MOHAMMAD ABDUL AMIR, 35-jähriger irakischer Familienvater
Die saudi-arabische Regierung hat die Hinrichtung von Mohammad Abdul Amir, einem irakischen Staatsbürger, aufgeschoben. Damit will sie seiner Familie ermöglichen, mit den Angehörigen des Mannes, den er getötet haben soll, zu verhandeln. Es ist nicht bekannt, bis wann der Aufschub gilt. Bei Abbruch der Gespräche könnte er jederzeit hingerichtet werden.
Mohammad Abdul Amir wurde im Jahr 1995 inhaftiert und wegen des Mordes an einem Saudi-Araber verurteilt. Er gestand die Tat, nach drei Monate andauernden Verhören, bei denen er dem Vernehmen nach gefoltert worden sein soll. Ein Strafgericht in der Stadt Arar in der Nähe der irakischen Grenze verurteilte ihn nach einem geheimen Schnellverfahren zum Tode. Ihm wurde jedweder Rechtsbeistand verwehrt.
Im saudi-arabischen Recht werden des Mordes für schuldig befundene Personen häufig zu Vergeltung (qisas/qesas) verurteilt. In diesem Fall haben die Verwandten des Opfers die freie Entscheidungsgewalt darüber, ob der Täter hingerichtet wird, Schadensersatz (diya/diyeh) leisten muss oder ob sie ihm Begnadigung gewähren. Die Angehörigen des Mordopfers müssen volljährig sein, um über das Schicksal des Täters entscheiden zu können. Mohammad Abdul Amir verblieb in der Todeszelle, da die Kinder des Ermordeten zu jung waren, um über seine Hinrichtung oder eine Begnadigung zu entscheiden. Inzwischen sind sie volljährig und dem Vernehmen nach haben sie das zuständige Gericht darüber unterrichtet, dass sie seine Hinrichtung wollen. Der Hinrichtungstermin von Mohammad Abdul Amir war für den 13. März festgesetzt. Wie lange der Aufschub dauern soll, den die Regierung eingeräumt hat, ist nicht bekannt. In Saudi-Arabien können zum Tode verurteilte Häftlinge hingerichtet werden, ohne dass man sie oder ihre Familien im Vorfeld darüber informiert.
Mindestens 158 Personen, darunter 67 ausländische Staatsbürger wurden im Jahr 2007 in Saudi-Arabien hingerichtet. Im Jahr 2008 waren es mindestens 102 Personen, von denen fast 40 aus dem Ausland kamen. Im Jahr 2009 wurden nach vorliegenden Informationen mindestens 69 Hinrichtungen durchgeführt. 20 der hingerichteten Personen waren ausländische Staatsangehörige. Seit Beginn des Jahres 2010 wurden bereits mehr als acht Personen hingerichtet.
In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für viele Vergehen verhängt, einschließlich solcher, die nicht zum Tode einer Person geführt haben. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Zudem sind Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten Geständnissen zulässig.
Amnesty International hebt in einem Bericht aus dem Jahr 2008 über die Todesstrafe in Saudi-Arabien deren häufige Anwendung und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Exekutionen ausländischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus "Entwicklungsländern" hervor. Zusätzliche Informationen finden Sie auf Englisch unter: Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia, 14. Oktober 2008: http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-execution...)
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