Journalist im Hungerstreik

Calixto Ramón Martínez Arias

Calixto Ramón Martínez Arias

In Kuba ist der freie Journalist und gewaltlose politische Gefangene Calixto Ramón Martínez Arias aus Protest gegen seine Inhaftierung in den Hungerstreik getreten. Er wurde infolgedessen in eine Strafzelle verlegt, wo er in Einzelhaft gehalten wird.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT
Dr. Darío Delgado Cura
Fiscal General de la República, Fiscalía General de la República, Amistad 552, e/Monte y Estrella,
Centro Habana, La Habana, KUBA
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt / Sr. Fiscal General)

INNENMINISTER
General Abelardo Coloma Ibarra,
Ministro del Interior y Prisiones
Ministerio del Interior,
Plaza de la Revolución, La Habana, KUBA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister / Sr. Ministro)
Fax: (001) 212 779 1697 1697 (über die ständige Vertretung Kubas bei der UN)
E-Mail: correominint@mn.mn.co.cu

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KUBA
S.E. Herrn Raúl Becerra Egaña
Stavanger Str. 20, 10439 Berlin
Fax: 030-916 4553
E-Mail: embacuba-berlin@botschaft-kuba.de oder
embacuba-berlin@t-online.de

SOLIDARITÄTSSCHREIBEN AN CALIXTO RAMÓN MARTÍNEZ ARIAS
ÜBER:

Centro de Información Hablemos Press
Roberto de Jesús Guerra Pérez –
Director
calle Santa Marta 394, Apto 3 alto, entre Franco y Subirana, municipio Centro Habana, La Habana,
KUBA
E-Mail: robersm2007@gmail.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. April 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Calixto Ramón Martínez Arias umgehend und bedingungslos freizulassen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde.

  • Ich bitte Sie eindringlich, Calixto Ramón Martínez aus der Einzelhaft zu entlassen und sicherzustellen, dass er jegliche benötigte medizinische Versorgung erhält.

  • Bitte nehmen Sie Abstand davon, mit Strafmaßnahmen gegen Gefangene vorzugehen, wenn sie in den Hungerstreik treten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Cuban authorities to release Calixto Ramón Martínez Arias immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, detained solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to remove him from solitary confinement, and ensure he is granted any medical attention he may require.

  • Urging them to refrain from taking punitive measures against prisoners for undertaking hunger strikes.

Sachlage

Am 6. März trat der Journalist Calixto Ramón Martínez Arias in den Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung im Gefängnis von Combinado del Este am Rande der kubanischen Hauptstadt Havanna zu protestieren. Die Gefängnisleitung verlegte ihn daraufhin in eine Strafzelle. Angehörigen von Calixto Ramón Martínez Ariaszufolge ist die kleine Zelle, in der er sich nun befindet, nicht beleuchtet und verfügt weder über sanitäre Anlagen noch über einen Schlafplatz. Zudem darf er die Zelle nicht verlassen, um sich im Freien zu bewegen. Die kubanischen Behörden greifen bei Gefangenen im Hungerstreik regelmäßig auf diese Strafmaßnahmen zurück.

Calixto Ramón Martínez Ariasarbeitet für die nichtstaatliche Nachrichtenagentur Hablemos Press. Er wurde am 16. September 2012 von der kubanischen Revolutionspolizei (Policía Revolucionaria de Cuba) am internationalen Flughafen José Martí in Havanna festgenommen. Er hatte Vorwürfen untersucht, denen zufolge von der Weltgesundheitsorganisation gelieferte Medikamente, die den Choleraausbruch Mitte 2012 stoppen sollten, nicht verteilt sondern am Flughafen behalten wurden. Seit seiner Festnahme wurde Calixto Ramón Martínez Ariasmehrmals von einer Haftanstalt in die nächste verlegt. Seit November 2012 befindet er sich im Gefängnis von Combinado del Este.

Noch immer hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen Calixto Ramón Martínez Ariaserhoben. Seinen Angehörigen zufolge wird er der "Respektlosigkeit" ("desacato") beschuldigt. Amnesty International geht davon aus, dass die Inhaftierung Calixto Ramón Martínez Arias' politisch motiviert ist und im Zusammenhang mit der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung steht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die kubanischen Medien unterstehen strengen und tiefgreifenden Einschränkungen, mit denen das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung der EinwohnerInnen Kubas in deutlicher Weise verletzt wird. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert zu vertreten sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Der Staat hat noch immer ein Monopol auf das Fernsehen, das Radio, die Presse, alle Internetanbieter sowie auf andere elektronische Kommunikationsmittel.

Artikel 53 der kubanischen Verfassung erkennt die Pressefreiheit an, verbietet aber ausdrücklich Privatbesitz an Massenmedien: "Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Rede- und Pressefreiheit gemäß den Zielen der sozialistischen Gesellschaft zuerkannt. Die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Rechte sind dadurch gegeben, dass sich Presse, Radio, Fernsehen, Kino und andere Massenmedien in staatlichem oder gesellschaftlichem Eigentum befinden und in keinem Falle Gegenstand privaten Eigentums sein können. Dies garantiert die ausschließliche Nutzung der genannten Medien durch und für das arbeitende Volk und im Interesse der Gesellschaft. Die Ausübung dieser Freiheiten ist gesetzlich festgelegt." Obgleich es kein Zensur-Gesetz gibt, das die Arbeit der Presse ausdrücklich reguliert oder festlegt, welche Inhalte veröffentlicht werden, müssen JournalistInnen der kubanischen Journalistenvereinigung (Unión de Periodistas Cubanos – UPEC) beitreten, um für die staatlichen Medien arbeiten zu dürfen. Die UPEC ist zwar autonom, erkennt die Kommunistische Partei Kubas in seiner Satzung jedoch als "die höchste führende Kraft der Gesellschaft des Staates" an und stimmt der Einhaltung von Artikel 53 der kubanischen Verfassung zu (s. o.).

Eine vorgeschriebene Mitgliedschaft in einer Berufsvereinigung als Voraussetzung für das Ausüben journalistischer Tätigkeiten stellt eine unrechtmäßige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und einen Verstoß gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit dar. In Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: "Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören". Da die Mitglieder der UPEC als ArbeitnehmerInnen beim Staat Kuba angestellt sind, ist eine vorgeschriebene Mitgliedschaft in diesem Fall ein Mittel zur Ausübung politischer Kontrolle im Bereich der Kommunikation. Ausschließlich die JournalistInnen, deren Ansichten der offiziellen Regierungspolitik entsprechen, werden von der UPEC akkreditiert. Unabhängige JournalistInnen können der Vereinigung daher nicht beitreten.

Hablemos Press ist eine im Februar 2009 von unabhängigen JournalistInnen und MenschenrechtsaktivistInnen gegründete, inoffizielle Nachrichtenagentur. Sie wurde laut der Webseite der Agentur ins Leben gerufen, "um Nachrichten innerhalb des Landes und für den Rest der Welt zu sammeln und zu verbreiten". Die JournalistInnen der Hablemos Press werden aufgrund ihrer Arbeit immer wieder drangsaliert und vorrübergehend festgenommen. Calixto Ramón Martínez Arias ist vor seiner Festnahme im September im Laufe des Jahres 2012 bereits mehrfach ohne Anklage inhaftiert worden. Am 11. September 2012 wurde Roberto de Jesús Guerra Pérez, der Leiter der Hablemos Press, gezwungen, in ein Auto einzusteigen und wurde Berichten zufolge auf dem Weg zu einer Polizeiwache geschlagen. Vor seiner Freilassung sagte man ihm, dass er zum "regimefeindlichen Journalisten Nr. 1" geworden sei und ihm die Inhaftierung drohe, sollte er seine Arbeit fortführen.

Amnesty International ist der Auffassung, dass kein Gefangener über einen längeren Zeitraum hinweg isoliert und unter Reizentzug festgehalten werden darf. Zudem sollten die Haftbedingungen den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen und anderen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen. Nach Ansicht von Amnesty International darf die Praxis der Einzelhaft nur unter strengen Einschränkungen angewendet werden. Dazu gehört unter anderem eine entsprechende ständige medizinische Überwachung durch einen Arzt.

Der Hungerstreik ist ein von politischen DissidentInnen und anderen AktivistInnen in Kuba häufig genutztes Mittel, um ihren Protest auszudrücken. Zudem wird deutlich, wie verzweifelt und hoffnungslos die Betroffenen ihre Situation betrachten, wenn sie ungerechtfertigt für lange Zeit inhaftiert sind. Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht: Cuba must release prisoner of conscience on hunger strike unter http://www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/cuba-must-release-prisoner-conscience-hunger-strike-2011-03-11.

Im September 2012 trat Jorge Vázquez Chaviano in den Hungerstreik, als die Behörden ihn nach Beendigung seiner 18-monatigen Freiheitsstrafe nicht aus der Haft entließen. In den vergangen Jahren starben zwei Personen infolge ihres Hungerstreiks: Orlando Zapata Tamayo im Februar 2010 (siehe hierzu Death of Cuban prisoner of conscience on hunger strike must herald change unter https://www.amnesty.org/en/news-and-updates/death-cuban-prisoner-conscience-hunger-strike-must-herald-change-2010-02-24) und Wilmar Villar Mendoza im Januar 2012 (siehe hierzu Cuban authorities 'responsible' for activist's death on hunger strike unter http://www.amnesty.org/en/news/cuban-authorities-responsible-activists-death-hunger-strike-2012-01-20). Bei beiden handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene.