Journalist festgenommen

Faltblatt: Ich seh' das anders

Faltblatt: Ich seh' das anders

Der Menschenrechtsverteidiger und Journalist Gerard Kuissu ist am 14. März festgenommen worden. Derzeit befindet er sich an einem unbekannten Haftort. Seinem Rechtsanwalt wurde mitgeteilt, dass er ins Verteidigungsministerium nach Yaoundé gebracht worden sei. Allerdings bestreiten die Behörden in Yaoundé, dass er je dort eingetroffen sei.

Appell an

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Edgar Alain Mebe Ngo'o
P.O. Box Yaoundé
KAMERUN
(Anrede: Monsieur le Ministre / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 237) 2223 5735
E-Mail: spm@spm.gov.cm

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Laurent Esso

P.O. Box 100, Yaoundé,
KAMERUN
Fax: (00 237) 2223 5559

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KAMERUN
S. E. Herrn Jean-Marc Mpay
Ulmenallee 32, 14050 Berlin
Fax: 030-8 90 68 09 29
E-Mai: berlin@ambacam.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. April 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte geben Sie umgehend den rechtlichen Status von Gerard Kuissu und seinen Haftort bekannt.

  • Ich bitte Sie außerdem, Gerard Kuissu sofort und bedingungslos freizulassen, sollte er nicht umgehend einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und in einem fairen Gerichtsverfahren entsprechend internationalen Standards der Fairness vor ein Gericht der Zivilbehörden gestellt werden.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Gerard Kuissu menschlich behandelt wird und regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl unterhalten kann.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to immediately clarify the current status and whereabouts of Gerard Kuissu.

  • Calling for the immediate and unconditional release of Gerard Kuissu, unless he is promptly charged with an internationally recognizably criminal offence and tried before a civilian court in proceedings that are in line with international standards for fair trial.

  • Urging the authorities to ensure he is humanely treated and has regular access to legal representation of his own choosing and to his family.

Sachlage

Gerard Kuissu ist der nationale Koordinator der Organisation Tribunal Article 53, einer Vereinigung, die sich gegen die Straflosigkeit in Kamerun einsetzt. Er wurde am 14. März gegen 23 Uhr zusammen mit drei weiteren Mitgliedern der Organisation von Angehörigen der Gendarmerie, die nicht uniformiert waren, festgenommen. Die Gendarmen brachten die Gruppe zur Gendarmerie in Bonanjo, wo sie verhört wurden, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war. Nach dem Verhör wurden die übrigen drei Mitglieder von Tribunal Article 53 freigelassen, während Gerard Kuissu für weitere Ermittlungen in Haft bleiben musste.

Gerard Kuissu durfte erst nach zwölf Stunden in Gewahrsam Kontakt zu seinem Anwalt aufnehmen. Vertreter_innen der Gendarmerie sagten zu, ihn nicht weiter ohne seine Rechtsbeistand zu befragen. Dennoch wurde der Journalist in der Nacht des 15. März erneut ohne seinen Anwalt verhört.

Die Gendarmerie informierte seinen Anwalt am 16. März, dass Gerard Kuissu am frühen Morgen in das Verteidigungsministerium nach Yaoundé gebracht worden sei. Als sich jedoch Mitglieder von Tribunal Article 53 und sein Anwalt dort nach ihm erkundigten, erklärte der diensthabende Offizier, dass er "noch nie von Gerard Kuissu" gehört habe und "er nie in der Abteilung eingetroffen" sei. Seitdem konnte niemand mit Gerard Kuissu in Kontakt treten.

Gerard Kuissu ist bereits zuvor im Zusammenhang mit seiner journalistischen Arbeit von der Gendarmerie in Bonanjo festgenommen worden. Zuletzt geschah dies am 8. Dezember 2014, als während der Verleihung des Bibi-Ngota-Preises für Journalismus gegen Straffreiheit in Afrika, der von Tribunal Article 53 gestiftet worden ist, Gendarmerieangehörige in den Raum eindrangen und Gerard Kuissu festnahmen. Er wurde wenige Stunden später ohne Anklageerhebung wieder freigelassen.