Ohne Anklage in Haft

Karte des Sudan

Karte des Sudan

32 sudanesische Frauen befinden sich bereits seit dem 12. November 2012 willkürlich und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in Haft. Zunächst wurden sie in der Hauptstadt des Bundesstaates Südkordofan, Kadugli, festgehalten. Derzeit befinden sich die Frauen im Al-Obeid-Gefängnis im Zentralsudan. Sie erhalten keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung. Einige der Frauen könnten sich in Lebensgefahr befinden.

Appell an

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Ahmed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. April 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 5. November 2012 begann der sudanesische Geheimdienst (National Security Services ¬- NSS) in Kadugli damit, Frauen der Nuba-Gemeinschaft vorzuladen, die sich in der Stadt niedergelassen hatten. Die Frauen wurden beschuldigt, im Auftrag der sudanesischen Volksbefreiungsbewegung des Nordens (Sudan People's Liberation Movement North - SPLM-N) zu spionieren. Die SPLM-N ist eine verbotene Oppositionspartei, deren bewaffneter Flügel sich im Bundesstaat Südkordofan im Kampf mit den sudanesischen Streitkräften befindet.

Am 12. November 2012 wurden 32 Frauen ohne Kontakt zur Außenwelt im Gefängnis von Kadguli inhaftiert. Am 27. Dezember 2012 brachte man sie dann in das Al-Obeid-Gefängnis. Zwar dürfen ihre Familienangehörigen sie seitdem besuchen, die Frauen befinden sich jedoch weiterhin ohne Anklage in Haft. Zudem verweigern die Behörden ihnen den Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Die inhaftierten Frauen erhalten Berichten zufolge keine angemessene medizinische Versorgung. Eine von ihnen leidet unter Krampfanfällen und anhaltendem Bewusstseinsverlust, trotzdem weigert man sich im Al-Obeid-Gefängnis, sie zu behandeln. Eine andere Frau hat sich in Haft eine Wirbelsäulenverletzung zugezogen. Sie wurde am 6. Februar dieses Jahres in ein Krankenhaus in Khartum gebracht, ist bisher jedoch noch nicht medizinische behandelt worden. Zwei andere Frauen sollen ebenfalls unter Krämpfen und eine weitere an Diabetes leiden.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

LUFTPOSTBRIEFE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die 32 im Al-Obeid-Gefängnis inhaftierten Frauen umgehend einer international als Straftat anerkannten Handlung anzuklagen oder sie unverzüglich freizulassen.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass die Frauen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten.

  • Ich fordere Sie zudem auf, den Frauen, die medizinische Versorgung benötigen, diese zu gewähren.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Ahmed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. April 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Juni 2011 brach im Bundesstaat Südkordofan ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der sudanesischen Volksbefreiungsarmee des Nordens, dem bewaffneten Arm der SPLM-N, aus. Die Kämpfe griffen im September 2011 auf den Bundesstaat Blue Nile über. Die Streitkräfte der Regierung führen willkürliche Luftangriffe gegen Gebiete durch, die in der Hand der SPLM-N sind, und blockieren zudem seit Ausbruch des Konflikts humanitäre Hilfsleistungen für die betroffenen Gebiete. All dies hat Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung, Plünderungen und Zerstörung von Eigentum zur Folge. Zehntausende Menschen werden aus ihren Häusern vertrieben, mehr als 200.000 sind bereits nach Äthiopien und in den Südsudan geflüchtet.

Seit Ausbruch des Konflikts in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile haben die sudanesischen Behörden im ganzen Land zahlreiche tatsächliche und vermeintliche SPLM-N-AktivistInnen festgenommen. Viele befinden sich aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in Haft – oftmals ohne Anklage und ohne Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familien.

Aufgrund des 2010 verabschiedeten Nationalen Sicherheitsgesetzes hat der NISS weiterhin weitreichende Befugnisse, im Rahmen derer er Durchsuchungen vornehmen, Eigentum konfiszieren und Personen bis zu viereinhalb Monate lang ohne gerichtliche Überprüfung festhalten kann. Dasselbe Gesetz schützt Angehörige des NISS vor der Strafverfolgung von Taten, die sie im Rahmen ihrer Arbeit begehen. Unter diesem Gesetz ist nicht gewährleistet, dass Personen im Gewahrsam des NISS Zugang zu gerichtlicher Überprüfung erhalten und ihre Menschenrechte gewahrt werden. Es erfüllt weder die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren noch weitere Menschenrechtsnormen.