Pressemitteilung Aktuell Deutschland 13. März 2024

Deutschland: Neuer Entwurf für Bundespolizeigesetz schützt nicht vor rassistischen Kontrollen

Das Bild zeigt mehrere Menschen, und ein Protestplakat auf dem steht "Stoppt rassistische Polizeigewalt"

Demonstration in Berlin gegen Rassismus bei der Polizei (Archivaufnahme)

Bundesinnenministerin Nancy Faeser legt dem Bundestag einen Entwurf zur Erneuerung des Bundespolizeigesetzes vor. Amnesty International kritisiert, dass wichtige Maßnahmen gegen Racial Profiling und andere Menschenrechtsverletzungen nicht darin vorkommen.

Der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz, der morgen, am 14. März, im Bundestag diskutiert wird, schützt nicht ausreichend vor menschenrechtsverletzenden Übergriffen und Diskriminierung durch Polizist*innen. Anlasslose Kontrollen sind weiter erlaubt und ermöglichen Racial Profiling. Verpflichtend angeschaltete Bodycams während Zwangsmaßnahmen sowie die Kameraüberwachung von Gewahrsamsräumen sind dagegen nach wie vor nicht vorgeschrieben.
 
Beate Streicher, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland, sagt:

 "Dass die Polizei ohne begründeten Verdacht Menschen kontrollieren darf, führt im Alltag dazu, dass manche Beamt*innen vor allem diejenigen kontrollieren, die ihnen 'nicht Deutsch genug' aussehen. Andere gehen unbewusst davon aus, dass nicht-weiße Personen keinen deutschen Pass hätten. Das erleben People of Color jeden Tag, wenn Polizist*innen am Bahnhof nach dem Ausweis fragen oder aufgrund eines Nachnamens 'Clankriminalität' unterstellen. Ein neues Bundespolizeigesetz ist eine große Chance, Polizeiarbeit rechtstaatlich und transparent zu gestalten. Dafür müssen die Abgeordneten jetzt legislativ nacharbeiten und Lücken schließen."
 
Einige wichtige Forderungen von Amnesty International und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sind im aktuellen Entwurf vorhanden. Vollzugsbeamt*innen der Bundespolizei sollen sich zukünftig kennzeichnen müssen. Technologien zu Gesichtserkennung und Online-Durchsuchungen durch sogenannte "Staatstrojaner" sind nicht vorgesehen. Wer von der Polizei kontrolliert wird, soll nach dem aktuellen Entwurf eine sogenannte Kontrollquittung erhalten – allerdings mit vielen Ausnahmen, die diese Regelung zu unterwandern drohen.

Hintergrund

Die Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Bundespolizeigesetz zu reformieren. Den aktuellen Entwurf hat das Bundesinnenministerium 2023 verfasst und legt ihn nun zur ersten Lesung dem Bundestag vor. Amnesty International hat in einer ausführlichen Stellungnahme die wichtigsten Punkte aus menschenrechtlicher Sicht erklärt, die vor der Verabschiedung ins Gesetz aufgenommen werden sollten. 

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