Freilassung einiger Gefangener

Am 26. April sind 14 Frauen aus dem El-Obeid-Gefängnis im sudanesischen Bundestaat Nordkordofan freigelassen worden. Man drohte ihnen jedoch an, dass sie in Zukunft unter Anklage gestellt werden könnten. 20 weitere Frauen, die seit dem 12. November 2012 in derselben Hafteinrichtung willkürlich inhaftiert sind, werden jedoch weiter ohne Anklage und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand festgehalten.

Appell an

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Ahmed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Insgesamt 34 Frauen aus der Hauptstadt des sudanesischen Bundesstaates Südkordofan, Kadugli, wurden am 12. November 2012 willkürlich festgenommen. 14 der Frauen sind am 26. April 2013 freigelassen worden. Es wird davon ausgegangen, dass fünf der Freigelassenen mit ihren zwischen sechs und 18 Monate alten Säuglingen inhaftiert worden waren, und weitere neun Frauen in der Haft gesundheitliche Probleme hatten. Keine der Frauen wurde in der Haft einer Straftat angeklagt und sie erhielten weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch medizinische Versorgung.

Die 14 Frauen wurden gegen Kaution freigelassen. Berichten zufolge drohte man ihnen an, sie erneut festzunehmen und unter Anklage zu stellen, sollte Kadugli von der bewaffneten Oppositionsgruppe Sudanesische Volksbefreiungsbewegung des Nordens (Sudan People's Liberation Movement North – SPLM-N) angegriffen werden oder wenn die Frauen die Gegend ohne Genehmigung des Sicherheitsausschusses, der zur Überwachung ihres Falls eingesetzt worden ist, verlassen sollten. Den freigelassenen Frauen wurde mitgeteilt, dass sie nach dem sudanesischen Strafgesetzbuch von 1991 sechs Anklagen zu befürchten haben, darunter wegen Mordes nach Paragraph 130 und wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach Paragraph 139. Die Behörden ließen die Frauen und einige ihrer Angehörigen vor der Entlassung unterschreiben, dass sie sich verpflichten, die Auflagen zur Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit einzuhalten.

Die 20 weiterhin ohne Anklage im El-Obeid-Gefängnis inhaftierten Frauen haben weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch zu medizinischer Versorgung, die sie möglicherweise benötigen.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

LUFTPOSTBRIEFE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die 20 nach wie vor im El-Obeid-Gefängnis inhaftierten Frauen unverzüglich freizulassen, sollten sie nicht umgehend einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und durch ein unabhängiges Gericht in Untersuchungshaft genommen werden.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass die 20 Frauen Zugang zu einem Rechtsbeistand und, falls notwendig, zu medizinischer Versorgung erhalten.

  • Sorge bereitet mir, dass den 14 freigelassenen Frauen willkürlich Einschränkungen auferlegt wurden, obwohl ihnen keine Straftat zur Last gelegt wird.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Ahmed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach der Freilassung der 14 Frauen traten einige der weiter inhaftierten 20 Frauen in den Hungerstreik, um damit gegen ihre fortgesetzte Haft zu protestieren. Der Hungerstreik dauerte bis zum 2. Juni 2013 an. An diesem Tag beendete die letzte Gefangene den Protest.

Die Frauen gehören zur Nuba-Gemeinschaft im sudanesischen Bundesstaat Südkordorfan und wurden beschuldigt, im Auftrag der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung des Nordens (Sudan People's Liberation Movement North – SPLM-N) zu spionieren. Laut Artikel 9 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 6 der Afrikanischen Charta ist es dem Sudan untersagt, Menschen willkürlich ihre Freiheit zu entziehen.

Im Juni 2011 brach im Bundesstaat Südkordofan ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee des Nordens, dem bewaffneten Arm der SPLM-N, aus. Die Kämpfe griffen im September 2011 auf den Bundesstaat Blue Nile über. Die Streitkräfte der Regierung führen willkürliche Luftangriffe gegen Gebiete durch, die in der Hand der SPLM-N sind, und blockieren zudem seit Ausbruch des Konflikts humanitäre Hilfsleistungen für die betroffenen Gebiete. All dies hat Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung und Plünderungen und Zerstörung von Eigentum zur Folge. Zehntausende Menschen werden aus ihren Häusern vertrieben, mehr als 200.000 sind bereits nach Äthiopien und in den Südsudan geflüchtet.

Seit Ausbruch des Konflikts in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile haben die sudanesischen Behörden im ganzen Land zahlreiche tatsächliche und vermeintliche SPLM-N-AktivistInnen festgenommen. Im September 2011 erklärte die sudanesische Regierung die SPLM-N zu einer verbotenen Oppositionsgruppe und nimmt seither dieses Verbot zum Anlass, um Personen festzunehmen. Soweit Amnesty International bekannt ist, haben viele der auf Grundlage ihrer vermeintlichen Mitgliedschaft oder Verbindung zur SPLM-N Festgenommenen keine international anerkannte Straftat begangen.