Verwaltungshaft verlängert

Diese Urgent Action ist beendet.

Der bekannte indische Aktivist Chandrashekhar Azad, der sich für die Rechte der Dalits einsetzt, wurde am 14. September aus einem Gefängnis im Bezirk Saharanpur freigelassen. Er befand sich seit November 2017 ohne Anklagen oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Grundlage für seine Inhaftierung war das drakonische Gesetz über die nationale Sicherheit.

Protestaktion indischer Dalit-Frauen

Protestaktion indischer Dalit-Frauen

Der Menschenrechtsverteidiger Chandrashekhar Azad 'Ravan’ befindet sich seit über sechs Monaten in Verwaltungshaft. Ein Urteil des Hohen Gerichts am 26. April 2018 verlängerte seine Haftanordnung nun bis August 2018. Nach dem Gesetz über die Nationale Sicherheit (National Security Act – NSA) könnte er für bis zu zwölf Monate ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten werden.

Appell an

Ministerpräsident von Uttar Pradesh



Yogi Adityanath



Room No. 306, (Third Floor)



Lal Bahadur Shastri Bhawan, Lucknow



Uttar Pradesh 226001, INDIEN

Sende eine Kopie an

Kontaktstelle für Menschenrechtsverteidiger_innen

in der indischen Menschenrechtskommission


Shri Srinivasa Kammath

Manav Adhikar Bhawan

Block-C, GPO Complex, INA

New Delhi, INDIEN

Fax: (00 91) 11 2465 13 29

E-Mail: dr1.nhrc@nic.in

Botschaft der Republik Indien

I. E. Frau Mukta Dutta Tomar

Tiergartenstr. 17

10785 Berlin

Fax: 030–2579 5102

E-Mail:
dcm@indianembassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Chandrashekhar Azad umgehend und bedingungslos aus der Verwaltungshaft frei und gewähren sie ihm ein faires Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Chandrashekhar Azad bis zu seiner Freilassung weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird.
  • Bitte setzen Sie sich zudem dafür ein, dass die Verwaltungshaft gemäß des Gesetzes über die nationale Sicherheit oder eines anderen geltenden Gesetzes, nicht länger angewendet wird.

Sachlage

Chandrashekhar Azad befindet sich seit sechs Monaten ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Am 26. April 2018 wies das Hohe Gericht in Allahabad, einer Stadt im nordindischen Bundesstaat Uttar Pradesh, den Antrag von Chandrashekhar Azadab zurück, seine Haftanordnung auf Grundlage des NSA-Gesetzes aufzuheben. Die Entscheidung fiel nachdem die Regierung von Uttar Pradesh dem Hohen Gericht Folgendes mitgeteilt hatte: Im Falle seiner Freilassung würde sich Chandrashekhar Azad für die "Verbreitung eines Zugehörigkeitsgefühls zu einer Kaste" einsetzen und "nachteiligen Einfluss auf die Wahrung von Recht und Ordnung haben". Infolge der Entscheidung des Hohen Gerichts verlängerte die Regierung des Bundesstaates schließlich auf Grundlage des NSA-Gesetzes die Verwaltungshaft für Chandrashekhar Azad. Damit wird er für weitere drei Monate – bis August 2018 – inhaftiert bleiben.

Chandrashekhar Azad ist der Gründer der "Bhim Army", die sich für die Rechte der Dalit einsetzt. Er wurde am 3. November 2017 festgenommen und auf Anordnung der Bezirksverwaltung von Saharanpur, einer Stadt in Uttar Pradesh, nach dem NSA-Gesetz in Verwaltungshaft genommen. Das Gesetz über die Nationale Sicherheit ermöglicht eine Verwaltungshaft von bis zu zwölf Monaten aufgrund vage formulierter Vorwürfe im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und dem Erhalt der öffentlichen Ordnung. Es ist ein repressives Gesetz, welches dazu genutzt wird, gegen Menschenrechtsverteidiger_innen in Indien vorzugehen.

Nach seiner Inhaftierung am 8. Juni 2017 war Chandrashekhar Azad vom Hohen Gericht in Allahabad gegen Kaution freigelassen worden. Doch nur einen Tag darauf wurde er erneut, diesmal auf der Grundlage des Gesetzes über die Nationale Sicherheit, festgenommen. Die Anklage gegen ihn beinhaltete Unruhen, Anstiftung zur Gewalt und Zerstörung von öffentlichem Eigentum. Daran soll er nach Zusammenstößen zwischen protestierenden Dalits und Gruppen dominanter Kasten im Bezirk Saharanpur von Uttar Pradesh beteiligt gewesen sein. Zu den Unruhen kam es infolge der Tötung von zwei Männern der Dalit und dem Niederbrennen von mindestens 50 Dalit-Häusern im Dorf Shabbirpur im Bezirk Saharanpur durch Männer einer dominanten Kaste im April und Mai 2017. In Zeitungsberichten wird der Richter, der ihn ursprünglich gegen Kaution freigelassen hatte, mit der Aussage zitiert, dass die Anklagen gegen Chandrashekhar Azad offensichtlich politisch motiviert seien.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Chandrashekhar Azad ist der Gründer der "Bhim Army", einer bekannten Gruppe von Dalit-Aktivist_innen in Uttar Pradesh, die sich gegen Diskriminierung und Gewalt aufgrund der Kastenzugehörigkeit einsetzen und etwa 300 Schulen für die unterprivilegierten Dalit-Kinder in Uttar Pradesh betreiben.

Gesetze zur Verhängung der Verwaltungshaft ermöglichen die Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren. Nach dem Völkerrecht ist Verwaltungshaft nur unter besonderen Umständen und unter Einsatz strenger Schutzmechanismen zulässig. In Indien werden Gesetze wie das NSA häufig dazu benutzt, Personen aufgrund vager Anschuldigungen und ohne Beachtung der regulären Schutzmechanismen der Strafjustiz zu inhaftieren. Der Oberste Gerichtshof von Indien hat das System der Verwaltungshaft als "rechtlos" bezeichnet. Amnesty International spricht sich gegen jede Form der Verwaltungshaft aus.

Das Kastensystem in Indien basiert auf zugeschriebenen Gruppenidentitäten. Dalits, oft auch die "Unberührbaren" genannt, machen in der traditionellen Kastenhierarchie die unterste Gruppe aus und erfahren häufig Diskriminierung und Gewalt durch Angehörige der höheren Kasten. 2015 wurden landesweit mehr als 45.000 Straftaten gegen Dalits registriert. In mehreren Bundesstaaten wird Dalits häufig der Zutritt zu öffentlichen und sozialen Räumen verwehrt, und auch bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen werden sie diskriminiert.