IranerInnen verschleppt

Irakische Sicherheitskräfte bedrohen Bewohner des Camps Ashraf, 2009

Irakische Sicherheitskräfte bedrohen Bewohner des Camps Ashraf, 2009

Sieben ExiliranerInnen, Angehörige der Volksmudschaheddin, sind am 1. September von bewaffneten Männern verschleppt worden, die zuvor das Camp angegriffen und 52 BewohnerInnen getötet hatten. Unbestätigten Berichten zufolge befinden sich die sieben Personen im Gewahrsam der irakischen Behörden. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen sowie die Abschiebung in den Iran.

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE
His Excellency Mohammad Shayaa al-Sudani
Ministry of Human Rights
Baghdad
IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: shakawa@humanrights.gov.iq

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Die sechs Frauen und ein Mann sind am 1. September aus dem Camp Ashraf etwa 60 km nördlich von Bagdad im Gouvernement Diyala verschleppt worden, nachdem das Camp von bewaffneten Männern angegriffen wurde, die 52 BewohnerInnen erschossen. Die Sieben gehören zu der iranischen Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People’s Mojahedin Organization of Iran – PMOI). Amnesty International verurteilt die Tötung der 52 BewohnerInnen aufs Schärfste und fordert die irakischen Behörden auf, eine unabhängige und unparteiische Untersuchung des Vorfalls durchzuführen.

AugenzeugInnen aus dem Camp haben berichtet, dass sie sahen, wie die sieben IranerInnen in Handschellen geschlagen, auf den Boden geworfen und dann in einem weißen Kleinbus weggebracht wurden. Ihr Verbleib ist bislang nicht bekannt. Es liegen jedoch unbestätigte Berichte vor, dass sie in einer Hafteinrichtung im ehemaligen Flughafen al-Muthanna im Zentrum von Bagdad festgehalten werden. Die irakische Regierung hat die Verantwortung für den Angriff zurückgewiesen, obwohl irakische Sicherheitskräfte schon für frühere Angriffe auf das Camp, bei denen zahlreiche BewohnerInnen gestorben sind, verantwortlich waren.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte klären Sie umgehend den Verbleib von Fatemeh Tahoori, Vajihe Karbalaey, Mahnaz Azizi, Lila Nabahat, Zahra Ramezani, Fatema Sakhie und Mohammad Ratebi.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die sieben IranerInnen, sollten sie sich in Gewahrsam der irakischen Behörden befinden, vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt und umgehend freigelassen werden, sofern sie nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden.

  • Ich möchte Sie höflich auffordern, die sieben Personen nicht in den Iran abzuschieben, da ihnen dort Folter und möglicherweise die Hinrichtung droht.

  • In diesem Zusammenhang möchte ich Sie an Ihre Verpflichtungen erinnern, gemäß internationalem Recht Menschen nicht in Länder abzuschieben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen wie z. B. Folter drohen.

BITTE SCHICKEN SIE ALLE

[APPELLE]

ÜBER DIE IRAKISCHE BOTSCHAFT
BOTSCHAFT DER REPUBLIK IRAK
S. E. Herrn Hussain Mahmood Fadhlalla Alkhateeb
Pacelliallee 19 - 21
14195 Berlin
Fax: 030-8148 8222
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de

UND BITTEN SIE UM WEITERLEITUNG IHRER SCHREIBEN AN:
MINISTERPRÄSIDENT
Prime Minister
His Excellency Nuri Kamil al-Maliki,
Convention Centre (Qasr al-Ma’aridh)
Baghdad, IRAK (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@pmo.iq (bitte öfter versuchen)

JUSTIZMINISTER
Hassan al-Shammari, Ministry of Justice
Baghdad, IRAK (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: (Nur arabisch) über folgende Website: http://www.moj.gov.iq/complaints.php

KOPIEN AN
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE
His Excellency Mohammad Shayaa al-Sudani
Ministry of Human Rights
Baghdad
IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: shakawa@humanrights.gov.iq

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die BewohnerInnen von Camp Ashraf sind Mitglieder oder UnterstützerInnen der PMOI, einer politischen, im Iran verboten Oppositionsgruppe, die früher einen bewaffneten Kampf gegen die iranische Regierung führte. In Camp Ashraf lebten ehemals 3400 ExiliranerInnen, denen die Regierung von Saddam Hussain in den 1980er Jahren gestattet hatte, in den Irak zu ziehen.

Nach der US-geführten Invasion des Irak im März 2003 wurden das Camp und die BewohnerInnen unter US-amerikanischen Schutz gestellt, der jedoch Mitte 2009 aufgrund der Vereinbarungen zwischen den US-Behörden und der irakischen Regierung endete. Kaum einen Monat später am 28. und 29. Juli 2009 stürmten irakische Sicherheitskräfte das Camp. Dabei wurden mindestens neun Menschen getötet und viele weitere verletzt. 36 damals inhaftierte BewohnerInnen des Camps sollen in Haft geschlagen und gefoltert worden sein.

Im April 2011 stürmten irakische Truppen erneut das Lager und gingen dabei mit exzessiver Gewalt vor. Sie schossen mit scharfer Munition auf BewohnerInnen, die versuchten ihnen Widerstand zu leisten. Mindestens 36 Menschen wurden getötet und mehr als 300 Personen verletzt. Die irakische Regierung führte zu diesem Angriff keine umgehende, umfassende, unabhängige und unparteiische Untersuchung durch und verstieß damit gegen internationale Standards, darunter die UN-Grundsätze für die wirksame Verhütung und Untersuchung von außergesetzlichen, willkürlichen und summarischen Hinrichtungen.

2011 gab die irakische Regierung ihre Pläne bekannt, die BewohnerInnen von Camp Ashraf an einen neuen Ort, das Camp Liberty in Bagdad, umzusiedeln und Camp Ashraf zu schließen. Nachdem die Mehrheit der BewohnerInnen umgesiedelt worden war, wurde etwa 100 Personen gestattet, vorerst in Camp Ashraf zu bleiben, um anhängige Besitzfragen zu klären.

Gemäß einer Absichtserklärung vom Dezember 2011 zwischen der UN und der irakischen Regierung kann der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) Anträge der Camp-BewohnerInnen auf internationalen Schutz annehmen. Die BewohnerInnen, die einen Antrag stellen, gelten nach internationalem Recht als Asylsuchende. Der jüngste Angriff auf Camp Ashraf am 1. September 2013 führte zum Tod von 52 BewohnerInnen, die sich noch in Camp Ashraf befanden. Auf Foto- und Videoaufnahmen ist zu sehen, dass viele der Opfer durch Schüsse in den Kopf starben und einige Handschellen trugen.

Angesichts des internationalen Drucks, der nach dem Angriff auf das Lager im April 2011 auf die irakische Regierung ausgeübt wurde, gab diese an, dass sie einen Ausschuss zur Untersuchung des Überfalls und der Tötungen gegründet habe. Die Regierung hatte bereits in anderen Fällen angekündigt, dass sie derartige Unter-suchungen anstelle, veröffentlichte jedoch keine Ergebnisse. Es ist nicht bekannt, ob ernsthafte Ermittlungen überhaupt eingeleitet wurden.