Freilassung

Der taiwanesische Falun-Gong-Anhänger Chung Ting-Pang, der am 18. Juni in China festgenommen worden war, hat am 10. August seine Freiheit zurückerhalten. Am darauffolgenden Tag wurde er zum Flughafen in Nanchang gebracht, wo er ein Flugzeug nach Taiwan bestieg. Er ist nun wieder bei seiner in Taiwan lebenden Ehefrau und seinen Kindern.

Sachlage

Chung Ting-Pang war am 15. Juni nach China gereist, um seine in Nankang in der Provinz Jiangxi lebenden Familienangehörigen zu besuchen. Als er am 18. Juni nach Taiwan zurückreisen wollte, wurde er am Flughafen in Ganzhou festgenommen.

Chung Ting-Pang wurde 54 Tage lang von Angehörigen des Büros für Innere Sicherheit in Ganzhou in einem Gästehaus festgehalten. Man verhörte ihn zwar mehrmals, doch gefoltert oder auf andere Weise misshandelt wurde er nach eigener Aussage nicht. Die UntersuchungsbeamtInnen sollen ihm allerdings gedroht haben, ihn an ein anderes Befragungsteam zu übergeben, falls er sich nicht kooperativ zeige. In diesem Fall könnten sie ihn nicht länger beschützen. Am ersten Tag seiner Inhaftierung verweigerte Chung Ting-Pang die Aufnahme fester und flüssiger Nahrung. Erst nachdem er seine Familie kontaktieren durfte, begann er wieder mit der Nahrungsaufnahme. Die Behörden schrieben ihm vor, was er während dieses Telefongesprächs sagen durfte. Am 11. Juli ermöglichte man ihm ein Treffen mit einem Rechtsbeistand und am 26. Juli forderte man ihn auf, seine Familienangehörigen erneut zu kontaktieren. Diesmal sollte er ihnen mitteilen, dass er gut behandelt werde, und sie darum bitten, nicht "so viel Aufsehen zu erregen".

Die Sicherheitsbehörden inhaftierten ihn aufgrund seines Versuchs, auf einem offiziellen Fernsehsender eine Sendung über Falun Gong auszustrahlen, was als Gefährdung der nationalen und öffentlichen Sicherheit in China betrachtet wurde. Ein weiterer Grund für seine Inhaftierung war, dass er Informationen über die spirituelle Bewegung Falun-Gong in China verbreitet haben soll. Schließlich erhielt er ohne Anklage seine Freiheit zurück – allerdings erst nach der Unterzeichnung einer Erklärung, in der er zugab die Sicherheit in China bedroht zu haben, und Bedauern über sein Handeln zum Ausdruck brachte.

Chung Ting-Pang hat bestätigt, dass er seit 2003 auf unterschiedlichen Wegen versucht, Informationsmaterialien über Falun-Gong zu verbreiten. Die spirituelle Bewegung Falun Gong ist in China verboten. Dennoch beharrt er darauf, zu keiner Zeit die Sicherheit des Landes gefährdet zu haben. Er hat weiter berichtet, dass er während der Verhöre einige Einzelheiten erfinden musste. Die Erklärung habe er allein aufgrund des psychischen Drucks unterzeichnet, der durch seine Isolation, die Bedrohung seiner Sicherheit und die Ungewissheit über sein eigenes Schicksal auf ihn ausgeübt worden war.

Vielen Dank allen, die sich für die Freiheit von Chung Ting-Pang eingesetzt haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich.