrheit durch das Berufungsgericht beschlossen wurde, nachdem das Todesurteil gegen ihn zuvor bereits umgewandelt worden war.

  • Daher möchte ich Sie bitten, Kho Jabing zu begnadigen und alle weiteren verhängten Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.

  • Bitte setzen Sie umgehend das offizielle Hinrichtungsmoratorium wieder in Kraft mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es die UN-Generalversammlung in fünf Resolutionen seit 2007 fordert.

  • Es besorgt mich sehr, dass in Singapur nach wie vor in bestimmten Fällen zwingend die Verhängung der Todesstrafe vorgeschrieben ist. Diese Regelung verstößt gegen die Bestimmungen des Völkerrechts.

[APPELLE AN]

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Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 18. Juli 2014 wurden in Singapur erstmals seit 2012 wieder zwei Hinrichtungen vollzogen. Tang Hai Liang und Foong Chee Peng waren wegen Drogenhandels unter dem Anti-Drogen-Gesetz zum Tode verurteilt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, 89,55 g bzw. 40,23 g Diamorphin geschmuggelt zu haben – ein Straftatbestand, der die Verhängung der Todesstrafe zwingend vorschrieb. Ihrer Hinrichtung war ein seit Juli 2012 bestehendes Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen vorausgegangen, welches dem Parlament Zeit geben sollte, die strengen Todesstrafengesetze des Landes zu prüfen.

Im Jahr 2014 wurden in Singapur drei neue Todesurteile verhängt. In all diesen Fällen wurden die Angeklagten des Drogenschmuggels für schuldig befunden und obligatorisch zum Tode verurteilt. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurden 2014 fünf Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt. Ende 2014 sollen sich in Singapur 22 Personen im Todestrakt befunden haben.

Weiter auf Englisch:
Following the adoption of the Misuse of Drugs (Amendment) Act 2012 and the Penal Code (Amendment) Act 2012 on 14 November 2014, the courts of Singapore are now given the discretion not to impose the death penalty in certain circumstances. In murder cases, defendants may now be spared the death penalty if they are charged with murder under sections 300(b) and 300(c) of the Penal Code and prove that they did not intend to cause death. In drug-related cases, this can happen if the defendant is only involved in transporting, sending or delivering an illicit substance, or only offered to commit these acts. Equally, defendants can be spared the death penalty if they prove that they are suffering from "such abnormality of mind … [which] substantially impaired his mental responsibility for his acts and omissions…". While these restrictions to the imposition of the mandatory death penalty are a welcome step, the amended legislation still does not conform to human rights law and standards, including in relation to the use of caning as a form of alternative punishment. Furthermore, for defendants to be spared the death penalty in drug trafficking cases, the Public Prosecutor has to be satisfied that the defendants have substantively assisted the Central Narcotics Bureau in disrupting drug trafficking activities. The mandatory imposition of the death penalty is against international law. The UN Human Rights Committee has said that "the automatic imposition of the death penalty constitutes an arbitrary deprivation of life, in violation of article 6, paragraph 1, of the [International] Covenant [on Civil and Political Rights], in circumstances where the death penalty is imposed without any possibility of taking into account the defendant’s personal circumstances or the circumstances of the particular offence".

For the first time, the Court of Appeal of Singapore had to consider in Kho Jabing’s case how to determine what punishment to impose in cases of murder for which both the death penalty and life imprisonment with caning are sentencing options. For his and future cases, the five judges’ bench unanimously established that the death penalty should be imposed when the manner by which the offender carried out the murder "exhibits viciousness or a blatant disregard for human life". While the five judges agreed that the evidence available in Kho Jabing’s case specifically did not allow for a precise reconstruction of the murder, they reached different conclusions as to whether it was possible to prove beyond reasonable doubt that he had inflicted more than two strikes on the victim’s head, showing a "blatant disregard for the sanctity of human life". Three judges found that Kho Jabing's actions deserved to be punished by death, while two held that the evidence available did not prove with certainty that he had hit the victim more than twice. The death penalty was therefore re-imposed with a close three-to-two majority – with no further avenue for legal appeal.