Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Urgent Action

Politiker nicht misshandelt

  • Ruanda
UA-056/2010-1
Index:
AFR 47/002/2010
01. April 2010

DEOGRATIAS MUSHAYIDI, Vorsitzender der Partei Pacte de Défense du Peuple (PDP)

Der ruandische Politiker Deogratias Mushayidi hat jetzt einen Rechtsbeistand und erschien am 18. März vor Gericht. Sein Rechtsanwalt bestätigte, dass er sich in einem guten Gesundheitszustand befindet und von den Behörden gut behandelt wird.

Deogratias Mushayidi erschien am 18. März vor einem Gericht in Nyarugenge (Tribunal de Grande Instance de Nyarugenge). Er wurde des Dokumentenmissbrauchs und anderer Straftaten, u. a. der Bedrohung der Staatssicherheit, der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas - Forces Democratiques de Liberation du Rwanda - FDLR), sowie wegen seiner "Völkermord-Ideologie", angeklagt. Er bekannte sich des Dokumentenmissbrauchs schuldig; in allen anderen Punkten plädierte er auf unschuldig.

Am 19. März ordnete das Gericht die Präventivhaft von Deogratias Mushayidi im Zentralgefängnis Kigalis an.

Deogratias Mushayidi, genannt Deo, ist Vorsitzender der politischen Partei "Pakt der Volksverteidigung" (Pacte de Défense du Peuple - PDP). Die Partei wurde in Belgien gegründet, ist in Ruanda jedoch nicht registriert. Vor allem im Ausland lebende StaatsbürgerInnen Ruandas sind in der Partei aktiv. Deogratias Mushayidi war von 1996 bis 2000 Vorsitzender der Vereinigung ruandischer Journalisten. Er ist ein offener Kritiker der ruandischen Regierung.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Während des von der Regierung initiierten Völkermords, der 1994 in Ruanda verübt wurde, starben innerhalb von 100 Tagen bis zu 800.000 Menschen. Die meisten von ihren waren Tutsi, aber es wurden auch einige Hutu getötet, die sich gegen das organisierte Töten und die dahinterstehenden Organisatoren ausgesprochen hatten.

Der Genozid fand während des bewaffneten Konflikts der Regierungskräfte mit der oppositionellen Gruppierung Ruandische Patriotische Front (RPF), statt, welcher von Oktober 1990 bis Juli 1994 andauerte. Abgesehen von dem Völkermord, begingen beide Seiten weitere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen.

Im Jahr 2008 verabschiedete Ruanda ein Gesetz, welches die "Völkermord-Ideologie" unter Strafe stellt. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis 25 Jahren bestraft, wer sich an einer Rede oder einem anderen Verhalten in der Absicht beteiligt, ein Volk aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit, Abstammung, Staatsangehörigkeit, der bewohnten Region, seiner Hautfarbe, äußeren Erscheinung, seines Geschlechts, seiner Sprache, Religion oder politischer Meinung auszurotten oder andere dazu anzustiften. Das Gesetz ist unbestimmt und mehrdeutig, beinhaltet Formulierungen wie "über das Unglück eines anderen lachen", "böses Blut erregen" und "Bosheiten vorschlagen" und stellt Meinungsäußerungen unter Strafe, die durch internationale Übereinkommen geschützt sind.