Sorge um Gesundheit

Mohammed Saleh al-Bajady

Mohammed Saleh al-Bajady

Der Menschenrechtler Mohammed Saleh al-Bajady, dem gerade der Prozess gemacht wird, soll sich im Hungerstreik befinden. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der lediglich wegen seiner Menschenrechtsaktivitäten in Haft ist.

Appell an

KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über das Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Shaikh Dr Mohammed bin Abdul Kareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 1 401 1741

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Mai 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie dringend auf, alle Anklagen gegen Mohammed Saleh al-Bajady fallen zu lassen und ihn sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.

  • Gewähren Sie ihm bis zu seiner Freilassung bitte umgehend regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und jeglicher nötiger medizinischer Versorgung.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Saudi Arabian authorities to drop all charges against Mohammed Saleh al-Bajady and release him immediately and unconditionally as he is being held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression, association and assembly.

  • Urging them to provide him with immediate and regular access to a lawyer of his choice and any medical attention he may require until such time as he is released.

Sachlage

Mohammed Saleh al-Bajady wurde am 21. März festgenommen, nachdem er einen Tag zuvor an einer Demonstration vor dem Innenministerium in Riad teilgenommen hatte. Der 36-jährige Geschäftsmann ist Gründungsmitglied der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA). Die NGO wurde im Oktober 2009 ins Leben gerufen, ist aber nicht offiziell als Vereinigung anerkannt.

Mohammed Saleh al-Bajady wurde am Nachmittag des 21. März in der nördlich der Hauptstadt Riad gelegenen Stadt Buraidah (Region Qassim) festgenommen. Uniformierte Sicherheitskräfte brachten ihn daraufhin zusammen mit Männern in Zivilkleidung, bei denen es sich möglicherweise um Mitarbeiter des dem Innenministerium unterstellten Geheimdienstes handelte, zu seiner Wohnung. Dort sollen sie Bücher, Dokumente und ein Laptop konfisziert haben. Dann brachten die Sicherheitskräfte Mohammed Saleh al-Bajady in sein Büro, wo sie weitere Bücher, Dokumente und Computer sicherstellten; zudem machten sie Filmaufnahmen von der Wohnungsdurchsuchung und den Büroräumen.

Der Fall von Mohammed Saleh al-Bajady wird seit August 2011 vor dem Sonderstrafgericht in Riad verhandelt. Hierbei handelt es sich um ein Gericht, das sich mit terrorismus- und sicherheitsbezogenen Fällen befasst. Mohammed Saleh al-Bajady wird Mitgliedschaft in der ACPRA, Schädigung des Ansehens des Staates und Besitz verbotener Bücher vorgeworfen. Seine Rechtsbeistände haben seit seiner Festnahme keinen Kontakt mit ihm aufnehmen und auch dem Gerichtsverfahren nicht beiwohnen dürfen. Stattdessen sagte man ihnen, dass ihr Recht, Mohammed Saleh al-Bajady zu verteidigen, vom Gericht nicht anerkannt werde. Sie durften bei den Anhörungen nicht anwesend sein, obwohl sie stundenlang vor dem Gericht warteten.

Mohammed Saleh al-Bajady soll sich seit dem 11. März im Hungerstreik befinden, um gegen seine willkürliche Festnahme und das unfaire Verfahren zu protestieren. Offenbar weigert er sich auch, Besuch von seiner Familie zu empfangen; solche Besuche sind ihm erst seit dem 8. Oktober 2011 gestattet. Aus Saudi-Arabien gab es zudem Berichte, dass Mohammed Saleh al-Bajady seit dem 7. April kein Wasser mehr zu sich nimmt und schon mehrfach das Bewusstsein verloren hat. Ein Sprecher des Innenministeriums teilte jedoch am 10. April den Nachrichtenagenturen mit, Mohammed Saleh al-Bajady befinde sich nicht im Hungerstreik und sei bei guter Gesundheit. Die Rechtsbeistände von Mohammed Saleh al-Bajady haben beantragt, ihn besuchen und sich selbst von seiner Verfassung überzeugen zu dürfen. Mohammed Saleh al-Bajady befindet sich im al-Ha’ir-Gefängnis in Riad.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie dringend auf, alle Anklagen gegen Mohammed Saleh al-Bajady fallen zu lassen und ihn sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.

  • Gewähren Sie ihm bis zu seiner Freilassung bitte umgehend regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und jeglicher nötiger medizinischer Versorgung.

[APPELLE AN]

KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über das Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125

KOPIEN AN
JUSTIZMINISTER
His Excellency
Shaikh Dr Mohammed bin Abdul Kareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 1 401 1741

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Mai 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Demonstrationen werden in Saudi-Arabien im Allgemeinen nicht geduldet. Wer Protestveranstaltungen zu organisieren oder daran teilzunehmen versucht, wird meist festgenommen und ohne Anklage oder Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Kaum einer der Gefangenen erhält die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Auch KritikerInnen der Regierung werden häufig ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage in Haft, manchmal auch Einzelhaft, gehalten und können weder RechtsanwältInnen noch die Gerichte einschalten, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Folterungen und Misshandlungen werden ebenfalls oftmals angewendet und dienen dem Zweck, "Geständnisse" zu erzwingen, Gefangene, die keine Reue zeigen, zu bestrafen oder sie von weiteren kritischen Äußerungen über die Regierung abzuhalten. Oftmals werden Menschen so lange von der Außenwelt abgeschnitten in Haft gehalten, bis sie schließlich ein "Geständnis" ablegen. Der Zeitraum kann Monate, wenn nicht sogar Jahre betragen.

Nach den Protesten der schiitischen Minderheit in der Östlichen Provinz, die im Februar 2011 begannen (siehe UA 061/2011), gab das Innenministerium angesichts offenbar weiterer geplanter Protestkundgebungen am 5. März 2011 bekannt, das Demonstrationsverbot gelte auch weiterhin. In der Erklärung des Ministeriums hieß es, die Sicherheitskräfte würden "alle erforderlichen Maßnahmen" gegen Personen ergreifen, welche die öffentliche Ordnung zu stören versuchten.

Es kam jedoch weiterhin zu vereinzelten Demonstrationen, in einigen Fällen aus Protest gegen die lange Inhaftierung ohne Anklage von Familienangehörigen oder gegen die Diskriminierung, die die schiitische Minderheit besonders im Osten des Landes erfahren muss; in anderen Fällen wurden politische Reformen gefordert. Diese Proteste wurden meist schnell wieder niedergeschlagen, und auf festgenommene Demonstrierende wurde durch verlängerte Haft ohne Kontakt zur Außenwelt Druck ausgeübt, künftig nicht mehr auf die Straße zu gehen. Einige sollen gefoltert oder anderweitig misshandelt worden sein. Die Unterdrückung von Demonstrierenden geschieht vor dem Hintergrund anhaltender Unterdrückungsmaßnahmen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen, politische DissidentInnen und RegierungskritikerInnen, von denen eine Vielzahl festgenommen und in einigen Fällen vor Gericht gestellt und inhaftiert werden. Viele werden von Gerichten, die auf sicherheits- oder terrorismusbezogene Fälle spezialisiert sind, wegen sicherheitsrelevanter Straftaten angeklagt und verurteilt. Bei den Handlungen, die ihnen zur Last gelegt werden, handelt es sich jedoch in der Regel lediglich um die friedliche Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Am 20. März, also am Tag vor seiner Festnahme, nahm Mohammed Saleh al-Bajady an einer der Demonstrationen vor dem Innenministerium in Riad teil. Zuvor hatte er über Twitter Nachrichten über die Kundgebung verschickt. Die Demonstration dauerte Berichten zufolge mehrere Stunden und hatte großen Zulauf. Die TeilnehmerInnen forderten die Freilassung ihrer männlichen Angehörigen, die seit Jahren ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert sind. Im Zuge der Proteste wurden mehrere Frauen und Männer festgenommen. Wie es hieß, sollen die Frauen nach Bestätigung einer Teilnahmeerklärung mittels Fingerabdruck freigelassen worden sein. Die Männer, die festgenommen wurden, sollen sich weiterhin in Haft befinden. Mohammed Saleh al-Bajady wurde in den vergangenen Jahren bereits zweimal festgenommen. 2007 wurde er festgenommen und inhaftiert – offenbar wegen seines menschenrechtlichen Engagements.

Detaillierte Informationen zu der Unterdrückung der Meinungsfreiheit und der Proteste im Namen der Sicherheit finden Sie im aktuellen englischen Bericht: Saudi Arabia: Repression in the name of security , vom 1 Dezember 2011 (http://www.amnesty.org/en/news/saudi-arabia-protesters-and-reformists-targeted-name-security-2011-12-01).