Menschenrechtsanwältin in Haft

Porträtfoto Nasrin Sotoudeh mit "#MutBrauchtSchutz"-Schriftzug

Die iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh wird seit ihrer Festnahme am 13. Juni im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten. Im Zusammenhang mit ihrer Arbeit als Anwältin für Frauen, die friedlich gegen das Verschleierungsgesetz (islamische Kopfbedeckung Hidschab) protestieren, wird ihr unter anderem vorgeworfen, "Propaganda gegen das System verbreitet" zu haben. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

Ayatollah Sadegh Larijani

c/o Public Relations Office

Number 4, Deadend of 1 Azizi

Above Pasteur Intersection

Vali Asr Street, Tehran, IRAN

Sende eine Kopie an

Aussenminister

Mohammad Javad Zarif 

c/o Permanent Mission of Iran to the United Nations in Geneva

Chemin du Petit-Saconnex 28

1209 Geneva

SCHWEIZ

 

Botschaft der Islamischen Republik Iran

S. E. Herrn Ali Majedi

Podbielskiallee 65-67

14195 Berlin

Fax: 030 84 353 133

E-Mail: info@iranbotschaft.de

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Nasrin Sotoudeh bitte unverzüglich und bedingungslos frei, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist und sich nur wegen ihrer Arbeit als Menschenrechtsanwältin in Haft befindet und weil sie Frauen verteidigt hat, die friedlich gegen das Verschleierungsgesetz im Iran protestiert haben.
  • Stellen Sie sicher, dass Nasrin Sotoudeh regelmäßigen Zugang zu ihrer Familie und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl hat.
  • Sorgen sie bitte dafür, dass Rechtsbeistände im Iran ihrer Arbeit nachgehen können, ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikane oder Verfolgung ausgesetzt zu sein. Schützen Sie sowohl ihr Recht auf Meinungsfreiheit als auch das Recht, am öffentlichen Diskurs teilzunehmen, was die Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Förderung sowie den Schutz der Menschenrechte betrifft.

 

Sachlage

Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin Nasrin Sotoudeh wurde am 13. Juni in ihrer Wohnung in Teheran festgenommen und ins Evin-Gefängnis gebracht, wo sie im Frauentrakt festgehalten wird. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme wurde sie darüber informiert, dass sie eine fünfjährige Haftstrafe absitzen müsse, wegen Vorwürfen, für die sie nie vor Gericht gestellt oder verurteilt worden war. Später wurde ihr mitgeteilt, dass ihr neue Anklagen drohen, nämlich "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit". Bislang hat sie sich geweigert, eine Kaution in Höhe von 6,5 Milliarden Rial (knapp 130.000 Euro) zu hinterlegen. Sie ist der Ansicht, dass die Vorwürfe gegen sie haltlos und konstruiert sind.

Die Vorwürfe gegen Nasrin Sotoudeh stehen in Verbindung mit ihrer friedlichen Arbeit als Anwältin für Frauen, die im Iran festgenommen und strafrechtlich verfolgt werden, weil sie friedlich gegen die erniedrigende Praxis der obligatorischen Verschleierung im Land protestiert haben. Die Festnahmen begannen im Dezember 2017, nachdem eine Frau mit einem Einzelprotest auf sich aufmerksam machte. Sie war auf einen Stromkasten geklettert, hatte ihr Kopftuch abgenommen und es stillschweigend an einem Stock durch die Luft geschwenkt. Seither haben zahllose weitere Frauen im ganzen Land diese Protestaktion wiederholt. Die Kampagne wurde bekannt unter dem Namen "Girls of Revolution Street". Nasrin Sotoudeh wurde offenbar wegen ihrer Aktivitäten als Strafverteidigerin ins Visier genommen. So wurden beispielsweise Treffen mit ihren Mandant_innen als Gründe für ein strafrechtliches Verfahren gegen sie herangezogen. Laut Angaben ihres Ehemanns Reza Khandan hat Nasrin Sotoudeh davon gesprochen, dass sie aus Protest bis zu ihrer Freilassung aus dem Gefängnis kein Kopftuch tragen werde. Damit solidarisiert sie sich mit den Frauen, die sie derzeit wegen ihrer Inhaftierung nicht verteidigen kann, denn sie ist der Überzeugung, dass die vorgeschriebene Verschleierung  "unmenschlich ist und gegen die Menschenrechte verstößt".

Nasrin Sotoudeh hatte vor ihrer Festnahme öffentlich eine gerichtliche Entscheidung kritisiert, wonach Inhaftierte, denen bestimmte Anklagen drohen (z. B. in Bezug auf die nationale Sicherheit), ihre Rechtsbeistände aus einer Liste von Anwälten auswählen müssen, die zuvor von der Obersten Justizautorität geprüft und bewilligt worden ist. Damit wird das Recht der Gefangenen untergraben, sich von einem Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu lassen. Menschenrechtsverteidiger_innen im Iran haben ihre Entrüstung darüber geäußert, dass in der Liste für die Provinz Teheran ehemalige Staatsanwälte und Richter auftauchen, die nicht unabhängig sind. Angaben von Reza Khandan zufolge haben sich die Behörden geweigert, den Rechtsbeistand zu genehmigen, den Nasrin Sotoudeh als ihre Verteidigung ausgewählt hat. Stattdessen müsse sie sich für einen Rechtsbeistand aus besagter Liste der Provinz Teheran entscheiden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Laut Angaben von Reza Khandan teilte Nasrin Sotoudeh ihm bei einem Besuch im Evin-Gefängnis am 17. Juni mit, dass man ihr gesagt habe, ihr werde vorgeworfen, im Büro der Staatsanwaltschaft in Kashan in der Provinz Isfahan mit Shaparak Shajarizadeh "konspiriert" zu haben. Hierbei handelt es sich um eine ihrer Mandantinnen, die gegen das iranische Verschleierungsgesetz protestiert hatte. Reza Khandan sagte: "Es ist lachhaft, einer Anwältin vorzuwerfen, sich mit ihrer Mandantin getroffen und mit ihr konspiriert zu haben. Die Arbeit einer Anwältin besteht darin, sich mit ihren Mandanten zu treffen... Noch interessanter ist die Tatsache, dass Shaparak Shajarizadeh in Kashan (245 km südlich von Teheran) festgenommen wurde, Nasrin Sotoudeh jedoch gar nicht dort war. Das Treffen im Büro der Staatsanwaltschaft von Kashan hat nie stattgefunden."

Am 5. Juni, noch vor ihrer Festnahme, gab Nasrin Sotoudeh der Menschenrechtsorganisation Center for Human Rights in Iran ein Interview, in dem sie sagte: "In der Vergangenheit hatten Personen, die aus politischen Gründen verdächtigt wurden, wenigstens ein gewisses Recht auf eine Verteidigung ihrer Wahl. Rechtsbeistände konnten sich ihrer Fälle annehmen und trotz vieler Gefahren ihre Arbeit machen; doch jetzt wird ihnen selbst dieses eingeschränkte Recht verwehrt... Stellen Sie sich vor, jemand wird von der mächtigen Armee oder den Sicherheitsbehörden angeklagt und erscheint im Evin-Gefängnis vor Gericht, wo ein Klima der Angst und Einschüchterung herrscht... Seine einzige Hoffnung in einem solchen Fall ist ein unabhängiger und ehrbarer Rechtsbeistand, der ihn verteidigt. Doch nun, mit der Durchsetzung des Zusatzes zu Paragraf 48, existiert diese Möglichkeit nicht mehr, und wir müssen uns von dem Rechtsberuf im Iran verabschieden... Dieser Justizakt wird dazu führen, dass Informationen über politische Fälle nicht mehr an die Öffentlichkeit dringen, und somit wird es einfacher, Tatverdächtigen ihre Rechte vorzuenthalten und politische und bürgerrechtliche Aktivistinnen und Aktivisten im Geheimen zu verhören, strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen."

Nasrin Sotoudeh hatte vor ihrer Festnahme öffentlich eine Änderung der iranischen Strafprozessordnung (Zusatz zu Paragraf 48) kritisiert, wonach Inhaftierte, denen bestimmte Anklagen drohen (z. B. in Bezug auf die nationale Sicherheit), nicht das Recht haben, sich in der Ermittlungsphase von einem Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu lassen. Stattdessen müssen sie ihre Rechtsbeistände aus einer Liste von Anwälten auswählen, die zuvor von der Obersten Justizautorität Ayatollah Sadegh Larijani geprüft und bewilligt worden ist. Am 4. Juni gab die Justiz eine Liste mit nur 20 staatlich sanktionierten Rechtsbeiständen für die Provinz Teheran heraus. Auch für andere Provinzen soll es bald solche Listen geben. Menschenrechtler_innen im Iran bemängeln, dass auf der Liste Richter zu finden sind, die Hunderte Todesurteile verhängt haben, sowie ein Staatsanwalt, der im Nachgang der Proteste von 2009 an den Kollektivverfahren gegen friedliche Protestierende beteiligt war. Darüber hinaus enthält die Liste keine weiblichen Rechtsbeistände. Amnesty International wendet sich uneingeschränkt gegen diese Praxis, da sie gegen das Recht auf einen Rechtsbeistand eigener Wahl verstößt, welches ein wichtiger Schutzmechanismus für das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren ist. Die Organisation hat die iranischen Behörden in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, Paragraf 48 aufzuheben oder abzuändern, um sicherzustellen, dass er den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht. Seit 2015 dokumentiert Amnesty International außerdem ein gewisses Muster, nach dem die Strafverfolgungsbehörden und die Revolutionsgerichte es gewaltlosen politischen Gefangenen selbst in der Verfahrensphase nicht gestatten, sich von einem Rechtsbeistand eigener Wahl vertreten zu lassen. Dasselbe gilt für Personen, die aus politisch motivierten Gründen festgehalten werden. Die Behörden rechtfertigen dies mit dem Zusatz zu Paragraf 48 der Strafprozessordnung. Allerdings geht es in dieser Regelung lediglich um die Ermittlungsphase.

Nasrin Sotoudeh war bereits im Januar 2011 wegen ihrer Arbeit als Anwältin zu elf Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit". Ihre Strafe wurde im Berufungsverfahren auf sechs Jahre reduziert, und Anfang September 2013 kam sie infolge einer Begnadigung frei. Sie wird bereits seit Jahren wegen ihrer Arbeit als Menschenrechtsanwältin schikaniert, eingeschüchtert und inhaftiert. Zudem entzog man ihr ihre Lizenz, die sie zurückerlangte, indem sie im Jahr 2014 mehrere Monate lang täglich vor der Anwaltskammer protestierte. Nach ihrer Entlassung aus der Haft im Jahr 2013 war sie weiterhin als Anwältin tätig, obwohl die iranischen Behörden nichts unversucht ließen, sie in ihrer Arbeit zu behindern. So wurde sie beispielsweise in mehreren Fällen daran gehindert, Personen zu vertreten, die aus politisch motivierten Gründen inhaftiert waren. Während ihres Gefängnisaufenthalts im Jahr 2012 erhielt Nasrin Sotoudeh für ihre Menschenrechtsarbeit den Sacharow-Preis.