Ein Einwanderungsgericht in Texas ordnete am 13. März 2026 die Freilassung von Leqaa Kordia an, ein Jahr nach ihrer ersten Inhaftierung. Drei Tage später wurde sie aus der Haft entlassen. Leqaa Kordia geriet wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration an der Columbia University ins Visier der Behörden. Sie nahm dabei lediglich ihr Recht auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung wahr, um gegen den israelischen Völkermord an den Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen zu protestieren. Ihre Verfahren vor den Einwanderungs- und Bundesgerichten dauern an.
Mustapha Djemali und Abderrazak Krimi wurden am 24. November 2025 aus der Haft entlassen. Die Menschenrechtler waren kurz zuvor zu 18 Monaten Gefängnis und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da sie bereits mehr als 18 Monate lang willkürlich inhaftiert gewesen waren, konnten sie unmittelbar nach der Verurteilung freigelassen werden. Es war das erste Mal, dass in Tunesien Mitarbeiter*innen von NGOs ausschließlich aufgrund ihrer humanitären und menschenrechtlichen Aktivitäten für die Unterstützung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen vor Gericht gestellt wurden.
Die tunesischen Behörden haben Sherifa Riahi, Mohamed Joo und einen dritten Mitarbeiter von Terre d'AsileTunisie sowie die ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Sousse, Imen Ouardani, freigelassen. Ein Gericht in Tunis hatte die Vollstreckung ihrer Reststrafe ausgesetzt. Die vier waren 20 Monate willkürlich wegen ihrer Menschenrechtsarbeit inhaftiert. Sie hatten Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant*innen unterstützt.
Zwischen dem 8. Januar und dem 1. Februar 2026 wurden fünf Menschenrechtsverteidiger*innen, für die sich Amnesty International eingesetzt hatte, aus der willkürlichen Haft freigelassen. Zahlreiche weitere sind jedoch nach wie vor inhaftiert.