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Ex-Generalstaatsanwalt droht Folter
Aktion in Berlin gegen Folter in Usbekistan
© Amnesty International / Photo: Henning Schacht
Gegen den ehemaligen usbekischen Generalstaatsanwalt Raschitschon Kadyrow wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Glaubwürdigen Berichten zufolge wurde Raschitschon Kadyrow seit seiner Inhaftierung am 21. Februar 2018 sowohl körperlich als auch psychisch misshandelt. Dabei wurden Methoden wie Schlafentzug oder Scheinhinrichtungen eingesetzt. Es besteht ein hohes Risiko, dass er und seine Mitangeklagten auch weiterhin gefoltert und misshandelt werden.
Appell an
Präsident von Usbekistan
Shavkat Mirziyoyev
Ploshad Mustakillik, 6
Tashkent,100078
USBEKISTAN
Sende eine Kopie an
Innenminister
Pulat Bobojonov
Ministry of Internal Affairs
Ulitsa 1 Yu. Radzhabi
Tashkent 100029, USBEKISTAN
Fax: (00 998) 71 233 38 82
E-Mail: info@mvd.uz
Botschaft der Republik Usbekistan
S.E. Herrn Nabijon Kasimov
Perleberger Str. 62
10559 Berlin
Fax: 030-3940 9862
E-Mail: botschaft@uzbekistan.de
Amnesty fordert:
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Raschitschon Kadyrow und seine zwölf Mitangeklagten vor jeglicher Form der Folter oder anderweitigen Misshandlung geschützt sind und umgehend Zugang zu der von ihnen benötigten angemessenen medizinischen Versorgung erhalten.
- Leiten Sie bitte außerdem eine unparteiische Untersuchung der Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein, die Raschitschon Kadyrow und seine Mitangeklagten erhoben haben, und ziehen Sie die Verantwortlichen zur Rechenschaft.
Sachlage
Am 7. Januar begann der Strafprozess gegen den ehemaligen Generalstaatsanwalt und Richter am Verfassungsgericht Raschitschon Kadyrow am Strafgericht des Bezirks Yunusabad von Taschkent. Die Verhandlungen gegen ihn und zwölf Mitangeklagte finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Anklagen gründen sich auf zwölf Paragrafen des Strafgesetzbuchs, darunter Bestechung und Unterschlagung sowie die Verfolgung unschuldiger Personen.
Raschitschon Kadyrow befindet sich seit 21. Februar 2018 in Untersuchungshaft. Amnesty International liegen glaubwürdige Berichte vor, die bestätigen, dass Misshandlungen, Morddrohungen und Schlafentzug gegen ihn eingesetzt wurden, um ihn dazu zu zwingen, gegen sich selbst und andere auszusagen. Außerdem wurde ihm damit gedroht, dass seine Angehörigen Schaden nehmen würden. Seine Verwandten gaben an, dass Raschitschon Kadyrow seinen von der Familie beauftragten Rechtsbeistand Alisher Madyarov erst im August 2018 sehen durfte – sechs Monate nach seiner Festnahme. Raschitschon Kadyrow habe diesem berichtet, dass ihn die Behörden unter Druck gesetzt hätten, um ihn dazu zu bringen, von einer unabhängigen rechtlichen Vertretung abzusehen. Raschitschon Kadyrow und seine zwölf Mitangeklagten sind in der Haft weiterhin dem Risiko von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen ausgesetzt.
Hintergrundinformation
Raschitschon Kadyrow wird in der Untersuchungshaftanstalt des Innenministeriums festgehalten, die im Bezirk Mirabadsky der usbekischen Hauptstadt Taschkent liegt. Der nicht-öffentliche Prozess gegen ihn und seine zwölf Mitangeklagten begann am 7. Januar 2019. Amnesty International fordert die usbekischen Behörden auf, Raschitschon Kadyrow und seinen Mitangeklagten ein freies und faires Gerichtsverfahren zu garantieren und unabhängige Beobachter_innen und Expert_innen vor Gericht zuzulassen.
Ein anonymer Zeuge sah Raschitschon Kadyrow im August 2018 in Haft. Er berichtete, dass dieser lange Striemen um den Nacken gehabt habe, die wohl von einer Schein-Erhängung herrührten. Raschitschon Kadyrow habe stark depressiv und in sich zurückgezogen gewirkt und sei kaum in der Lage gewesen, Fragen zu beantworten. Er habe berichtet, dass er seine Zelle mit drei Mitgefangenen teile, die ihn auf Anweisung des Gefängnispersonals misshandeln. Außerdem gab er an, dass ihm ein Beamter beim Verhör eine Pistole an den Kopf gehalten habe, um ihn zu einem "Geständnis" zu zwingen. Auch habe man ihm mit Erhängen gedroht. Seinen Tod würde man dann wie einen Suizid aussehen lassen. Berichten zufolge soll Raschitschon Kadyrow nackt in Einzelhaft gehalten worden sein, wobei es in der Zelle weder Bett noch Bettwäsche gab. Zwischen dem 21. Februar und 18. März 2018 soll er regelmäßig Schlafentzug ausgesetzt worden sein und es sei ihm damit gedroht worden, ihm einen Mord anzuhängen, den er nicht begangen hat.
Ordnungskräfte zwangen Raschitschon Kadyrow zuzusehen, wie sein Schwiegersohn gefoltert wurde. Mit diesem Vorgehen sollte er dazu gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen. Er hat nur eingeschränkten Zugang zu Lebensmitteln und Medikamenten, selbst der Gang zur Toilette wird ihm häufig verweigert. Aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands wurde er im Mai 2018 in das Gefängniskrankenhaus verlegt.
In Usbekistan wurden Folter und die Androhung von Folter bis in die jüngste Vergangenheit routinemäßig eingesetzt, um "Geständnisse" zu erzwingen, Gefangene und ihre Angehörigen zu bestrafen oder Geld von ihnen zu erpressen. Gerichte haben unter Folter erzwungene Geständnisse zugelassen und haben auf dieser Grundlage Urteile gefällt. Beschwerden der Angeklagten über Folter und Misshandlung haben sie ignoriert oder zurückgewiesen, selbst wenn stichhaltige Beweise vorlagen; beispielsweise Verletzungen, die aus der Haftzeit stammten und die nicht "unfallbedingt" sein konnten.
Die usbekischen Behörden haben das Problem der Folter in den Haftanstalten jahrelang rundweg geleugnet. Jetzt spricht sogar Präsident Shavkat Mirziyoyev öffentlich darüber. Wichtige Erklärungen und Dekrete des Präsidenten aus den Jahren 2017 und 2018 verurteilen die Anwendung von Folter scharf. Trotzdem erhält Amnesty International auch weiterhin Berichte von Folter und anderen Formen der Misshandlung. Darüber hinaus bleibt die Frage der Straffreiheit für bisherige Misshandlungen eine der größten Herausforderungen in Usbekistan.