Herr 'ABD AL-KARIM HUSSEIN
Der syrische Kurde 'Abd al-Karim Hussein wird seit dem 19. August 2010 ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Davor war er von Norwegen nach Syrien abgeschoben worden. Er ist in großer Gefahr, gefoltert zu werden.
'Abd al-Karim Hussein wurde am 19. August bei seiner Ankunft am Flughafen Damaskus festgenommen. Allem Anschein nach wurde er an diesem Tag in das Bab-al-Musala-Gefängnis in Damaskus gebracht, das von der syrischen Einwanderungsbehörde (Immigration and Passports Directorate) geleitet wird. Es wird angenommen, dass er am darauf folgenden Tag in die Abteilung für Politische Sicherheit im Stadtteil al-Fayha' in Damaskus verlegt wurde. Dies ist eine von mehreren Abteilungen der syrischen Sicherheitskräfte, die regelmäßig Personen festnehmen, bei denen auch nur der geringste Verdacht auf politische Opposition besteht. Die Behörden haben der Familie von 'Abd al-Karim Hussein dessen Aufenthaltsort mitgeteilt, gestatteten jedoch weder ihnen noch seiner rechtlichen Vertretung, ihn zu besuchen.
'Abd al-Karim Hussein verließ Syrien im Februar 2006, um nach Norwegen zu gehen. Dort beantragte er Asyl, sein Antrag wurde jedoch endgültig abgelehnt. Am 17. August 2010 wurde er festgenommen und am darauf folgenden Tag in Begleitung zweier norwegischer PolizeibeamtInnen in ein Flugzeug nach Damaskus gesetzt.
'Abd al-Karim Hussein ist stellvertretender Direktor des Vereins syrischer Kurden in Norwegen, die auf die Situation der kurdischen Minderheit in Syrien aufmerksam machen möchte.
'Abd al-Karim Hussein leidet an Diabetes und benötigt regelmäßig Medikamente und medizinische Kontrolluntersuchungen. Außerdem muss er einen strengen Ernährungsplan einhalten.
Kurd_innen sind in Syrien dem Risiko ausgesetzt, willkürlich festgenommen und längere Zeit festgehalten sowie gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden. Dies gilt insbesondere für solche Personen, die mit kurdischen Parteien oder Gruppierungen in Verbindung gebracht werden, welche ihre Sorge über die Behandlung der Kurd_innen in Syrien ausdrücken. Auch Familienangehörige von vermeintlichen kurdischen Aktivist_innen laufen Gefahr, festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten zu werden.
Asylsuchenden, die nach Syrien abgeschoben werden, droht in Syrien die Festnahme, wenn sie vorher das Land in einer Weise verlassen hatten, die gegen syrisches Recht verstößt, d.h. ohne offizielle Erlaubnis oder mit gefälschten Papieren. Das syrische Strafgesetzbuch sieht für Personen, die mit falscher Identität ins Ausland gereist sind, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Der syrische Kurde Khaled Kenjo wurde im September 2009 festgenommen, zwölf Tage nachdem er von den deutschen Behörden nach Syrien abgeschoben worden war. In Deutschland hatte er ohne Erfolg Asyl beantragt. Die Anklage gegen ihn in Syrien lautete auf "Verbreitung falscher Informationen im Ausland, die dem Ruf des Landes schaden könnten", offenbar weil er sich in Deutschland für die Stärkung der kurdischen Minderheit in Syrien eingesetzt hatte. Am 30. Dezember ordnete das Militärgericht in Qamishli seine Freilassung auf Bewährung an. Seinen Angaben zufolge wurde er während seiner Haftzeit gefoltert.
Norwegen darf laut nationalem Recht und gemäß seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen aus beispielsweise dem Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967, dem Übereinkommen gegen Folter und der europäischen Menschenrechtskonvention Personen nicht in Länder zurückführen, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere Arten der Misshandlung oder weitere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
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| Urgent Action: Syrischer Kurde frei | UA-188/2010-1 |