Drei Jahre Haft für Umweltschützer

Jewgeni Witischko

Jewgeni Witischko

Jewgeni Witischko muss eine dreijährige Haftstrafe in einer Strafkolonie antreten. So hat es das Regionalgericht von Krasnodar in einem Rechtsmittelsverfahren am 12. Februar entschieden. Amnesty International betrachtet den inhaftierten Umweltschützer als gewaltlosen politischen Gefangenen, der strafrechtlich verfolgt wird, weil er Umweltschäden in der Region Krasnodar aufgedeckt hat.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT
Yurii Ya. Chaika
15 A, Bolshaia Dmitrovka Street, 125993 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor-General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 692 17 25

STAATSANWALT DER REGION KRASNODAR
Leonid G. Korzhinek
39, Sovetskaya Street, 350063 Krasnodar, Krasnodar region
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 7) 861 268 25 63 oder (00 7) 861 268 50 01 (kombinierter Telefon-/Fax-Anschluss)

Sende eine Kopie an

LEITER DER STRAFVOLLZUGSBEHÖRDE
Gennadii Aleksandrovich Kornienko
ul. Zhitnaya 14, GSP-1
119991 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 495 982 19 50 oder
(007) 495 982 19 30

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65,10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. April 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 12. Februar hat das Regionalgericht von Krasnodar ein von Jewgeni Witischko eingelegtes Rechtsmittel gegen die gegen ihn verhängte Haftstrafe zurückgewiesen und damit die Entscheidung eines Gerichts unterer Instanz bestätigt. In dem Urteil des Regionalgerichts heißt es, der Umweltschützer habe gegen eine Auflage (Reisebeschränkung) verstoßen, die ihm im Zusammenhang mit einer zur Bewährung ausgesetzten dreijährigen Freiheitsstrafe auferlegt worden war. Er müsse deshalb die drei Jahre Haft in einer Strafkolonie verbüßen. Das ursprüngliche Urteil war nach Auffassung von Amnesty International in einem politisch motivierten und unfairen Gerichtsverfahren gegen ihn ergangen. Der Termin für die Verhandlung über das Rechtsmittel war zunächst auf den 22. Februar festgesetzt worden, wurde dann aber auf den 12. Februar vorverlegt, so dass es in den Zeitraum der 15-tägigen Haft von Jewgeni Witischko fiel, die er wegen konstruierter Vorwürfe im Zusammenhang mit "geringfügigem Rowdytum" in der Stadt Tuapse verbüßen musste. Der Umweltschützer konnte deshalb an der Verhandlung nur per Videoschaltung teilnehmen. Als Reaktion auf das Urteil kündigte Jewgeni Witischko einen Hungerstreik an.

Nachdem er seine 15-tägige Haftstrafe verbüßt hatte, sollte Jewgeni Witischko am 18. Februar freigelassen werden und sich dann privat auf den Weg zu der Strafkolonie machen, um dort seine dreijährige Freiheitsstrafe anzutreten. Die Behörden erklärten dann jedoch, er werde nicht aus der Haft entlassen, sondern begleitet von Gefängnispersonal direkt in die Strafkolonie gebracht. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge befindet er sich derzeit auf dem Weg dorthin, das genaue Ziel ist aber nicht bekannt.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Jewgeni Witischko sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist.

  • Ich bitte Sie eindringlich, seiner Familie und seinem Rechtsbeistand mitzuteilen, wo er sich gegenwärtig befindet und wie es ihm gesundheitlich geht.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Jewgeni Witischko die erforderliche medizinische Behandlung erhält, insbesondere im Hinblick auf seinen angekündigten Hungerstreik.

[APPELLE AN]

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Hintergrundinformation

Hintergrund

Jewgeni Witischko ist Mitglied der Umweltschutzorganisation "Ökologische Wacht im Nordkaukasus" (Ecologicheskaya Vakhta po Severnomu Kavkazu). Er und andere UmweltschützerInnen protestieren gegen die Abholzung, illegale Bebauung und rechtswidrige Einzäunungen in unter Naturschutz stehenden Gebieten in der russischen Region Krasnodar. Die Stadt Sotschi, Austragungsort der Olympischen Winterspiele, liegt in dieser Region. Jewgeni Witischko und weitere Mitglieder seiner Umweltschutzorganisation sind im Vorfeld der Olympischen Spiele immer wieder von den Behörden drangsaliert worden. So wurden sie wiederholt festgenommen, kurzfristig inhaftiert, durchsucht und verhört. Auch Familienangehörige wurden von der Polizei wiederholt verhört. Zudem haben Polizei und andere Sicherheitskräfte inoffizielle Warnungen an sie ausgesprochen, nicht während der Winterspiele zu protestieren.

Im Juni 2012 war Jewgeni Witischko in einem politisch motivierten Gerichtsverfahren der Beschädigung eines Zaunes während einer im November 2011 durchgeführten Protestaktion für schuldig befunden und zu drei Jahren Haft verurteilt worden, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es ging hierbei um eine rechtswidrig in einem Waldschutzgebiet errichtete Einzäunung. Jewgeni Witischko und andere UmweltschützerInnen machten geltend, dass die Einzäunungen rechtswidrig waren und dass seltene und unter Naturschutz stehende Bäume dahinter gefällt würden. Diese Umweltverstöße wollten sie nach eigenen Angaben dokumentieren. Die AktivistInnen hatten zuvor monatelang bei den örtlichen Behörden und auf Bundesebene Eingaben gemacht, um die Verstöße beenden zu lassen, aber die Behörden hatten keine Schritte in diese Richtung eingeleitet. Die UmweltschützerInnen drückten zwei Bereiche des Zaunes ein, um die Rodungen zu fotografieren, und sprühten Graffiti auf den Zaun.

Das gegen Jewgeni Witischko und seinen Mitangeklagten Suren Gazaryan eingeleitete Verfahren entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Suren Gazaryan hat Russland inzwischen verlassen und im Ausland Asyl erhalten, weil er aufgrund seines Umweltschutzengagements in seinem Heimatland verfolgt wurde. Das Gerichtsverfahren ließ eine Reihe von grundlegenden Zweifeln an der Begründetheit des Rechtsfalls aufkommen. Zudem waren Unregelmäßigkeiten im Verfahren zu beobachten. Einige diese Unregelmäßigkeiten hat auch der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation ausdrücklich festgestellt und im Oktober 2013 entschieden, dass das Gericht unterer Instanz die Rechtmäßigkeit des errichteten Zaunes hätte klären müssen und zudem hätte nachweisen müssen, wer der rechtliche Eigentümer des Zaunes war. Die Verteidigung hatte diese Klärungen und Nachweise immer wieder gefordert. Trotz dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vertrat ein Gericht unterer Instanz die Auffassung, dass kein Grund für eine Überprüfung des Falls Jewgeni Witischko vorliege. Kurz darauf wurde Jewgeni Witischko am 20. Dezember 2013 vor Gericht gestellt. Man warf ihm vor, sich ohne Genehmigung außerhalb seiner Heimatstadt aufgehalten zu haben und somit gegen die Auflagen (Reisebeschränkungen) verstoßen zu haben, die ihm im Rahmen der zur Bewährung ausgesetzten Strafe auferlegt worden waren. Der Richter entschied dann, dass Jewgeni Witischko wegen dieses Verstoßes gegen die Auflagen seine dreijährige Haftstrafe antreten müsse.

Jewgeni Witischko wurde am 3. Februar von der Polizei festgenommen, als er ein Gebäude der Justizvollzugsbehörden verließ. Die PolizeibeamtInnen sollen ihm zuerst mitgeteilt haben, er werde des Diebstahls verdächtigt. Später wurde er jedoch stattdessen wegen "geringfügigem Rowdytum" angeklagt, weil er an einer Bushaltestelle geflucht haben soll. Er wurde noch am selben Tag einem Richter vorgeführt. Der Richter befand Jewgeni Witischko des "geringfügigen Rowdytums" für schuldig und verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von 15 Tagen. Erst nachdem Jewgeni Witischko seine Strafe angetreten hatte, durfte er mit seinem Rechtsbeistand in Kontakt treten.