Jordanien: drohende Abschiebung nach Syrien

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Die Grafik zeigt eine Gefängnistür mit Gitterstäben.

Am 9. April wurde der syrische Flüchtling Atiya Mohammad Abu Salem in Jordanien von Sicherheitskräften festgenommen, als er eine propalästinensische Protestkundgebung in Amman filmen wollte. Er befindet sich in einem Sicherheitszentrum in Haft und seinem Rechtsbeistand wurde mitgeteilt, dass die Behörden einen Abschiebungsbefehl nach Syrien ausgestellt haben. In Syrien würden Atiya Mohammad Abu Salem schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Bitte versucht die Abschiebung von Atiya Mohammad Abu Salem zu verhindern.

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Dein Appell

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Exzellenz,

Ich wende mich heute an Sie, weil ich Sie auf den Fall des syrischen Flüchtlings Atiya Mohammad Abu Salem aufmerksam machen möchte. Er lebt seit zwölf Jahren in Jordanien und ist Journalismusstudent und freiberuflicher Videofilmer. Nun droht ihm die Abschiebung nach Syrien.

Am 9. April wurde Atiya Mohammad Abu Salem in al-Rabieh in Amman von Sicherheitskräften festgenommen, als er eine propalästinensische Protestkundgebung in der Nähe der israelischen Botschaft filmen wollte. Die Sicherheitskräfte informierten ihn nicht über die Gründe für seine Festnahme und verhörten ihn ohne einen Rechtsbeistand. Nach Angaben seines Rechtsbeistands drohten die Sicherheitskräfte Atiya Mohammad Abu Salem mit Abschiebung und zwangen ihn, sein Telefon zur Überprüfung zu entsperren. Er wurde weder der Justiz übergeben noch wegen einer Straftat angeklagt. Dennoch erhielt sein Rechtsbeistand die Information, dass ein Abschiebungsbefehl für seinen Mandanten ausgestellt worden sei.

Eine Rechtshilfeorganisation hat im Namen des Flüchtlings vor dem Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt. In Syrien wäre Atiya Mohammad Abu Salem nicht sicher. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben über die Jahre hinweg durchgehend schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge dokumentiert, die rechtswidrig nach Syrien abgeschoben wurden.

Sorgen Sie bitte dafür, dass Atiya Mohammad Abu Salem nicht nach Syrien abgeschoben wird, da dies gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) verstoßen würde.

Ich appelliere an Sie, ihn freizulassen, sofern er nicht umgehend einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und unter Einhaltung seiner Verfahrensrechte vor Gericht gestellt wird. So muss er beispielsweise Zugang zu einem Anwalt erhalten und die Möglichkeit haben, seine Inhaftierung anzufechten.

Hochachtungsvoll

Your Excellency, 

I am writing to express my grave concern about at the imminent risk of deportation of Syrian refugee Atiya Mohammad Abu Salem, a Syrian journalism student and freelance videographer, who sought refuge in Jordan 12 years ago.

Security forces arrested Atiya Mohammad Abu Salem on 9 April 2024 while he was on his way to film a pro-Gaza protest in the vicinity of the Israeli embassy in al-Rabieh in Amman. Security forces did not inform Atiya of the reasons for his arrest and interrogated him in the absence of a lawyer. According to his lawyer, Atiya was subjected to several human rights violations, including threatening him with deportation and forcing him to unlock his phone for inspection. Atiya was not referred to a judicial body and was not charged with any crime. However, his lawyer was told that the authorities issued a deportation order for him.  

A legal aid organisation has appealed Atiya’s deportation order on his behalf before the Administrative Court. Syria is not safe for returns. Amnesty International and other human rights organisations consistently document serious violations of human rights of refugees who are illegally returned to Syria, including enforced disappearance, arbitrary arrest and torture, at the hands of the government’s security forces.

I urge you to ensure that Atiya Mohammad Abu Salem is not deported to Syria and that he be released or appropriately charged with a crime and provided with full due process rights, including access to a lawyer and the ability to challenge his detention. Returning him to Syria would violate the international principle of non-refoulement, which is non-derogable in relation to a risk of torture, and states that governments should not, under any circumstance, deport persons to places where they may be at risk of torture and other serious human rights violations. 

Yours sincerely,

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Bitte abschicken bis: 13.06.2024

Appell an

Minister of Interior
HE Mazin Abdellah Hilal Al Farrayeh
Ministry of Interior
Arjan Area Behind Regency Hotel
PO Box 100 Amman - 11118
Amman
JORDANIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft des Haschemitischen Königreiches Jordanien
S. E. Herrn Yousef Radwan Ali Bataineh
Heerstraße 201
13595 Berlin
Fax: 030-3699 6011
E-Mail: jordan@jordanembassy.de

Amnesty fordert:

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Atiya Mohammad Abu Salem nicht nach Syrien abgeschoben wird, da dies gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) verstoßen würde.
  • Ich appelliere an Sie, ihn freizulassen, sofern er nicht umgehend einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und unter Einhaltung seiner Verfahrensrechte vor Gericht gestellt wird. So muss er beispielsweise Zugang zu einem Anwalt erhalten und die Möglichkeit haben, seine Inhaftierung anzufechten. 

Sachlage

Dem syrischen Flüchtling Atiya Mohammad Abu Salem droht unmittelbar die Abschiebung aus Jordanien. Er lebt seit zwölf Jahren in Jordanien und ist Journalismusstudent und freiberuflicher Videofilmer.

Am 9. April wurde Atiya Mohammad Abu Salem in al-Rabieh in Amman von Sicherheitskräften festgenommen, als er eine propalästinensische Protestkundgebung in der Nähe der israelischen Botschaft filmen wollte. Die Sicherheitskräfte informierten ihn nicht über die Gründe für seine Festnahme und verhörten ihn ohne einen Rechtsbeistand. Nach Angaben seines Rechtsbeistands drohten die Sicherheitskräfte Atiya Mohammad Abu Salem mit Abschiebung und zwangen ihn, sein Telefon zur Überprüfung zu entsperren. Er wurde weder der Justiz übergeben noch wegen einer Straftat angeklagt. Dennoch erhielt sein Rechtsbeistand die Information, dass ein Abschiebungsbefehl für seinen Mandanten ausgestellt worden sei.

Eine Rechtshilfeorganisation hat im Namen des Flüchtlings vor dem Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt. In Syrien wäre Atiya Mohammad Abu Salem nicht sicher. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben über die Jahre hinweg durchgehend schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge dokumentiert, die rechtswidrig nach Syrien abgeschoben wurden. So sind die syrischen Sicherheitskräfte u. a. für willkürliche Festnahmen, Folterungen und Verschwindenlassen verantwortlich. Gemäß den Bestimmungen des Völkerrechts müssen die jordanischen Behörden den Abschiebungsbefehl gegen Atiya Mohammad Abu Salem unverzüglich aufheben und ihn freilassen, sofern er nicht umgehend einer international anerkannten Straftat angeklagt wird. Sollte er angeklagt werden, so muss dies vor einem ordentlichen Gericht und unter Einhaltung seiner Verfahrensrechte geschehen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Jordanien fallen Abschiebungen in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums und werden rechtlich von einem der Gouverneursbüros durchgesetzt. Nach den Paragrafen 32 und 37 des Aufenthaltsgesetzes von 1973 können das Innenministerium bzw. das Gouverneursbüro ausländische Staatsangehörige wegen "illegalen Aufenthalts" ausweisen. Nach Paragraf 19 desselben Gesetzes ist das Innenministerium befugt, die Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Staatsangehörigen ohne Begründung aufzuheben. Als Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Antifolterkonvention) ist es Jordanien untersagt, Personen abzuschieben, zurückzuführen oder auszuliefern, wenn es glaubwürdige Gründe für die Annahme gibt, dass die Betroffenen im Zielland gefoltert werden könnten.

Amnesty International hat dokumentiert, wie die syrischen Behörden gezielt Menschen, die aus dem Land geflohen waren, bei ihrer Rückkehr nach Syrien folterten, willkürlich inhaftierten und verschwinden ließen. Aus diesem Grund wendet sich Amnesty International gegen alle Rückführungen nach Syrien, außer es handelt sich um eine freiwillige Rückkehr.

Seit dem 7. Oktober 2023 haben die jordanischen Behörden mindestens 1.500 Menschen festgenommen. 500 davon sind seit März inhaftiert, nachdem es vor der israelischen Botschaft in Amman zu heftigen Protesten gekommen war.