Drohende Todesstrafe

Die US-Regierung sieht vor, im Falle eines saudi-arabischen Staatsbürgers, der sich in Guantánamo Bay in Haft befindet und demnächst vor eine Militärkommission gestellt werden soll, die Todesstrafe zu verhängen. Dafür wird jedoch die Einwilligung des Vertreters der zuständigen Behörde für Militärkommissionen ("Convening Authority") benötigt. Eine Entscheidung wird in den nächsten Wochen erwartet.

Appell an

VERTRETER DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE FÜR MILITÄRKOMMISSIONEN
Vice Admiral Bruce MacDonald
Office of the Convening Authority
Office of Military Commissions
1600 Defense Pentagon
Washington, DC 20301-1600, USA
(korrekte Anrede: Dear Vice Admiral MacDonald/
Sehr geehrter Herr Vizeadmiral)
Fax: (00 1) 703 428 7484

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTERIN
The Honorable Hillary R. Clinton
Secretary of State, US Department of State
2201 C Street, N.W., Washington DC 20520 USA
Fax: (00 1) 202 647 2283

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030 8305 1050

E-Mail: über die Website http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich erkenne an, dass 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri schwere Verbrechen zur Last gelegt werden.

  • Ich bin besorgt, dass die Staatsanwaltschaft um eine Genehmigung zur Verhängung der Todesstrafe bittet.

  • Ich lehne die Todesstrafe bedingungslos und in allen Fällen ab.

  • Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Verhängung der Todesstrafe nach dem Völkerrecht verboten ist, wenn das Gerichtsverfahren nicht höchsten internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren genügt. Die Militärkommission wird diesen Standards jedoch nicht gerecht.

  • Ich fordere Sie höflich dazu auf, bei dem Strafmaß für 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri die Todesstrafe nicht als Möglichkeit in Betracht zu ziehen.

  • Ich möchte weiterhin meine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die USA im Fall von 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri in den letzten neun Jahren internationale Menschenrechtsnormen missachtet hat und weise nun um so mehr auf die Notwendigkeit hin, solche Menschenrechtsstandards bedingungslos einzuhalten.

Sachlage

Der saudi-arabische Staatsbürger 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri wurde im Oktober 2002 in Dubai, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, von den dortigen Sicherheitskräften festgenommen. Einen Monat später übergab man ihn an die US-Behörden und er wurde fast vier Jahre lang in einer Einrichtung vom US-Geheimdienst CIA an unbekannten Orten in Haft gehalten. 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri wurde während dieser Zeit Opfer des Verschwindenlassens und war Folter und Misshandlungen ausgesetzt. Im September 2006 wurde er in das Gefangenenlager der Guantánamo Bay Naval Base in Kuba überstellt, wo er sich nach wie vor in Haft befindet.

Am 20. April 2011 erklärte das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten, 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri sei gemäß des Gesetzes über Militärkommissionen (Military Commissions Act - MCA) von 2009 wegen "Mordes unter Verstoß gegen das Kriegsrecht" und "Terrorismus" verurteilt worden. Ihm wird zur Last gelegt, dass er eine führende Rolle bei dem Anschlag auf das Kriegsschiff USS Cole am 12. Oktober 2000 im Jemen gehabt haben soll, bei dem 17 US-Marinesoldaten getötet und 40 weitere verletzt wurden. Er soll weiterhin in den Anschlang auf den französischen Öltanker MV Limburg im Golf von Aden am 6. Oktober 2002 verwickelt gewesen sein, bei dem ein Besatzungsmitglied ums Leben kam. Für seinen Prozess vor der Militärkommission wurde bislang kein Termin festgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hat die Todesstrafe als ein mögliches Strafmaß empfohlen. Dies muss jedoch zuvor von dem Vertreter der zuständigen Behörde für Militärkommissionen, der vom Verteidigungsminister ernannt wird, genehmigt werden. Der aktuelle zuständige Vertreter für Militärkommissionen, der pensionierte Vizeadmiral Bruce MacDonald, erklärte, er werde bis zum 30. Juni eingereichte schriftliche Stellungnahmen zum Thema Todesstrafe in diesem Fall berücksichtigen. Erst nach Prüfung dieser Schreiben wolle er seine Entscheidung treffen.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe bedingungslos ab. In internationalen Menschenrechtsnormen wird zwar anerkannt, dass manche Staaten die Todesstrafe beibehalten. Die Verhängung und die Vollstreckung eines Todesurteils sind jedoch verboten, sofern bei dem vorherigen Prozess nicht höchste Standards für faire Verfahren berücksichtigt werden. Die US-Militärkommission wird internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht gerecht. Die Verhängung eines Todesurteils bei Verfahren vor der Militärkommission verstößt demnach in jedem Fall gegen das Völkerrecht.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich erkenne an, dass 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri schwere Verbrechen zur Last gelegt werden.

  • Ich bin besorgt, dass die Staatsanwaltschaft um eine Genehmigung zur Verhängung der Todesstrafe bittet.

  • Ich lehne die Todesstrafe bedingungslos und in allen Fällen ab.

  • Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Verhängung der Todesstrafe nach dem Völkerrecht verboten ist, wenn das Gerichtsverfahren nicht höchsten internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren genügt. Die Militärkommission wird diesen Standards jedoch nicht gerecht.

  • Ich fordere Sie höflich dazu auf, bei dem Strafmaß für 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri die Todesstrafe nicht als Möglichkeit in Betracht zu ziehen.

  • Ich möchte weiterhin meine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die USA im Fall von 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri in den letzten neun Jahren internationale Menschenrechtsnormen missachtet hat und weise nun um so mehr auf die Notwendigkeit hin, solche Menschenrechtsstandards bedingungslos einzuhalten.

[APPELLE AN]

VERTRETER DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE FÜR MILITÄRKOMMISSIONEN
Vice Admiral Bruce MacDonald
Office of the Convening Authority
Office of Military Commissions
1600 Defense Pentagon
Washington, DC 20301-1600, USA
(korrekte Anrede: Dear Vice Admiral MacDonald/
Sehr geehrter Herr Vizeadmiral)
Fax: (00 1) 703 428 7484

KOPIEN AN
AUSSENMINISTERIN
The Honorable Hillary R. Clinton
Secretary of State, US Department of State
2201 C Street, N.W., Washington DC 20520 USA
Fax: (00 1) 202 647 2283

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030 8305 1050

E-Mail: über die Website http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.