Tunesien: Oppositionspolitikerin in Haft

Das Bild zeigt das Porträtbild einer Frau, sie zeigt das Victory-Zeichen mit beiden Händen

Die tunesische Oppositionspolitikerin und Rechtsanwältin Abir Moussi (24. Dezember 2022)

Am 3. Oktober 2023, einige Tage, nachdem sie ihr Interesse bekundet hatte, bei den nächsten Präsidentschaftswahlen anzutreten, wurde die Oppositionspolitikerin Abir Moussi von Sicherheitskräften festgenommen. Sie hatte versucht, gegen Präsidialdekrete im Zusammenhang mit den bevorstehenden Kommunalwahlen Einspruch zu erheben, da es dem Wahlverfahren an Transparenz mangele. Sicherheitskräfte nahmen Abir Moussi fest und fuhren sie an einen unbekannten Ort. Am 5. Oktober wurde sie von einem Untersuchungsrichter im Zusammenhang mit einer Reihe von sicherheitsrelevanten Beschuldigungen verhört. Der Richter ordnete ihre Untersuchungshaft an. Die Oppositionspolitikerin befindet sich derzeit im Frauengefängnis Manouba.

Appell an

Präsident

Kais Saied

Route de la Goulette

Site archéologique de Carthage

TUNESIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Tunesischen Republik

S.E. Herrn Wacef Chiha

Lindenallee 16

14050 Berlin

Fax: 030-3082 06 83


E-Mail: at.berlin@tunesien.tn

Amnesty fordert:

  • Bitte veranlassen Sie umgehend die Freilassung von Abir Moussi und sprechen Sie sich dafür aus, dass alle Anklagen gegen sie fallen gelassen werden, da sie allein auf ihren friedlichen politischen Aktivismus zurückzuführen sind. Sorgen Sie dafür, dass sie bis zu ihrer Freilassung regelmäßigen Zugang zu ihrer Familie, ihren Rechtsbeiständen sowie zu einer angemessenen medizinischen Versorgung erhält und unter Bedingungen inhaftiert ist, die den internationalen Standards für die Behandlungen von Gefangenen entsprechen.

Sachlage

Am 24. September veröffentlichte Abir Moussi eine Pressemitteilung, in der sie ihr Interesse äußerte, bei den nächsten Präsidentschaftswahlen anzutreten. Nur wenige Tage später, am 3. Oktober 2023, wurde sie vor einem zum Komplex des Präsidentenpalastes gehörenden Verwaltungsgebäude festgenommen. Dort hatte sie versucht, bei der zuständigen Behörde Einspruch gegen Präsidialdekrete einzulegen, war aber daran gehindert worden. Abir Moussi protestierte gegen diese willkürliche Behinderung und bestand darauf, vor dem Verwaltungsgebäude stehen zu bleiben und alles live auf Facebook zu streamen.

Laut Augenzeug*innen und Rechtsbeiständen wurde sie von Sicherheitskräften abgeführt und für zwei Stunden an einen unbekannten Ort gebracht, bevor ihre Rechtsbeistände sie auf der Polizeiwache von La Goulette ausfindig machen konnten, einem Viertel in der Hauptstadt Tunis. Die Rechtsbeistände von Abir Moussi teilten Amnesty International mit, dass sie körperliche Verletzungen davongetragen habe, weil die Polizei bei ihrer Festnahme unverhältnismäßige Gewalt angewendet habe. Den Rechtsbeiständen zufolge hatten die Behörden ihnen den Zugang zu ihrer Klientin während des Polizeiverhörs verweigert, was einen eindeutigen Verstoß gegen ihre Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren darstellt. Erst im Anschluss, nachdem sich Abir Moussi bereits 48 Stunden lang in Gewahrsam befunden hatte, wurden sie über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft informiert, sie in Untersuchungshaft zu nehmen. Ihren Angaben zufolge ignorierten die Beamt*innen, die Abir Moussi in ihrer ersten Nacht in Gewahrsam festhielten, deren Bitten um Medikamente, die sie täglich zu einer bestimmten Zeit einnehmen muss. Dies führte zu gesundheitlichen Komplikationen, aufgrund derer sie einige Tage später ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Am 5. Oktober wurde Abir Moussi von einem Untersuchungsrichter des Gerichts erster Instanz in Tunis wegen des Vorwurfs der Absicht, "die Staatsform zu ändern", der "Anstiftung zur Gewalt auf tunesischem Hoheitsgebiet" und des "Angriffs mit dem Ziel, Unruhe zu stiften" gemäß Paragraf 72 des Strafgesetzbuchs verhört, ein Tatbestand, der mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Außerdem wurden ihr die "Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person" und die "Beeinträchtigung des Rechts auf Arbeit" gemäß Paragraf 27 und 87 des Datenschutzgesetzes vorgeworfen. Sie wurde in Gewahrsam genommen, nachdem sie am 3. Oktober friedlich gegen die Verweigerung des Zugangs zu einem an den Präsidentenpalast angeschlossenen Verwaltungsgebäude protestiert hatte.

Abir Moussi droht nun die Todesstrafe, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrgenommen hat. Die verstärkte Anwendung des Strafrechts zur Verfolgung oppositioneller Aktivist*innen als Vergeltung für deren friedliches politisches Engagement hat eine abschreckende Wirkung auf die Zivilgesellschaft. Am 28. November gaben die Rechtsbeistände von Abir Moussi bekannt, dass sie aus Protest gegen ihre willkürliche Inhaftierung in einen Hungerstreik getreten ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Abir Moussi ist Anwältin, Vorsitzende der Partei Parti Destourien Libre (PDL) und eine bekannte politische Gegnerin von Präsident Kais Saied. Von 2019 bis 2021 war sie Parlamentsabgeordnete. Abir Moussis Rechtsbeiständen zufolge hat ihr Gesundheitszustand in der Haft gelitten und könnte sich angesichts des Hungerstreiks, den sie am 28. November begonnen hat, weiter verschlechtern.

Am 25. Juli 2021 hatte Präsident Kais Saied das Parlament aufgelöst und sich dabei auf Notstandsbefugnisse aus der Verfassung von 2014 berufen. Seit Februar 2023, als mehrere Oppositionelle ins Visier genommen wurden, hat sich die Lage der Menschenrechte in Tunesien rapide verschlechtert. Die Behörden haben gegen mindestens 74 Oppositionelle und andere vermeintliche Gegner*innen des Präsidenten strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Darunter befinden sich mindestens 44 Personen, denen in Verbindung mit der friedlichen Wahrnehmung ihrer Menschenrechte Straftaten vorgeworfen werden. Dieses scharfe Vorgehen gegen die Opposition gefährdet die Menschenrechte in Tunesien, darunter die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die nach den Artikeln 19, 21 und 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie nach den Artikeln 9, 10 und 11 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, deren Vertragsstaat Tunesien ist, geschützt sind.