Fünf Männer im Hungerstreik

Fünf im Iran inhaftierte Angehörige der Ahwazi, sind in den Hungerstreik getreten. Sie protestieren so gegen die Bestätigung ihrer Todesurteile durch den Obersten Gerichtshof sowie gegen ihre Behandlung im Gefängnis, wo sie gefoltert und anderweitig misshandelt werden und keinen Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@dadiran.ir (Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani)

LEITER DER GEFÄNGNISSE IN DER PROVINZ CUZESTAN
Reza Poostchi
Third Floor
Head Office of Prisons for
Khuzestan Priovince
Next to 'Sepid Sports and Cultural Compund
Sepidar Boulevard
Ahvaz, Khuzestan, IRAN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Poostchi)

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammed Javad Larijani
[c/o] Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave
South of Serah-e Jomhouri
Tehran, IRAN
(Anrede: Dear Mr Larijani / Sehr geehrter Herr Larijani)
E-Mail: larijani@ipm.ir

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Mohammad Ali Amouri, Sayed Jaber Alboshoka und sein Bruder Saced Mokhtar Alboshoka sowie die Lehrer Hashem Sha’bani Amouri und Hadi Rashidi (oder Rashedi) sind Angehörige der Ahwazi, einer arabischen Minderheit im Iran. Die Todesurteile der fünf Männer sind am 9. Januar 2013 vom Obersten Gerichtshofs bestätigt worden. Jetzt protestieren sie mit einem sogenannten "trockenen" Hungerstreik gegen diese Entscheidung, sie verweigern also nicht nur die Nahrungsaufnahme, sondern nehmen auch kein Wasser zu sich. Sie protestieren so gleichzeitig auch dagegen, dass man sie im Karoun-Gefängnis foltert und anderweitig misshandelt und dass die Gefängnisbehörden ihnen die medizinische Behandlung verweigern. Einige ihrer Erkrankungen sind möglicherweise die Folge von in der Vergangenheit erlittenen Folterungen und anderen Misshandlungen. Trotz mehrfacher Nachfrage sind die fünf Männer bisher nicht ärztlich untersucht worden.

Offensichtlich um die Männer für ihren Hungerstreik zu betrafen, haben die Gefängnisbehörden ihnen für fünf Tage verboten, Anrufe zu tätigen oder entgegenzunehmen. Während eines Besuchs am 13. März konnten Angehörige die Männer überzeugen, ihren trockenen Hungerstreik zu beenden. Die Nahrungsaufnahme verweigern sie jedoch noch immer. Als Familienmitglieder am 20. März erneut zu ihrem wöchentlichen Besuch in das Gefängnis kommen wollten, wurden sie von der Gefängnisverwaltung weggeschickt.
Die fünf Männer wurden Anfang 2011 festgenommen und am 7. Juli 2012 zum Tode verurteilt. Man hatte sie nach einem unfairen Verfahren wegen unklar formulierter "Straftaten" gegen die nationale Sicherheit schuldig befunden, unter anderem der "Feindschaft zu Gott und Verdorbenheit auf Erden", der "Verabredung zu einer Straftat gegen die nationale Sicherheit" und der "Verbreitung von Propaganda gegen das System".

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die gegen Mohammad Ali Amouri, Sayed Jaber Alboshoka, Sayed Mokhtar Alboshoka, Hashem Sha’bani Amouri und Hadi Rashidi verhängten Todesurteile nicht zu vollstrecken. Bitte wandeln Sie alle Todesurteile um und leiten Sie neue Gerichtsverfahren in die Wege, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen und in denen die Todesstrafe ausgeschlossen wird.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die fünf Männer nicht gefoltert, anderweitig misshandelt oder für ihren Hungerstreik bestraft werden. Gehen Sie den Foltervorwürfen nach und leiten Sie ein Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen ein, das den internationalen Standards für faire Verfahren entspricht.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Männer jegliche notwendige medizinische Versorgung erhalten. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass ihre Familienangehörigen sie wieder besuchen können und sie kontinuierlich Zugang zu ihren Rechtsbeiständen erhalten.

[APPELLE AN]

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E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die fünf Männer sind Mitglieder oder Gründer des Kulturinstituts Al-Hivwar, das während der früheren Regierung unter Präsident Khatami eingetragen wurde und in der südwestlich gelegenen Stadt Ramshir Veranstaltungen in arabischer Sprache wie Konferenzen, Bildungs- und Kunstunterricht und Gedichtvorträge organisiert. Das Institut wurde im Mai 2005 verboten und viele der Mitglieder sind seither festgenommen worden.

Alle fünf Männer wurden im Frühjahr 2011 im Vorfeld des sechsten Jahrestages der weitverbreiteten Proteste der Ahwazi-Araber im April 2005 bei sich zuhause festgenommen. Sie hatten anschließend Monate lang keinen Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen. Mohammad Ali Amouri wurde 20 Tage nach seiner Rückführung aus dem Irak festgenommen, wohin er im Dezember 2007 geflüchtet war. Er durfte während der ersten neun Monate seiner Haft keinen Familienbesuch erhalten und soll gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden sein. Hadi Rashidi wurde nach seiner Festnahme ins Krankenhaus gebracht, dem Anschein nach, weil er gefoltert und anderweitig misshandelt wurde. Er soll bei schlechter Gesundheit sein. Angehörige von Sayed Jaber Alboshoka berichteten, dass ihm in Haft der Kiefer gebrochen und Zähne ausgeschlagen wurden und dass Sayed Mokhtar Alboshoka in Folge von Folter und anderer Misshandlung an Depressionen und Gedächtnisverlust leidet. Hashem Sha’bani Amouri soll mit kochendem Wasser übergossen worden sein.

Hashem Sha’bani Amouri und Hadi Rashidi waren am 13. Dezember 2011 in einer Sendung des staatlichen englischsprachigen Fernsehsenders des Iran, Press TV, zu sehen. Hashem Sha’bani Amouri erklärte darin, er sei "Mitglied des "Volkswiderstandes" (al-Moghavema al- Sha'bia)", der seinen Aussagen zufolge Verbindungen zu den ehemaligen irakischen und libyschen Führern Saddam Hussein und Mu’ammar al-Gaddafi gehabt haben soll. Hadi Rashidi wurde als "Anführer der militärischen Seite von al-Moghavema al- Sha'bia" vorgestellt. Er gab an, er sei an einem Anschlag auf ein Gebäude beteiligt gewesen, in dem sich vier RegierungsbeamtInnen aufgehalten hatten. Im Iran werden erzwungene Geständnisse häufig als Beweismittel vor Gericht akzeptiert.

Der Lehrer Rahman Asakereh war zur selben Zeit wie die fünf Männer festgenommen und mit ihnen zusammen vor Gericht gestellt worden. Gegen ihn verhängte man eine 20-jährige Haftstrafe im inneriranischen Exil. Das Urteil wurde im Januar 2013 aufrechterhalten.

Ein weiterer Ahwazi-Araber, Taha Heidarian, "gestand" in der gleichen Fernsehsendung wie Hashem Sha’bani Amouri und Hadi Rashidi seine Schuld in Zusammenhang mit der Tötung eines Polizisten im April 2011 bei den Massenprotesten in Chuzestan. Etwa am 19. Juni 2012 wurde er nach Aussage von der Familie nahestehenden AktivistInnen gemeinsam mit drei weiteren Ahwazi-Arabern im Gefängnis Karoun hingerichtet. Zuvor waren sie offenbar vom Revolutionsgericht in Zusammenhang mit den Tötungen wegen "Feindschaft zu Gott und Verdorbenheit auf Erden" zum Tode verurteilt worden.

Artikel 38 der iranischen Verfassung und Artikel 9 des Gesetzes über die Wahrung rechtmäßiger Freiheiten und den Schutz von Bürgerrechten verbieten jegliche Formen der Folter zur Erlangung von Geständnissen. Das iranische Strafgesetzbuch schreibt sogar die strafrechtliche Verfolgung von BeamtInnen vor, die zur Erzwingung von Geständnissen Folter gegen Bürger einsetzen. Trotz all dieser verfassungsrechtlichen Sicherheiten bezüglich der Unzulässigkeit von Zeugenaussagen, Aussagen unter Eid und Geständnissen unter Zwang, werden gelegentlich erzwungene "Geständnisse" vor Prozessende im Fernsehen ausgestrahlt. Die iranischen Gerichte akzeptieren solche "Geständnisse" im Allgemeinen als Beweise. Die genannten Fernsehausstrahlungen verstoßen gegen Irans Verpflichtung zu einem fairen Gerichtsverfahren nach Artikel 14 des vom Iran ratifizierten Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Darüber hinaus stellen sie einen Verstoß gegen iranisches Recht dar, unter anderem gegen Artikel 37 der Verfassung, Artikel 2 des Gesetzes über die Wahrung rechtmäßiger Freiheiten und den Schutz von Bürgerrechten von 2004 und Zusatz Eins zu Artikel 188 der iranischen Strafprozessordnung, der zufolge die mediale Veröffentlichung des Namens und der Identität eines Angeklagten vor dem Urteilsspruch gesetzeswidrig ist.