Flüchtling in Haft

Ein Flüchtling vor einem schneebedeckten Zelt auf der griechischen Insel Lesbos im Januar 2017

Ein Flüchtling vor einem schneebedeckten Zelt auf der griechischen Insel Lesbos im Januar 2017

Ein 21-jähriger syrischer Flüchtling befindet sich seit über fünf Monaten in Polizeigewahrsam in Erwartung der Entscheidung, ob er im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens von Griechenland in die Türkei abgeschoben wird. Die Entscheidung wird jederzeit erwartet. In der Zwischenzeit befindet er sich rechtwidrig in Polizeigewahrsam auf der griechischen Insel Lesbos.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT DER HELLENISCHEN REPUBLIK
Alexis Tsipras
Prime Minister's General Secretariat
15 Vasilisis Sofias Avenue, 10674
Athen
GRIECHENLAND
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 30) 210 338 5432
E-Mail: primeminister@primeminister.gr

POLIZEICHEFIN
Zacharoula Tsirigoti
P. Kanellopoulou 4
10177, Athen
GRIECHENLAND
(Anrede: Dear General / Sehr geehrte Frau Tsirigoti)
Fax: (00 30) 210 697 7102
E-Mail: press@hellenicpolice.gr

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR MIGRATION (ALTERNIEREND)
Ionnis Mouzalas
Stadiou 27
10183, Athen
GRIECHENLAND
Fax: (00 30) 213 136 4418
E-Mail: aid@ypes.gr

BOTSCHAFT DER HELLENISCHEN REPUBLIK
S.E. Herrn Theodoros Daskarolis
Jägerstraße 54/55
10117 Berlin
Fax: 030-206 264 44
E-Mail: info@griechische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Noori (nicht sein richtiger Name), ein 21-jähriger Flüchtling aus Syrien, befindet sich seit dem 9. September 2016 in Haft, nachdem sein Asylantrag vom Berufungsausschuss mit der Begründung für unzulässig erklärt wurde, die Türkei sei "ein sicherer Drittstaat". Am 14. September hatte der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, seine Abschiebung vorübergehend gestoppt, bis es entschieden hat, ob es die Entscheidung des Berufungsausschusses aussetzt. Die Anhörung vor dem Staatsrat fand am 29. November 2016 statt, doch die Entscheidung steht immer noch aus. Falls das Gericht die Entscheidung bestätigt, dass die Türkei "ein sicherer Drittstaat" ist, könnte Noori unmittelbar in die Türkei abgeschoben werden. Die Entscheidung kann jederzeit fallen.

Noori befindet sich seit über fünf Monaten in Polizeigewahrsam in Erwartung der Entscheidung. Das verstößt gegen griechisches Recht, wonach Asylsuchende maximal 90 Tage festgehalten werden dürfen. Derzeit wird er auf der Polizeiwache Mytilene auf der Insel Lesbos festgehalten. Er teilt die kleine Zelle mit fünf oder sechs weiteren Personen und schläft auf einer Matratze auf dem Boden. Noori leidet aufgrund der schlechten Haftbedingungen an Krätze. Seine Rechtsbeistände fechten die Rechtmäßigkeit von Nooris Haft vor örtlichen Gerichten an und argumentieren, dass sie die maximal zulässige Dauer überschreitet und dass der Staatsrat seine Abschiebung vorläufig ausgesetzt hat. Sie legten zudem das psychosoziale Gutachten eines unabhängigen Sozialarbeiters vor, der zu dem Schluss kommt, dass Noori aufgrund der Luftangriffe in Syrien an einer post-traumatischen Belastungsstörung leidet und sein psychischer Zustand sich durch die schlechten Haftbedingungen und die Unsicherheit verschlechtert hat. Die örtlichen Gerichte haben auf der Grundlage von Fluchtgefahr die Fortdauer seiner Haft angeordnet.

Das am 18. März 2016 unterzeichnete EU-Türkei-Abkommen ebnete für Griechenland den Weg, Asylsuchende und Flüchtlinge in die Türkei zurückzuschieben. Doch die Türkei ist derzeit kein sicheres Land für Flüchtlinge. Es bietet außereuropäischen Flüchtlingen keinen vollen Flüchtlingsstatus. Die überwiegende Mehrheit von Asylsuchenden und Flüchtlingen haben keine Mittel, um sich selbst zu finanzieren und sie erhalten keine staatliche Unterstützung.
Noori hat gegenüber Amnesty International erklärt, dass er in Syrien eine Ausbildung zum Pfleger absolviert habe, seine Ausbildung aber aufgrund des Krieges unterbrechen musste. Er hat kürzlich gesagt: "Ich suche Sicherheit in Europa und möchte meine Ausbildung weiterführen."

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Noori aus der rechtswidrig langen Haft frei und geben Sie ihm jedwede notwendige medizinische Versorgung und psychologische Unterstützung, die er benötigt.

  • Stellen Sie bitte auch sicher, dass Noori nicht in die Türkei abgeschoben wird und sein Asylantrag in Griechenland auf seine Begründetheit geprüft wird.

[APPELLE AN]

MINISTERPRÄSIDENT DER HELLENISCHEN REPUBLIK
Alexis Tsipras
Prime Minister's General Secretariat
15 Vasilisis Sofias Avenue, 10674
Athen
GRIECHENLAND
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 30) 210 338 5432
E-Mail: primeminister@primeminister.gr

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Zacharoula Tsirigoti
P. Kanellopoulou 4
10177, Athen
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(Anrede: Dear General / Sehr geehrte Frau Tsirigoti)
Fax: (00 30) 210 697 7102
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Ionnis Mouzalas
Stadiou 27
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

Der 21-jährige Noori hat acht jüngere Geschwister. Am 9. Juni 2016 verließ er Syrien und erreichte die Türkei erst nach drei vergeblichen Versuchen. Seinen Angaben zufolge wurde er bei seinen ersten beiden Versuchen von der türkischen Polizei festgenommen und vom türkischen Militär geschlagen. Anschließend wurde er nach Syrien zurückgeschickt. Er sagte, dass die Gruppe, mit der er bei seinem dritten Versuch unterwegs war, von einer bewaffneten Gruppe angegriffen wurde. Hierbei wurden elf Flüchtlinge getötet. Bei seinem vierten Versuch erreichte er die Türkei und blieb eineinhalb Monate dort.

Noori erklärte, dass er keine Verwandte in der Türkei habe und dass er nach Griechenland reisen wollte, um von dort in ein Land zu kommen, in dem er Angehörige habe. Weiterhin sagte er, dass er während seines Aufenthalts in der Türkei zweimal von Schmugglern und Dieben angegriffen worden sei.

Am 28. Juli 2016 kam Noori in Griechenland an und stellte dort am 4. August einen Asylantrag. Am 9. September wurde er über die Entscheidung zu dem von ihm eingelegten Rechtsmittel gegen die ursprüngliche Ablehnung seines Asylantrags der griechischen Asylbehörde informiert. Seither ist Noori inhaftiert. Seine Rechtsbeistände haben die die Rechtmäßigkeit der Haft mehrere Male vor örtlichen Gerichten angefochten, doch es wurde jedes Mal argumentiert, dass Fluchtgefahr bestehe. Nooris Rechtsbeistände argumentieren auch, dass seine Haft unverhältnismäßig ist, denn während der Prüfung seines Asylantrags hatte er sich an die Vorgabe gehalten, den "Hotspot" Moria nicht zu verlassen. Im Februar 2017 wies auch das Verwaltungsgericht erster Instanz in Mytilene ein Rechtsmittel gegen die Abschiebungs- und Inhaftierungsanordnung der griechischen Polizei zurück. Das Gericht argumentierte, dass Nooris Haft im "öffentlichen Interesse" fortgesetzt werden solle.

Im September 2016 stimmte der Berufungsausschuss der Einschätzung, dass die Türkei ein "sicherer Drittsaat" für Noori sei, zu. Dies wurde damit begründet, dass der Schutz, den die Türkei syrischen Flüchtlingen gewährt, mit der Genfer Flüchtlingskonvention vergleichbar sei und dass das internationale Prinzip des Non-Refoulement (Nicht-Zurückweisung) beachtet werden würde, also das Prinzip, niemanden in ein Land abzuschieben oder zurückzuschicken, in dem ihm oder ihr schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Der Ausschuss hielt somit seine erstinstanzliche Entscheidung, die Begründetheit des Asylantrags nicht zu prüfen, aufrecht und gestattete die Abschiebung in die Türkei.

Die Recherchen von Amnesty International in der Türkei haben gezeigt, dass Asylsuchende keinen Zugang zu fairen und wirksamen Verfahren zur Feststellung ihres Status haben. Asylsuchende und Flüchtlinge haben auch keinen zeitnahen Zugang zu dauerhaften Lösungen: Rückführung, Integration oder dauerhafte Aufnahme ihn einem Drittland. Da die Türkei Nichteuropäer_innen den vollen Flüchtlingsstatus verweigert und da die internationale Gemeinschaft keinen angemessenen Anteil der weltweit Vertriebenen aufnimmt, haben Asylsuchende und Flüchtlinge in der Türkei keinen angemessenen Zugang zu zwei der drei dauerhaften Lösungen: Integration und dauerhafte Aufnahme. Darüber hinaus kämpfen Asylsuchende und Flüchtlinge in der Türkei auch darum, Zugang zu Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhalts zu erhalten, um einen angemessenen Lebensstandard haben zu können.

Nach dem Völkerrecht ist jede Haft in Bezug zu Einwanderungskontrolle nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wie etwa die Verhinderung nicht genehmigter Einreise in oder der Abschiebung aus einem Land. Selbst wenn die Haft diese Voraussetzungen erfüllt, schränken internationale Standards den Rückgriff auf Haft zur Einwanderungskontrolle ein, indem sie die Übereinstimmung mit den Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verlangen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass in jedem einzelnen Fall Haft nur gerechtfertigt ist, wenn weniger restriktive Maßnahmen hinsichtlich der legitimen vom Staat verfolgten Ziele in Betracht gezogen und als unzureichend befunden wurden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to release Noori from his unlawful prolonged detention and to provide him with any medical care he might need and psychosocial support.

  • Calling on them to ensure that Noori is not returned to Turkey and to examine the substance of his asylum claim in Greece.