Medizinische Versorgung benötigt

Der iranische Gewerkschafter Reza Shahabi ist nun seit über 40 Tagen im Hungerstreik

Der iranische Gewerkschafter Reza Shahabi wurde am 9. August erneut inhaftiert. Aus Protest trat er in einen Hungerstreik, der mittlerweile mehr als 40 Tage andauert. Sein Gesundheitszustand hat sich stark verschlechtert und er braucht dringend fachärztliche Behandlung. Reza Shahabi ist ein gewaltloser politischer Gefangener und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT

Ayatollah Sadegh Larijani

c/o Public Relations Office

Number 4, 2 Aziz Street Intersection

Tehran, IRAN

 

Sende eine Kopie an

Stellvertretender Leiter der Abteilung für Menschenrechte des Justizministeriums

Mahmoud Abbasi


Number 1638, Below Vali Asr Square

Vali Asr Avenue

Tehran, IRAN

Botschaft der Islamischen Republik Iran

S.E. Herrn Ali Majedi

Podbielskiallee 65-67

14195 Berlin

Fax: 030–83 222 91 33

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, Reza Shahabi sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte in Form von gewerkschaftlichen Aktivitäten in Haft ist.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass er Zugang zu der fachärztlichen Behandlung hat, die er benötigt und das, falls nötig, auch außerhalb des Gefängnisses. Denn außerhalb des Gefängnisses kann sichergestellt werden, dass er entsprechend der Medizinethik versorgt wird und die Grundsätze der Vertraulichkeit, Patientenautonomie und Einwilligung nach Aufklärung eingehalten werden.
  • Bitte respektieren und schützen Sie das Recht eines jeden Menschen, eine Gewerkschaft zu gründen oder einer Gewerkschaft eigener Wahl beizutreten. Dieses Recht wird im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die der Iran beide ratifiziert hat, garantiert.

Sachlage

Reza Shahabi ist Schatzmeister und Vorstandsmitglied der Transportgewerkschaft der Mitarbeiter_innen des Teheraner Busunternehmens Sherkat-e Vahed. Seit er am 9. August gezwungen wurde, in das Raja’i-Shahr-Gefängnis in Karadsch nahe Teheran zurückzukehren, befindet er sich im Hungerstreik. Er protestiert damit gegen seine unrechtmäßige Haft, doch sein Gesundheitszustand verschlechtert sich zunehmend. So leidet er beispielsweise unter starken Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, plötzlichen Blutdruckabfällen, verstärkter Taubheit seiner linken Körperhälfte, Brennen im Magenbereich und Verdauungsproblemen. Zudem soll er etwa 13 kg Gewicht verloren haben. Er wurde am 31. August in die Klinik des Gefängnisses gebracht, erhielt dort aber nicht die fachärztliche Behandlung, die er benötigt.

Reza Shahabi wurde im Juni 2010 zum ersten Mal festgenommen und anschließend vier Jahre inhaftiert. Er berichtet, dass er im Gefängnis gefoltert und anderweitig misshandelt wurde, unter anderem, indem ihm absichtlich eine angemessene medizinische Versorgung verwehrt wurde. Zudem leidet er als Folge von erlittenen Schlägen an chronischen Rückenschmerzen. Am 6. Oktober 2014 wurde er aus medizinischen Gründen vorübergehend aus der Haft entlassen. Seit November 2016 sah er sich jedoch von den Strafverfolgungsbehörden unter Druck gesetzt, in das Gefängnis zurückzukehren, um den Rest seiner Strafe abzusitzen. Laut den Behörden sollte es sich dabei zunächst um drei Monate, später dann um fünf Monate handeln. Im August 2017 wurde er endgültig wieder inhaftiert. Diese Maßnahme widerspricht jedoch vorherigen Aussagen der Behörden: Gefängnismitarbeiter_innen im Raja’i-Shahr-Gefängnis hatten Reza Shahabi einen Brief vom 9. September 2015 gezeigt, in dem bestätigt wird, dass dieser seine sechsjährige Haftstrafe bereits vollständig abgesessen hat. Bei dieser Beurteilung war auch die vorübergehende Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen mit berücksichtigt worden. Nach seiner Rückkehr in das Gefängnis teilte man Reza Shahabi außerdem mit, dass er noch eine zusätzliche einjährige Haftstrafe wegen eines anderen Falls aus dem Jahr 2015 abzusitzen hätte. In diesem Fall war er von Abteilung 26 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" verurteilt worden, weil er sich über die Menschenrechtsverstöße in Sektion 350 des Teheraner Evin-Gefängnisses beschwert hatte, die seine Zellengenossen und er während einer gewaltsamen Durchsuchung im April 2014 erlebten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Reza Shahabi ist in Sektion 10 des Raja’i-Shahr-Gefängnisses inhaftiert. Die Haftbedingungen sind dort sehr schlecht. Angaben von Insassen zufolge sind die Fenster mit Metallplatten abgedeckt und es gibt kein Belüftungssystem. Die Häftlinge müssen auf dem Boden schlafen, werden nicht angemessen mit Nahrung und sauberem Trinkwasser versorgt und können ihre Familien nicht telefonisch kontaktieren. Am 30. Juli 2017 traten mehr als zwölf aus politischen Gründen Inhaftierte in Sektion 10 des Gefängnisses in einen Hungerstreik, um gegen die grausamen und unmenschlichen Zustände zu protestieren. Als Reza Shahabi am 9. August wieder inhaftiert wurde, schloss er sich dem Hungerstreik an. Als Vergeltungsmaßnahme ordnete die Gefängnisleitung an, dass das medizinische Personal im Gefängnis keine zusätzliche medizinische Versorgung und Überwachung für die Hungerstreikenden zur Verfügung stellen dürfe. Einige der Hungerstreikenden wurden für mehrere Tage in Einzelhaft verlegt. Am 23. August kommentierte der Teheraner Generalstaatsanwalt: "Wir sagen zu den hungerstreikenden Inhaftierten, (…) dass solche Handlungen scheitern werden, da die Justiz nicht vor ihnen kapitulieren wird." Und weiter: "Die Haftstrafen der Inhaftierten müssen vollumfänglich durchgesetzt werden und wir werden uns nicht von ihren Handlungen beeinflussen lassen, auch nicht von ihrem Hungerstreik."

Zur Situation von Reza Shahabi meinte der Teheraner Generalstaatsanwalt während einer Pressekonferenz am 3. September: "Die genannte Person wurde wegen Verbrechen gegen die nationale Sicherheit schuldig gesprochen." Reza Shahabis Frau Robabeh Rezaie antwortete auf diese Äußerung während einer friedlichen Protestveranstaltung vor dem Parlament am 5. September folgendermaßen: "Wir sollten die Justizbehörden fragen, auf welche Weise er die Sicherheit des Landes gefährdet hat. Schadet es der nationalen Sicherheit, wenn man die Busfahrer_innen unterstützt, die gerne etwas zu Essen und ein Dach über dem Kopf hätten und ihr Recht wahrnehmen, ihre eigene Organisation ungehindert zu unterstützen? Reza Shahabi hat keine Straftat begangen, er hat sich lediglich für die Rechte der Arbeiter_innen eingesetzt. Er gehört nicht ins Gefängnis!"

Reza Shahabi wurde am 12. Juni 2010 von Angehörigen des Geheimdienstministeriums festgenommen und 19 Monate lang in Einzelhaft und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in Trakt 209 des Evin-Gefängnisses festgehalten. In dieser Zeit, so berichtet er, wurde er gefoltert und anderweitig misshandelt, unter anderem durch Schläge, die dazu geführt haben, dass er nun chronische Rücken- und Nackenschmerzen hat. Die linke Seite seines Körpers war zeitweise gelähmt. Im April 2012 wurde er in einem Gerichtsverfahren vor Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen "Versammlung und unerlaubtem Zusammenwirken gegen die Staatssicherheit" schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Haft verurteilt. Dieses Verfahren entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Grundlage für dieses Urteil bildeten seine friedlichen Gewerkschaftsaktivitäten. Die folgenden vier Jahre war er inhaftiert und weil ihm von den Behörden die angemessene medizinische Versorgung verweigert wurde, verschlechterte sich sein Gesundheitszustand zusehends. Während dieser Zeit trat er mehrfach in den Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung und die Verweigerung von fachärztlicher Behandlung durch die Behörden zu protestieren. Am 6. Oktober 2014 wurde er aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend aus der Haft entlassen, nachdem er mit einem längeren Hungerstreik dagegen protestiert hatte, dass die Behörden ihm die angemessene medizinische Versorgung verwehrten. Einige Monate nach seiner Freilassung wurde er von Angehörigen des Geheimdienstministeriums verhört. Es ging dabei um seine mündliche Beschwerde, die er im Gefängnis gegen eine gewaltsame Durchsuchung eingelegt hatte, die Sicherheitsbeamt_innen am 17. April 2014 in Trakt 350 des Evin-Gefängnisses durchgeführt hatten. Dabei waren er und andere gewaltlose politische Gefangene anhaltender Gewalt und Körperverletzung ausgesetzt. Wegen dieser Beschwerde wurde später ein Verfahren gegen ihn eingeleitet und er wurde im Jahr 2015 zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.

Die Gewerkschaft der Mitarbeiter_innen des Transportunternehmens im Großraum Teheran (Syndicate of the Workers of Tehran and Suburbs Bus Company – SWTSBC) war nach der Revolution1979 verboten worden. Sie wurde jedoch im Jahr 2004 neu gegründet, nachdem viele Busfahrer_innen monatelang nicht bezahlt worden waren. Von den Behörden wurde die Gewerkschaft nie offiziell registriert. Die Mitglieder der SWTSBC, insbesondere die Mitglieder des Vorstands, werden von den Behörden andauernd schikaniert, eingeschüchtert und unter konstruierten Vorwürfen bezüglich der nationalen Sicherheit strafrechtlich verfolgt. Grund dafür war ausschließlich ihr friedlicher Aktivismus, die Organisation von und Teilnahme an Streiks. Amnesty International ist der Ansicht, dass Gewerkschafter_innen auch Menschenrechtsverteidiger_innen sind, da sie versuchen, das Recht eines jeden Menschen auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu sichern. Ziel dabei sind faire und angenehme Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung und ein angemessener Lebensstandard. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 7 des englischsprachigen Amnesty-Berichts Caught in a web of state repression: Iran’s human rights defenders under attack vom 2. August 2017: https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/6446/2017/en/