Hinrichtungstermin festgelegt

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

05. 11. 2015: Gute Nachricht: Kho Jabing ist ein Hinrichtungsaufschub gewährt worden!
Da noch keine genaueren Informationen bekannt sind, muss weiter Druck auf die Behörden ausgeübt werden. Schreiben Sie also bitte weiterhin Appelle! Danke für Ihren Einsatz!

Appell an

PRÄSIDENT
His Excellency Tony Tan Keng Yam
Office of the President of the Republic of Singapore
Orchard Road
SINGAPUR 238823
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 65) 6735 3135
E-Mail: istana_feedback@istana.gov.sg

PREMIERMINISTER
His Excellency Lee Hsien Loong
Prime Minister's Office
Istana Annexe, Orchard Road
SINGAPUR 238823
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 65) 6332 8983
E-Mail: lee_hsien_loong@pmo.gov.sg

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTER VON MALAYSIA
His Excellency Dato’ Sri Anifah Aman
Ministry of Foreign Affairs of Malaysia
No. 1, Jalan Wisma Putra Precinct 2
Federal Government Administrative Centre 62602 Putrajuya
MALAYSIA
Fax: (00 603) 8889 1717
E-Mail: anifah@kln.gov.m

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn Kong Seng Jacky Foo
Voßstraße 17
10117 Berlin
Fax: 030-2263 4375
E-Mail: singemb_ber@sgmfa.gov.sg

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 6. November 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Englisch, Mandarin, Malaiisch oder auf Deutsch.

Sachlage

Der Malaysier Kho Jabing soll am 6. November in Singapur hingerichtet werden. Am 19. Oktober hatte der Präsident von Singapur sein Gnadengesuch abgelehnt. Er kann diese Entscheidung jedoch noch zurücknehmen und die unmittelbar drohende Hinrichtung stoppen.

Nachdem der Malaysier Kho Jabing alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hatte und das Berufungsgericht am 14. Januar 2015 mit drei zu zwei Stimmen entschieden hatte, Kho Jabing erneut zum Tode zu verurteilen, reichte er am 27. April ein Gnadengesuch beim Präsidenten Singapurs ein. Das ursprünglich 2010 gegen ihn verhängte Todesurteil hatte das Hohe Gericht 2013 in lebenslange Haft und eine Prügelstrafe umgewandelt. Am 19. Oktober lehnte der Präsident Singapurs dann jedoch das eingereichte Gnadengesuch ab. Der Hinrichtungstermin für Kho Jabing wurde auf den 6. November festgesetzt.

Kho Jabing sowie ein weiterer Mitangeklagter waren am 30. Juli 2010 wegen Mordes für schuldig befunden worden. Zur Zeit seiner Verurteilung galt die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe bei Morddelikten, sodass beide Männer zum Tode verurteilt wurden. Am 24. Mai 2011 wandelte das Berufungsgericht die Verurteilung des Mitangeklagten wegen Mordes in eine Verurteilung wegen "Raubüberfalls und Körperverletzung" um. Das Gericht erhielt jedoch das Todesurteil gegen Kho Jabing wegen Mordes aufrecht. 2012 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe, die unter bestimmten Umständen bei den Delikten Mord und Drogenhandel galt, abschaffte und in solchen Fällen einen bestimmten Ermessensspielraum einräumte.

Am 30. April 2013 bestätigte das Berufungsgericht, dass im Fall von Kho Jabing wegen der fehlenden Tötungsabsicht gemäß Paragraf 300(c) des Strafgesetzbuchs von "Totschlag" gesprochen werden kann. Für diese Straftat können Gerichte nach Ermessen entweder die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe und zusätzliche Stockhiebe verhängen. Der Fall von Kho Jabing wurde zur Prüfung an das Hohe Gericht übergeben, welches das Urteil 2013 in eine lebenslange Haftstrafe und 24 Stockhiebe umwandelte. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Am 14. Januar 2015 entschied das Berufungsgericht mit drei zu zwei Stimmen, Kho Jabing erneut zum Tode zu verurteilen.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte weder die von Kho Jabing begangene Tat entschuldigen noch das dadurch verursachte Leid verharmlosen. Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass die Tötung nicht vorsätzlich geschah und seine erneute Verurteilung zum Tode nur mit knapper Mehrheit durch das Berufungsgericht beschlossen wurde, nachdem das Todesurteil gegen ihn zuvor bereits umgewandelt worden war.

  • Daher möchte ich Sie bitten, die Hinrichtung gegen Kho Jabing umgehend auszusetzen und die Entscheidung bezüglich des eingereichten Gnadengesuchs zu überdenken.

  • Bitte setzen Sie umgehend das offizielle Hinrichtungsmoratorium wieder in Kraft mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen und alle weiteren verhängten Todesurteile umzuwandeln.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT
His Excellency Tony Tan Keng Yam
Office of the President of the Republic of Singapore
Orchard Road
SINGAPUR 238823
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 65) 6735 3135
E-Mail: istana_feedback@istana.gov.sg

PREMIERMINISTER
His Excellency Lee Hsien Loong
Prime Minister's Office
Istana Annexe, Orchard Road
SINGAPUR 238823
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 65) 6332 8983
E-Mail: lee_hsien_loong@pmo.gov.sg

KOPIEN AN
AUSSENMINISTER VON MALAYSIA
His Excellency Dato’ Sri Anifah Aman
Ministry of Foreign Affairs of Malaysia
No. 1, Jalan Wisma Putra Precinct 2
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E-Mail: anifah@kln.gov.m

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn Kong Seng Jacky Foo
Voßstraße 17
10117 Berlin
Fax: 030-2263 4375
E-Mail: singemb_ber@sgmfa.gov.sg

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 6. November 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Englisch, Mandarin, Malaiisch oder auf Deutsch.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 18. Juli 2014 wurden in Singapur erstmals seit 2012 wieder zwei Hinrichtungen vollzogen. Tang Hai Liang und Foong Chee Peng waren wegen Drogenhandels unter dem Anti-Drogen-Gesetz zum Tode verurteilt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, 89,55 g bzw. 40,23 g Diamorphin geschmuggelt zu haben – ein Straftatbestand, der die Verhängung der Todesstrafe zwingend vorschrieb. Ihrer Hinrichtung war ein seit Juli 2012 bestehendes Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen vorausgegangen, welches dem Parlament Zeit geben sollte, die strengen Todesstrafengesetze des Landes zu prüfen.

Im Jahr 2014 wurden in Singapur drei neue Todesurteile verhängt. In all diesen Fällen wurden die Angeklagten des Drogenschmuggels für schuldig befunden und obligatorisch zum Tode verurteilt. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurden 2014 fünf Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt. Ende 2014 sollen sich in Singapur 22 Personen im Todestrakt befunden haben.

Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird. Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung gefordert wird. Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 18 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn wenden sie in der Praxis nicht mehr an.

Seit der Verabschiedung des überarbeiteten Drogengesetzes und des überarbeiteten Strafgesetzbuchs von 2012 am 14. November 2014 haben die Gerichte in Singapur die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen gegen die Verhängung der Todesstrafe zu entscheiden. Im Falle von Tötungsdelikten kann von der Todesstrafe abgesehen werden, wenn unter Artikel 300(b) und 300(c) des Strafgesetzbuchs Anklage erhoben wurde und keine Tötungsabsicht vorlag. Im Falle von Drogendelikten können die Gerichte sich gegen die Verhängung der Todesstrafe entscheiden, wenn der Angeklagte lediglich an dem Transport, dem Versenden oder der Lieferung einer verbotenen Substanz beteiligt war oder die Absicht hatte, eine dieser Straftaten zu begehen. Darüber hinaus kann von der Todesstrafe abgesehen werden, wenn die Angeklagten beweisen können, dass sie an einer "geistigen Störung" leiden, aufgrund derer die geistige Verantwortung für ihre Handlungen oder Unterlassungen stark beeinträchtigt ist. Auch wenn diese Einschränkungen hinsichtlich der Verhängung der Todesstrafe sehr zu begrüßen sind, entsprechen auch die überarbeiteten Gesetze, die unter anderem Stockhiebe als alternative Bestrafung vorsehen, noch immer nicht internationalen Menschenrechtsnormen und –standards. In Fällen, in denen Personen wegen Drogendelikten die Todesstrafe droht, kann von dieser zudem nur dann abgesehen werden, wenn die Staatsanwaltschaft davon überzeugt wurde, dass die Angeklagten der staatlichen Behörde für Drogendelikte (Central Narcotics Bureau) wesentlich bei der Bekämpfung des Drogenhandels geholfen haben.

Die zwingende Verhängung der Todesstrafe für bestimmte Delikte stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat erklärt, dass die zwingende Verhängung der Todesstrafe einen Verstoß gegen Artikel 6, Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte darstelle, wenn dabei die persönlichen Umstände oder die Umstände der betreffenden Straftat in keiner Weise Beachtung finden.

Dies ist das erste Mal, dass das Berufungsgericht von Singapur erwägen musste, welche Strafe im Falle von Tötungsdelikten verhängt werden soll, bei denen sowohl auf die Todesstrafe als auch auf eine lebenslange Haftstrafe in Verbindung mit Stockhieben zurückgegriffen werden kann. Die fünf Richter_innen entschieden einstimmig, dass sowohl im Fall von Kho Jabing als auch in allen zukünftigen Fällen die Todesstrafe dann verhängt werden soll, wenn der Tathergang auf "Bösartigkeit oder eine offenkundige Missachtung des menschlichen Lebens" schließen lässt. Die fünf Richter_innen waren sich zudem einig, dass die im Fall von Kho Jabing vorliegenden Beweise keine genaue Rekonstruktion des Tathergangs ermöglichen. Dennoch hatten sie unterschiedliche Ansichten darüber, ob zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass er dem Opfer mehr als zwei Schläge versetzt und somit eine "offenkundige Missachtung der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens" an den Tag gelegt hatte. Drei der Richter_innen waren der Ansicht, dass die Handlungen von Kho Jabing mit der Todesstrafe geahndet werden müssen, zwei andere entschieden, dass keine ausreichenden Beweise vorlägen, um zu belegen, dass er das Opfer mehr als zweimal geschlagen hatte. In der Folge wurde er mit einer knappen Mehrheit von drei zu zwei Stimmen erneut zum Tode verurteilt. Weitere Rechtsmittel stehen ihm nicht zur Verfügung.