Umweltschützer weiter in Haft

Am 15. April hat das Bezirksgericht Kirsanow in der Oblast Tambow den Antrag von Jewgeni Witischko auf Haftentlassung auf Bewährung abgelehnt. Seine Verteidigung wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika, Prosecutor General’s Office, ul. B. Dmitrovka, d.15a, 125993 Moscow GSP-3
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 58 41 oder (00 7) 495 692 17 25

LEITER DER STRAFVOLLZUGSBEHÖRDE
Gennadii Aleksandrovich Kornienko
ul. Zhitnaya 14, GSP-1
119991 Moscow, RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
Fax: (00 7) 495 982 19 50 oder (00 7) 495 982 19 30
E-Mail: udmail@fsin.su

Sende eine Kopie an

STAATSANWALT DER OBLAST TAMBOW
Vladimir Ivanovich Torgovchenkov

Prosecutor’s Office of Tambov Region
ul. Lermontovskaya, 1
392000 Tambov, RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 7) 4752 725 401

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Bei der Gerichtsverhandlung beharrte die Verwaltung der Strafkolonie darauf, dass Jewgeni Witischko nicht auf Bewährung freigelassen werden könne, da er während seiner Haft mehrere Tadel erhalten hatte. Zu den von ihm begangenen "Verstößen" zählten unter anderem, dass er einem anderen Insassen ein Kleidungsstück überlassen hatte; dass er zu einer nicht genehmigten Zeit auf seinem Bett gesessen hatte; dass er zu einer nicht genehmigten Zeit in einer Isolationszelle geschlafen hatte; dass er Nahrungsmittel an einem nicht genehmigten Ort aufbewahrt hatte; dass er ohne Inkenntnissetzung der Gefängnisbehörden Schriftstücke von seinem Rechtsbeistand erhalten hatte und dass er "Nachlässigkeit beim Jäten des Tomatenbeets" an den Tag gelegt hatte. Jewgeni Witischko entgegnete diesen Anschuldigungen mit einer Aussage über die Rechtsverletzungen der Verwaltung der Strafkolonie, die unter anderem rechtswidrige Fesselungen gegen Häftlinge einsetzte.

Die Staatsanwaltschaft unterstützte die Verwaltung der Strafkolonie in ihrer Ansicht, Jewgeni Witischko nicht auf Bewährung aus der Haft zu entlassen. Sie begründeten dies mit der Aussage, dass Jewgeni Witischko seine "Schuld nicht zugegeben hat" und dass, wenn man ihn aus der Haft entlassen würde, "er mit dem weitermacht, was er bisher getan hat". Jewgeni Witischkos Verteidigung wies darauf hin, dass im Gesetz festgelegt ist, dass eine Freilassung auf Bewährung nicht abhängig von einem Schuldeingeständnis ist. Das Gericht unterstützte jedoch die Position der Staatsanwaltschaft und der Verwaltung der Strafvollzugsbehörde und entschied, dass Jewgeni Witischko seine Strafe weiterhin verbüßen muss. Seine Verteidigung wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Wenn das Gericht ihn jetzt nicht auf Bewährung freilässt, kann er erst wieder in sechs Monaten einen Antrag auf Haftentlassung stellen.

Unterstützer_innen von Jewgeni Witischko, die bei dem Gerichtsverfahren anwesend waren und mit ihm sprachen, bestätigten, dass er sich weiterhin im Hungerstreik befindet und nicht die Absicht hat, damit aufzuhören.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Jewgeni Witischko sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

  • Es besorgt mich sehr, dass Jewgeni Witischko Willkür und Schikanen seitens der Strafvollzugsbehörden ausgesetzt ist und bitte Sie deshalb inständig, dass diese Schikanen gestoppt werden.

  • Bitte gewähren Sie ihm während seines Hungerstreiks jede nötige medizinische Versorgung.

[APPELLE AN]

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Yurii Yakovlevich Chaika, Prosecutor General’s Office, ul. B. Dmitrovka, d.15a, 125993 Moscow GSP-3
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Fax: (00 7) 495 987 58 41 oder (00 7) 495 692 17 25

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ul. Zhitnaya 14, GSP-1
119991 Moscow, RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
Fax: (00 7) 495 982 19 50 oder (00 7) 495 982 19 30
E-Mail: udmail@fsin.su

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ul. Lermontovskaya, 1
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Fax: (00 7) 4752 725 401

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S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
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Fax: 030-2299 397
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

[PLEASE WRITE IMMEDIATELY]

  • Calling on the Russian authorities to immediately and unconditionally release Yevgeniy Vitishko as he is a prisoner of conscience imprisoned solely for peacefully exercising his right to freedom of expression;
  • Expressing concern that the formal reprimands issued on insubstantial grounds are a form of harassment of Yevgeniy Vitishko and calling that this harassment stops immediately;
  • Calling on the penal colony authorities to provide him with any medical attention he might require while on hunger strike.