Nasrin Sotoudeh muss freigelassen werden!

Eine Frau mit einem weissen Kopftuch  in einem Wohnzimmer drückt liebevoll ihren jungen Sohn an sich

Die Menschenrechtlerin Nasrin Sotoudeh mit ihrem Sohn

Die bekannte iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh ist in zwei unfairen Gerichtsverfahren zu 38 Jahren Gefängnis und 148 Stockhieben verurteilt worden. Die gegen sie erhobenen Anklagen basieren lediglich auf ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit wie z. B. ihrem Engagement für Frauenrechte und ihrer Kritik an der Todesstrafe. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene, die umgehend und bedingungslos freigelassen werden muss.

Appell an

Ali Khamenei

c/o Permanent Mission of Iran to the United Nations

Chemin du Petit-Saconnex 28

1209 Geneva

SCHWEIZ

Dein Appell

Exzellenz,

ich bin erschüttert über die Nachricht, dass die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh von der Vollstreckungsbehörde im Evin-Gefängnis darüber informiert wurde, dass in ihrem jüngsten Gerichtsverfahren ein Urteil gegen sie ergangen ist: 33 Jahre Haft und 148 Stockhiebe. Bereits im September 2018 war sie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nasrin Sotoudeh hat keine Straftat begangen, sondern sich lediglich friedlich für die Menschenrechte eingesetzt.

Lassen Sie Nasrin Sotoudeh bitte unverzüglich und bedingungslos frei, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist und sich nur wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft befindet.

Sorgen Sie bitte dafür, dass sie bis zu ihrer Freilassung regelmäßigen Kontakt mit ihrer Familie und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl aufnehmen kann.

Stellen Sie bitte die Kriminalisierung von Frauenrechtler_innen ein, einschließlich derjenigen, die gegen die obligatorische Verschleierung protestieren. Unternehmen Sie außerdem Schritte zur Abschaffung des Verschleierungsgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Sende eine Kopie an

Botschaft der Islamischen Republik Iran

S. E. Herrn Ali Akbar Dabiran

Podbielskiallee 67, 14195 Berlin

Fax: 030 83 222 91 33


E-Mail: info@iranbotschaft.de

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Nasrin Sotoudeh bitte unverzüglich und bedingungslos frei, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist und sich nur wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft befindet.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass sie bis zu ihrer Freilassung regelmäßigen Kontakt mit ihrer Familie und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl aufnehmen kann.
  • Stellen Sie bitte die Kriminalisierung von Frauenrechtler_innen ein, einschließlich derjenigen, die gegen die obligatorische Verschleierung protestieren. Unternehmen Sie außerdem Schritte zur Abschaffung des Verschleierungsgesetzes.

Sachlage

Am 9. Februar erfuhr Nasrin Sotoudeh von der Vollstreckungsbehörde des Teheraner Evin-Gefängnisses, dass in ihrem jüngsten Gerichtsverfahren ein Urteil gegen sie ergangen war. Ihr wurde die Urteilsschrift vorgelegt, in der es hieß, dass sie in sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen worden war. Das Urteil lautet auf 33 Jahre Haft und 148 Stockhiebe. Die Verhandlung hatte am 30. Dezember 2018 vor der Abteilung 28 des Teheraner Revolutionsgerichtes in ihrer Abwesenheit stattgefunden. Im September 2016 war sie in einem separaten Fall bereits zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, womit ihre Gefängnisstrafe nun insgesamt 38 Jahre beträgt. Nasrin Sotoudeh hat derzeit keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe stehen zum Teil mit ihrer Kritik am iranischen Verschleierungsgesetz in Verbindung. So soll sie "zu Verdorbenheit und Prostitution angestiftet" und "durch Nicht-Tragen des Hidschab öffentlich eine sündige Handlung begangen" haben. Die rechtmäßigen Aktivitäten, die von den Behörden als "Beweise" gegen Nasrin Sotoudeh angeführt werden, sind zum Beispiel: Kritik an dem Gesetz zum obligatorischen Tragen des Hidschab; Ablegen ihres Kopftuchs bei Gefängnisbesuchen; und Medieninterviews zum Thema gewaltsame Festnahme und Inhaftierung von Frauen, die sich gegen die obligatorische Verschleierung wenden. Am 11. März 2019 machte der Vorsitzende Richter Mohammad Moghiseh einigen Journalist_innen gegenüber verwirrende Aussagen, indem er sagte, dass Nasrin Sotoudeh in zwei Anklagepunkten zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden sei, und dass eine der Anklagen auf "Beleidigung des Religionsführers" lautete – obwohl sie wegen ganz anderer Anklagen vor Gericht stand. Nasrin Sotoudeh appellierte daraufhin an Anwält_innen im Iran, wegen der Verbreitung von Lügen vor dem zuständigen Disziplinargericht eine Beschwerde gegen den Richter einzulegen.

Als Nasrin Sotoudeh im September 2016 in einem separaten Fall zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, geschah dies ebenfalls in ihrer Abwesenheit vor der Abteilung 28 des Teheraner Revolutionsgerichtes. Der Grund für ihre Abwesenheit war, dass man ihr am Tag der Verhandlung mit der Begründung, sie sei nicht angemessen islamisch gekleidet, den Einlass in den Gerichtssaal verwehrte. Die Anklagen gegen sie lauteten damals auf "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit". Am Tag des Gerichtsverfahrens wurde sie jedoch plötzlich eines ganz anderen Anklagepunkts für schuldig befunden, nämlich "Beihilfe beim Verstecken von Spionen in der Absicht, die nationale Sicherheit zu gefährden". Als Grundlage führte der Richter rechtmäßige Aktivitäten wie z. B. ihre Treffen mit ausländischen Diplomat_innen an. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Verfahrensrecht. In diesem Fall läuft derzeit ein Rechtsmittelverfahren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nasrin Sotoudeh wurde am 13. Juni 2018 in ihrer Wohnung in Teheran festgenommen und ins Evin-Gefängnis gebracht, wo sie im Frauentrakt festgehalten wird. Der Zugang zu ihrem Rechtsbeistand wird ihr bislang verwehrt. Die Vorwürfe gegen Nasrin Sotoudeh stehen in Verbindung mit ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit, so zum Beispiel ihre Arbeit als Anwältin für Frauen, die 2018 strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie friedlich gegen die erniedrigende und diskriminierende Praxis der obligatorischen Verschleierung im Land protestiert haben. In der Anklageschrift werden sieben Anklagepunkte aufgeführt. Vier davon beziehen sich auf ihren Widerstand gegen das iranische Verschleierungsgesetz: "Anstiftung zu Verdorbenheit und Prostitution", "öffentliche Begehung einer sündigen Handlung durch Nicht-Tragen des Hidschab", "Störung der öffentlichen Ordnung" und "Beeinflussung der öffentlichen Meinung". Nasrin Sotoudeh wurde wegen ihrer friedlichen Aktivitäten gegen das Verschleierungsgesetz ins Visier genommen. Sie wird unter anderem deshalb strafrechtlich verfolgt, weil sie sich als Anwältin mit ihren Mandantinnen getroffen hat. Die drei weiteren Anklagen gegen sie lauten auf "Gründung einer Gruppe zur Gefährdung der nationalen Sicherheit", "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit". Sie basieren ebenfalls auf friedlichen Aktivitäten, die von den Behörden als "kriminell" eingestuft werden, so zum Beispiel die Mitgliedschaft in Menschenrechtsgruppen wie dem Zentrum zur Verteidigung der Menschenrechte und der Gruppe Step by Step Abolition of the Death Penalty, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einsetzt.

Bei der Verurteilung von Nasrin Sotoudeh kam Paragraf 134 des iranischen Strafgesetzbuches zum Einsatz, der besagt, dass Richter_innen nach Ermessen auch eine höhere Strafe als die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe verhängen können, wenn der oder die Angeklagte in mehr als drei Punkten angeklagt ist. Im Fall von Nasrin Sotoudeh verhängte Richter Mohammad Moghiseh für alle sieben Anklagepunkte die Höchststrafe und verlängerte dann ihre gesamte Haftstrafe noch um weitere vier Jahre, also von 29 auf 33 Jahre. Am 11. März berichtete die Nachrichtenagentur der Islamischen Republik, dass Richter Mohammad Moghiseh einigen Journalist_innen gesagt habe, Nasrin Sotoudeh sei zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden: fünf Jahre wegen "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" und zwei Jahre wegen "Beleidigung des Religionsführers". Der Richter sagte außerdem: "Das Urteil erging nicht in ihrer Abwesenheit, da sie einen Rechtsbeistand hatte." Am 13. März sagte der Ehemann von Nasrin Sotoudeh in einem Facebook-Beitrag, dass seine Frau sich bei einem Familienbesuch im Gefängnis verärgert darüber gezeigt habe, dass der Richter Lügen über ihren Fall verbreite. Als Reaktion auf die Aussage des Richters machte Nasrin Sotoudeh klar, dass sie in keinem der beiden Fälle wegen "Beleidigung des Religionsführers" angeklagt war. Sie sagte außerdem, dass die Gerichtsverhandlung sowohl ohne sie als auch ohne ihren Rechtsbeistand stattgefunden hat, und dass auch das Urteil in ihrer Abwesenheit ergangen ist. Weiter führte sie aus, dass sie während des jüngsten Verfahrens keinen Zugang zu ihrem Rechtsbeistand hatte. Nasrin Sotoudeh ist wegen mehrerer Anklagepunkte schuldig gesprochen und in mehreren Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden. Wenn Verurteilung und Strafmaß im Rechtsmittelverfahren bestätigt werden, muss sie die längste der Einzelstrafen verbüßen – 33 Jahre.

Die Strafverfolgungsbehörden betrachten es als kriminelle Handlung, dass Nasrin Sotoudeh von einem unabhängigen Rechtsbeistand vertreten werden wollte, statt aus einer Liste von 20 Anwälten auszuwählen, die zuvor von der Obersten Justizautorität geprüft und bewilligt worden war. Ihr Prozess fand am 30. Dezember 2018 vor der Abteilung 28 des Teheraner Revolutionsgerichtes in ihrer Abwesenheit statt, da sie sich weigerte, an dem unfairen Gerichtsverfahren teilzunehmen.

Im September 2016 stand Nasrin Sotoudeh vor der Abteilung 28 des Teheraner Revolutionsgerichtes wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" vor Gericht. Da man ihr den Zugang zum Gerichtssaal verweigerte, fand die Verhandlung in ihrer Abwesenheit statt. Erst nach ihrer jüngsten Festnahme erfuhr sie, dass sie damals schuldig gesprochen und verurteilt wurde. Im Gerichtsurteil kommen die oben genannten Anklagen nicht vor. Stattdessen wurde sie eines schwerwiegenderen Anklagepunkts für schuldig befunden, nämlich "Beihilfe beim Verstecken von Spionen in der Absicht, die nationale Sicherheit zu gefährden" unter Paragraf 510 des Strafgesetzbuches. Die fünfjährige Haftstrafe, zu der sie verurteilt wurde, übersteigt die eigentliche Höchststrafe für diese Straftat um zwei Jahre. Zur Begründung hieß es in der Urteilsschrift, sie habe mit "konterrevolutionären Personen" inner- und außerhalb des Irans zusammengearbeitet, um die nationale Sicherheit zu gefährden. Außerdem soll sie "unter dem Vorwand der Menschenrechte geheime Treffen mit ausländischen Diplomaten und Personen in ausländischen Botschaften in Teheran abgehalten haben, die möglicherweise Agenten sind". In der Urteilsschrift heißt es weiter, dass "sie im Rahmen des Sacharow-Preises 50.000 Euro erhalten hat, um ihre sicherheits- und staatsgefährdenden Aktivitäten weiter auszuüben". Während ihres Gefängnisaufenthalts im Jahr 2012 hatte Nasrin Sotoudeh für ihre Menschenrechtsarbeit – gemeinsam mit dem Filmemacher Jafar Panahi – den Sacharow-Preis erhalten. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge war mit der Auszeichnung kein Preisgeld verbunden.