Weiter Sorge um neues Strafgesetz

Am 18. Juni tritt in Mosambik die parlamentarische Kommission für menschenrechtliche und verfassungsrechtliche sowie andere rechtliche Angelegenheiten zusammen, um die neueste Version des Entwurfs für ein neues Strafgesetz zu debattieren.

Appell an

PARLAMENTSPRÄSIDENTIN
Dra. Verónica Nataniel Macamo Dlhovo
Assembleia da República
Palácio do Quarto Congresso
Avenida 24 de Julho
Maputo
MOSAMBIK
(Anrede: Exma. Senhora / Sehr geehrte Frau Dr. Macamo Dlhovo)
Fax: (00 258) 214 007 11 oder (00 258) 212 251 79
E-Mail: arm@parlamento.org.mz

VORSITZENDER DER PARLAMENTARISCHEN KOMMISSION
Dr. Teodoro Andrade Waty
Comissão dos Assuntos Jurídicos, Direitos Humanos e Legalidade da Assembleia da República
Palácio do Quarto Congresso
Avenida 24 de Julho
Maputo
MOSAMBIK
(Anrede: Exmo. Senhor / Sehr geehrter Herr Dr. Waty)
Fax: (00 258) 214 007 11 oder (00 258) 214 088 46
E-Mail: sgar@parlamento.org.mz

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK MOSAMBIK
S. E. Herrn Amadeu Paulo Samuel Da Conceição
Stromstr. 47
10551 Berlin
Fax: 030-3987 6503
E-Mail: info@embassy-of-mozambique.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. Juli 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich freue mich sehr, dass Paragraf 223 aus dem Entwurf für das neue Strafgesetz gestrichen wurde.

  • Große Sorge macht mir aber nach wie vor die Bestimmung, dass eine Strafverfolgung nur dann aufgenommen wird, sofern das Opfer, ein Vormund oder Erziehungsberechtigter oder eine Person, die mit dem/der Betroffenen zusammenlebt, Anzeige erstattet. Bitte streichen Sie diesen Passus aus dem Gesetz.

  • Sorge bereitet mir auch die Bestimmung zu der Vergewaltigung von Minderjährigen. Das Strafgesetz enthält keine wirksamen Bestimmungen zu sexuellen Übergriffen auf Minderjährige zwischen zwölf und 18 Jahren. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Minderjährigen unter 18 Jahren gemäß den Vorgaben im nationalen und internationalen Recht geschützt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Welcoming the news that Article 223 no longer appears in the draft Criminal Code.

  • Expressing concern that the latest version of the draft Code still requires the survivor, their guardian or a person living with them to lodge an official complaint before criminal proceedings can be initiated and call on the authorities to remove this provision.

  • Expressing concern that the Code still does not effectively address coercive, non-consensual, practices against minors between the ages of 12 and 18 years and call on the authorities to ensure that protection should apply to all those aged under 18, in accordance with international and national laws.

Sachlage

Am 30. April debattierte die parlamentarische Kommission eine neue Version des Gesetzentwurfs, in welcher der umstrittene Paragraf 223 nicht mehr enthalten ist. Dieser Paragraf sah vor, dass Anklagen wegen Sexualstraftaten ausgesetzt werden, wenn die beschuldigte Person das mutmaßliche Opfer ehelicht. Wenn diese Version des Gesetzentwurfs angenommen wird, können mutmaßliche Vergewaltiger der Strafverfolgung nicht mehr dadurch entgehen, dass sie das mutmaßliche Opfer heiraten.

Es bereitet Amnesty International jedoch nach wie vor Sorge, dass die parlamentarische Kommission weitere zusätzliche Änderungsvorschläge des Gesetzentwurfs bisher nicht berücksichtigt hat. So enthält der Gesetzentwurf immer noch eine Bestimmung, die eine Strafverfolgung nur dann ermöglicht, wenn die Überlebende sexueller Gewalt, ein Elternteil oder Vormund oder eine Person, mit der sie zusammenleben, Anzeige erstattet. Eine weitere Sorge betrifft den Paragrafen, der sich auf die Vergewaltigung von "Minderjährigen" unter zwölf Jahren bezieht. Indem sich mit dem Begriff "Minderjährige" auf Kinder unter zwölf Jahren bezogen wird, nimmt man den Kindern zwischen zwölf und 18 Jahren den besonderen rechtlichen Schutz, der ihnen gemäß der nationalen Gesetze Mosambiks und der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes zusteht.

Das neue Strafgesetz ist noch nicht verabschiedet worden und wird am 18. Juni erneut debattiert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das aktuelle Strafgesetzbuch Mosambiks stammt aus dem Jahr 1886, und einige der Gesetze sind Relikte des 19. Jahrhunderts. Dazu gehört ein Paragraf, der es Vergewaltigern ermöglicht, der Strafverfolgung zu entgehen, wenn sie das Opfer heiraten. Im Zuge der Überprüfung der strafrechtlichen Bestimmungen blieb dieser Paragraf in dem Entwurf stehen. Im Dezember 2013 bewilligte die Nationalversammlung vorläufig den vorliegenden Entwurf des Strafgesetzbuchs.

Die parlamentarische Kommission für menschenrechtliche und verfassungsrechtliche sowie andere rechtliche Angelegenheiten hat am 20. März 2014 erklärt, dass der Paragraf, der Vergewaltiger vor Strafverfolgung schützt, wenn sie die Vergewaltigte heiraten, aus dem Entwurf für ein neues Strafgesetz gestrichen werden soll. Paragraf 223 des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Anklagen wegen Sexualstraftaten ausgesetzt werden, wenn die beschuldigte Person das mutmaßliche Opfer ehelicht. Der Vorsitzende der Kommission sagte, der Entwurf für die Gesetzesreform werde im Parlament debattiert, der entsprechende Paragraf sei in der Vorlage aber nicht mehr enthalten. Am 30. April debattierte die parlamentarische Kommission eine neue Version des Gesetzentwurfs, in welcher der Paragraf 223 nicht mehr auftaucht.

Die Zivilgesellschaft in Mosambik setzt sich nach wie vor für zusätzliche Änderungen des Gesetzentwurfs ein.