Bevorstehendes Verfahren

Jewgeni Witischko

Jewgeni Witischko

Am 25. Juni beginnt das Rechtsmittelverfahren von Jewgeni Witischko vor dem Regionalgericht in der Oblast Tambow. Er hatte Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, mit dem seine Freilassung auf Bewährung abgelehnt worden war. Wenn Jewgeni Witischko das Verfahren verliert, kann er erst wieder in sechs Monaten einen Antrag auf Haftentlassung stellen. Jewgeni Witischko ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der sofort und bedingungslos freigelassen werden muss.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office
ul. B. Dmitrovka, d.15a
125993 Moscow GSP-3, RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 58 41 oder
(00 7) 495 692 17 25

LEITER DER STRAFVOLLZUGSBEHÖRDE
Gennadii Aleksandrovich Kornienko
ul. Zhitnaya 14, GSP-1
119991 Moscow, RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
Fax: (00 7) 495 982 19 50 oder
(00 7) 495 982 19 30
E-Mail: udmail@fsin.su

Sende eine Kopie an

STAATSANWALT DER OBLAST TAMBOW
Vladimir Ivanovich Torgovchenkov

Prosecutor’s Office of Tambov Region
ul. Lermontovskaya, 1
392000 Tambov, RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 7) 4752 725 401

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 15. April lehnte das Bezirksgericht Kirsanow in der Oblast Tambow den Antrag von Jewgeni Witischko auf eine Haftentlassung auf Bewährung ab. Bei der Gerichtsverhandlung beharrte die Verwaltung der Strafkolonie darauf, dass Jewgeni Witischko nicht auf Bewährung freigelassen werden könne, da er während seiner Haft mehrere Tadel erhalten hatte. Zu den von ihm begangenen "Verstößen" zählten unter anderem, dass er einem anderen Insassen ein Kleidungsstück überlassen hatte; dass er zu einer nicht genehmigten Zeit auf seinem Bett gesessen hatte; dass er zu einer nicht genehmigten Zeit in einer Isolationszelle geschlafen hatte; dass er Nahrungsmittel an einem nicht genehmigten Ort aufbewahrt hatte; dass er ohne Benachrichtigung der Gefängnisbehörden Schriftstücke von seinem Rechtsbeistand erhalten hatte und dass er "Nachlässigkeit beim Jäten des Tomatenbeets" an den Tag gelegt hatte.

Die Staatsanwaltschaft unterstützte die Verwaltung der Strafkolonie in ihrer Ansicht, Jewgeni Witischko nicht auf Bewährung aus der Haft zu entlassen. Sie begründeten dies mit der Aussage, dass Jewgeni Witischko seine "Schuld nicht zugegeben hat" und dass, wenn man ihn aus der Haft entlassen würde, "er mit dem weitermacht, was er bisher getan hat". Jewgeni Witischkos Verteidigung wies darauf hin, dass im Gesetz festgelegt ist, dass eine Freilassung auf Bewährung nicht abhängig von einem Schuldeingeständnis ist. Das Gericht unterstützte jedoch die Position der Staatsanwaltschaft und der Verwaltung der Strafvollzugsbehörde und entschied, dass Jewgeni Witischko seine Strafe weiterhin verbüßen müsse.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Jewgeni Witischko sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

  • Es besorgt mich sehr, dass Jewgeni Witischko Willkür und Schikanen seitens der Strafvollzugsbehörden ausgesetzt ist, und bitte Sie deshalb inständig, dass diese Schikanen sofort gestoppt werden.

[APPELLE AN]

GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
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Fax: (00 7) 495 987 58 41 oder
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S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin
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Hintergrundinformation

Hintergrund

Jewgeni Witischko ist ein bekanntes Mitglied der Umweltschutzorganisation "Ökologische Wacht im Nordkaukasus" (Ecologicheskaya Vakhta po Severnomu Kavkazu). Er und andere Umweltschützer_innen protestieren gegen die Abholzung, illegale Bebauung und rechtswidrige Einzäunung von unter Naturschutz stehenden Gebieten in der russischen Region Krasnodar.

Im Juni 2012 war Jewgeni Witischko in einem politisch motivierten Gerichtsverfahren der Beschädigung eines Zaunes während einer im November 2011 durchgeführten Protestaktion für schuldig befunden und zu drei Jahren Haft verurteilt worden, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es ging hierbei um eine rechtswidrig in einem Waldschutzgebiet errichtete Einzäunung. Jewgeni Witischko und andere Umweltschützer_innen machten geltend, dass die Einzäunungen rechtswidrig waren und dass seltene und unter Naturschutz stehende Bäume dahinter gefällt würden. Diese Umweltverstöße wollten sie nach eigenen Angaben dokumentieren. Die Aktivist_innen hatten zuvor monatelang bei den örtlichen Behörden und auf Bundesebene Eingaben gemacht, um die Verstöße beenden zu lassen, aber die Behörden hatten keine Schritte in diese Richtung eingeleitet. Die Umweltschützer_innen drückten zwei Bereiche des Zaunes ein, um die Rodungen zu fotografieren, und sprühten Graffiti auf den Zaun.

Das gegen Jewgeni Witischko und seinen Mitangeklagten Suren Gazaryan eingeleitete Verfahren entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Suren Gazaryan hat Russland inzwischen verlassen und im Ausland Asyl erhalten, weil er aufgrund seines Umweltschutzengagements in seinem Heimatland verfolgt wurde. Das Gerichtsverfahren ließ eine Reihe von grundlegenden Zweifeln am Sachverhalt aufkommen. Zudem waren Unregelmäßigkeiten im Verfahren zu beobachten. Einige diese Unregelmäßigkeiten hat auch der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation ausdrücklich festgestellt und im Oktober 2013 entschieden, dass das Gericht unterer Instanz die Rechtmäßigkeit des errichteten Zaunes hätte klären müssen und zudem hätte nachweisen müssen, wer der rechtliche Eigentümer des Zaunes war. Die Verteidigung hatte diese Klärungen und Nachweise immer wieder gefordert. Trotz dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vertrat ein Gericht unterer Instanz die Auffassung, dass kein Grund für eine Überprüfung des Falls Jewgeni Witischko vorliege.

Im Vorfeld der Olympischen Winterspiele in Sotschi wurden Jewgeni Witischko und weitere Mitglieder seiner Organisation fortwährend von den russischen Behörden schikaniert. Sie wurden wiederholt festgenommen, kurzfristig inhaftiert und durchsucht. Die Aktivist_innen sowie nahe Verwandte wurden von der Polizei verhört und inoffiziell davor gewarnt, während der Olympischen Spiele ihre Proteste fortzuführen.

Jewgeni Witischko wurde am 20. Dezember 2013 vor Gericht gestellt. Man warf ihm vor, sich ohne Genehmigung außerhalb seiner Heimatstadt aufgehalten zu haben und somit gegen die Auflagen (Reisebeschränkungen) verstoßen zu haben, die ihm im Rahmen der zur Bewährung ausgesetzten Strafe auferlegt worden waren. Der Richter entschied dann, dass Jewgeni Witischko wegen dieses Verstoßes gegen die Auflagen seine dreijährige Haftstrafe in einer Strafkolonie antreten müsse. Jewgeni Witischko legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Am 3. Februar 2014 wurde er von der Polizei festgenommen, als er ein Gebäude der Justizvollzugsbehörden in Tuapse verließ, wo er sich im Rahmen seiner Bewährungsauflagen regelmäßig melden musste. Die Polizeibeamt_innen sollen ihm mitgeteilt haben, er werde des Diebstahls verdächtigt. Später wurde er jedoch stattdessen wegen "geringfügigem Rowdytum" angeklagt, weil er am Morgen an einer Bushaltestelle geflucht haben soll. Er wurde noch am selben Tag einem Richter vorgeführt, der ihn schuldig befand und zu einer Gefängnisstrafe von 15 Tagen verurteilte. Erst nachdem Jewgeni Witischko seine Strafe angetreten hatte, durfte er mit seinem Rechtsbeistand in Kontakt treten.

Am 12. Februar 2014 wies das Bezirksgericht Krasnodar die Rechtsmittel gegen das Urteil vom 20. Dezember 2013 zurück und bestätigte die Gefängnisstrafe von Jewgeni Witischko. Er trat seine Haftstrafe am 18. Februar 2014 an, am 24. Februar wurde er in eine Strafkolonie in der Oblast Tambow überstellt.

Das russische Strafgesetzbuch sieht vor, dass die Aussetzung einer Gefängnisstrafe zur Bewährung maßgeblich abhängt von der "Führung des Verurteilten, seiner Lernwilligkeit und Arbeitseinstellung während der Haftzeit. Ebenfalls maßgeblich sind in der Haft erhaltene Belobigungen und Tadel […] und die Einschätzung der Vollzugsanstalt, ob eine Freilassung auf Bewährung angemessen ist."