Malediven: Drohende Haftstrafe wegen Blasphemie

Diese Urgent Action ist beendet.

Mohamed Rusthum Mujuthaba muss keine weitere Gefängnisstrafe verbüßen. Ihm wurde Blasphemie und der Besitz "obszönen Materials" vorgeworfen. Das Strafgericht akzeptierte, dass der Menschenrechtler bereits sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, was über das Strafmaß hinausgeht, das bei einem Schuldspruch hätte verhängt werden können.

Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes

Der maledivische Menschenrechtsaktivist Mohamed Rusthum Mujuthaba (Archivbild)

Mohamed Rusthum Mujuthaba, der sich auf den Malediven für Religionsfreiheit und die Menschenrechte einsetzt, ist wegen Blasphemie angeklagt, was eine fünfmonatige Haftstrafe nach sich ziehen könnte. Man wirft ihm gemäß nationaler strafrechtlicher Bestimmungen das Posten blasphemischer Inhalte in den Sozialen Medien vor und hielt ihn vor zwei Jahren deshalb bereits länger als sechs Monate in Untersuchungshaft. Dies ist ein Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen. Die Anklage gegen Mohamed Rusthum Mujuthaba muss umgehend fallengelassen werden.

Appell an

Generalstaatsanwalt

Mr. Ibrahim Riffath

Attorney General’s Office

6th Floor, H. Velaanaage

Ameeru Ahmed Magu
, 20096, Male

MALEDIVEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Malediven

Herrn Mohamed Jinah, Gesandter (Geschäftsträger a.i.)

Friedrichstraße 55A

10117 Berlin

Fax: 030 200 738 618


E-Mail: info@maldivesembassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie die Anklagen gegen Mohamed Rusthum Mujuthaba und alle anderen Personen fallen, die sich unter innerstaatlichen Gesetzen lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit in Haft befinden.
  • Ich fordere Sie zudem dringend auf, die Blasphemiegesetze im Strafgesetzbuch und in anderen Gesetzestexten aufzuheben.
  • Bitte lassen Sie die Vorbehalte gegen Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte fallen, der das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert.

Sachlage

Mohamed Rusthum Mujuthaba, der von der Insel Thinadhoo stammt und sich selbst als Atheist bezeichnet, setzt sich auf den Malediven für Religionsfreiheit und die Menschenrechte ein. Er wurde am 10. September 2019 von den maledivischen Sicherheitskräften festgenommen, nachdem er in den Sozialen Medien religionskritische Beiträge gepostet hatte. Ihm wird gemäß den Paragrafen 617 und 622 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen, den Islam kritisiert und obszönes Material besessen zu haben. Bei einer Verurteilung drohen Mohamed Rusthum Mujuthaba bis zu fünf Monate Haft.

Der Menschenrechtler sagte Amnesty International: "Ich habe Tweets verfasst, in denen es um Frauenrechte, Gewissensfreiheit und Irrtümern in der Religion geht – warum [Religion] falsch ist und niemandem aufgezwungen werden darf. Sie hatten alle Tweets ausgedruckt vorliegen. Es waren beinahe 6.000 Tweets."

Mohamed Rusthum Mujuthaba wurde vom 10. September 2019 bis 12. März 2020 in Untersuchungshaft gehalten. Am 11. Mai 2022 sagte er vor dem Strafgericht aus, dass er sechs Monate lang inhaftiert war, was über das Strafmaß hinausgeht, das bei einem Schuldspruch über ihn verhängt werden kann. Der Staatsanwalt machte vor Gericht jedoch geltend, dass der Menschenrechtler lediglich 29 Tage, 22 Stunden und 19 Minuten lang inhaftiert gewesen sei. Sollte dieser verkürzte Zeitraum vom Gericht akzeptiert werden, droht ihm möglicherweise die erneute Inhaftierung.

Blasphemiegesetze verstoßen gegen mehrere internationale Menschenrechtsverträge wie z. B. den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem die Malediven beigetreten sind. Mohamed Rusthum Mujuthaba geriet lediglich wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung ins Visier, was auch Kritik an Religionsführer_innen und Bemerkungen über religiöse Lehren und Glaubenssätze mit einschließt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Auf den Malediven werden kritische Ansichten über den Islam und Koran sowie den Propheten und Allah als Blasphemie betrachtet und mit Gefängnis bestraft. Ahmed Zahir, der Minister für islamische Angelegenheiten, sagte dem örtlichen Nachrichtensender RaajjeMV, dass die Malediven ein 100% muslimisches Land seien und Blasphemie nicht toleriert werde.

Es ist mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) unvereinbar, das Bekunden mangelnden Respekts für eine Religion oder ein anderes Glaubenssystem z. B. mit Blasphemiegesetzen gesetzlich zu untersagen, außer wenn diese Bekundung der Anstiftung zu diskriminierenden, feindseligen oder gewalttätigen Handlungen gleichkommt. Die gegen Mohamed Rusthum Mujuthaba ergriffenen Maßnahmen verstoßen gegen internationale Menschenrechtsnormen und den IPbpR.

Die Malediven traten dem IPbpR im Jahr 2006 bei und äußerten Vorbehalte bezüglich der Anwendung der Grundsätze aus Artikel 18, die mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zusammenhängen. Die Verfassung des Landes verbietet die freie Meinungsäußerung in Fällen, in denen die geäußerten Ansichten "islamischen Glaubenssätzen zuwiderlaufen".

Aufgrund des Verbots der Religionsfreiheit und der heiklen religiösen Natur seines Falls erhält Mohamed Rusthum Mujuthaba vor Gericht keine rechtliche Vertretung.

Amnesty International hat bereits in der Vergangenheit dokumentiert, dass die Haftbedingungen auf den Malediven schlecht sind und häufig zu Todesfällen unter den Inhaftierten führen. Mohamed Rusthum Mujuthaba wurde auf Geheiß der Polizei in mehreren Kliniken auf seinen Geisteszustand untersucht. Diese Untersuchungen erbrachten laut Mohamed Rusthum Mujuthaba normale Resultate, und "die Ärzt_innen wussten, dass Atheismus keine psychische Erkrankung ist". Während des Polizeigewahrsams erlaubte man ihm nicht, die Kleidung zu wechseln, und hielt ihm vor, dass Blasphemiker die größten Sünder seien. Während seiner Haft in der justiziellen Hafteinrichtung wurde er in einer Zelle festgehalten, die nur knapp 6 Quadratmeter groß war und die er sich mit drei weiteren Häftlingen teilte. "Wenn wir schliefen, konnten wir uns weder umdrehen noch unsere Beine ausstrecken", so Mohamed Rusthum Mujuthaba gegenüber Amnesty International. Zudem wurde er während seiner Haftzeit von mehreren Mitgefangenen angegriffen. Seine Zellen waren schmutzig und stanken nach Urin und Fäkalien.