Gesundheitszustand verschlechtert sich

Zeichnung einer Figur mit Arztkoffer

Dem Aktivisten und Lehrer Gokarakonda Naga Saibaba, der im Rollstuhl sitzt, wird im Zentralgefängnis von Nagpur weiterhin der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung verwehrt. Seine Familienangehörigen haben Anträge gestellt, um eine medizinische Behandlung und seine Verlegung in eine andere Stadt zu erwirken. Am 7. März 2017 wurde der Aktivist auf Grundlage des drakonischen Antiterrorgesetzes UAPA zu lebenslanger Haft verurteilt. Wenn er nicht sofort eine angemessene medizinische Versorgung erhält, ist sein Leben in Gefahr.

Appell an

Innenminister

Rajnath Singh

17 Akbar Road

New Delhi 110001

INDIEN

Sende eine Kopie an

Zuständiger für Menschenrechtsverteidiger_innen in der indischen Menschenrechtskommission

Srinivasa Kammath

National Human Rights Commission

Block-C, GPO Complex, INA

New Delhi 110023, INDIEN

E-Mail: hrd-nhrc@nic.in

Botschaft der Republik Indien

I. E. Frau Mukta Dutta Tomar

Tiergartenstr. 17

10785 Berlin

Fax: 030 – 25 79 51 02

E-Mail: dcm@indianembassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Bitte wandeln Sie die Strafe von Gokarakonda Naga Saibaba um und lassen Sie ihn umgehend frei.
  • Gewähren Sie ihm nach Absprache mit ihm und seiner Familie bitte jeweils auf Wunsch und nach Bedarf regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung, solange er sich noch in Haft befindet.
  • Stellen Sie zudem bitte sicher, dass Gokarakonda Naga Saibaba bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und unverzüglich regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand erhält.

Sachlage

Am 2. April wurde Gokarakonda Naga Saibaba von den Gefängnisbehörden zu einem Krankenhaustermin gebracht. Seine Frau erhielt jedoch keine Informationen über den Termin. Zuvor wurde ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und seinem Arzt verwehrt. Am 27. März hatte sie bei der Nationalen Menschenrechtskommission die Untersuchung seines Gesundheitszustandes sowie den Transfer in ein Gefängnis in einer anderen Stadt beantragt, die über besser ausgestattete Krankenhäusern verfügt und in der er durch seine Familienangehörigen unterstützt werden kann.

Am 7. März 2017 wurde Gokarakonda Naga Saibaba unter anderem der "rechtswidrigen Aktivitäten", "Verabredung zu terroristischen Handlungen" und "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil basierte hauptsächlich auf Unterlagen und Videoaufnahmen, die das Gericht als Beweis für seine Mitgliedschaft in einer Organisation der verbotenen Kommunistischen Partei Indiens (Maoisten) ansah. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Anklagen gegen Gokarakonda Naga Saibaba konstruiert sind und dass sein Prozess nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprach.

Seine beiden Beine sind infolge von Kinderlähmung gelähmt und er sitzt im Rollstuhl. Zudem ist bei ihm eine akute Pankreatitis diagnostiziert worden. Aufgrund dieser Erkrankung hat er Schwierigkeiten mit seiner linken Schulter und der linken Hand. Er leidet außerdem an einer Herzerkrankung sowie Bluthochdruck. Nach seiner Festnahme und seiner Inhaftierung im Zentralgefängnis von Nagpur in Maharashtra verschlechterte sich sein Zustand erheblich. Seine Frau berichtete, er habe starke Schmerzen und habe seit seiner Verurteilung bereits dreimal das Bewusstsein in seiner Zelle verloren. In einem Brief teilte er vor kurzem mit, er habe Schmerzen im Bauch und in seiner linken Hand und leide unter Kopfschmerzen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht möglich, grundlegende Körperfunktionen wie das Urinieren ohne starke Schmerzen durchzuführen. Auch das Schreiben des Briefes würde schmerzen und fiele ihm sehr schwer.

Obwohl Gokarakonda Naga Saibabas Familie wiederholt wichtige Informationen über seinen Gesundheitszustand angefordert hat, gaben die Gefängnisbehörden diese Informationen nicht heraus. Im vergangenen Jahr wurde ein Antrag gestellt, ihn aufgrund seines Gesundheitszustands bis zum Rechtsmittelverfahren auf Kaution freizulassen. Die Anhörung zu diesem Antrag soll kommende Woche stattfinden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Gokarakonda Naga Saibaba ist ein Aktivist und Akademiker, der in der Vergangenheit regelmäßig Menschenrechtsverstöße gegen Angehörige der Adivasi im mineralienreichen Zentralindien kritisiert hat. Zum ersten Mal wurde ihm die medizinische Versorgung verwehrt, als er im Mai 2014 von der Polizei des Bundesstaats Maharashtra festgenommen wurde. Ihm wurden Verbindungen zu der bewaffneten Gruppe der Kommunistische Partei Indiens (Maoisten) vorgeworfen. Im März 2016 ordnete der Oberste Gerichtshof Indiens seine Freilassung auf Kaution an, nachdem sein Gesundheitszustand sich verschlechtert hatte. Medienberichten zufolge hieß es in dem Gerichtsurteil, dass die bundesstaatliche Regierung von Maharashtra "den Angeklagten äußerst unfair behandelt hat, besonders angesichts seines Gesundheitszustands". Die jüngste Verurteilung von Gokarakonda Naga Saibaba basiert hauptsächlich auf Bildern, Unterlagen und Videoaufnahmen, die nach Angaben der Polizei im Haus von Gokarakonda Naga Saibaba gefunden wurden.

Menschenrechtsgruppen in Indien haben bereits mehrere Fälle aufgezeigt, in denen das Gesetz zur Verhütung von Straftaten (Unlawful Activities Prevention Act – UAPA) unter Verwendung konstruierter Beweise und falscher Anklagen missbräuchlich dazu eingesetzt wurde, um Aktivist_innen zu inhaftieren, die friedlich ihre Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrnehmen. Teile des UAPA entsprechen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards und führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Menschenrechtsverletzungen. So wird im UAPA beispielsweise die nötige Beweislage für terroristische Straftaten aufgeweicht, und Begriffe wie "terroristische Aktivitäten" und "Mitgliedschaft" in einer "rechtswidrigen" Organisation sind sehr vage definiert. Diese Bestimmungen laufen den völkerrechtlichen Verpflichtungen Indiens zuwider.

Indien ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und hat das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-Antifolterkonvention) unterzeichnet, in dem Folter und andere Formen der Misshandlung ausdrücklich verboten werden. Zudem hat Indien das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet, das vorschreibt, Menschen mit Behinderungen keiner Folter oder anderer Misshandlung auszusetzen.

In den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) heißt es in Regel 24: "Die gesundheitliche Versorgung von Gefangenen ist Aufgabe des Staates. Gefangene sollen den gleichen Standard der Gesundheitsversorgung erhalten, der in der Gesellschaft verfügbar ist, und sollen kostenfrei und ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Rechtsstellung Zugang zu den notwendigen Gesundheitsdiensten haben." Die Nelson-Mandela-Regeln schreiben außerdem vor, dass "alle vertretbaren Vorkehrungen und Anpassungen" vorzunehmen sind, "um sicherzustellen, dass Gefangene mit [...] Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung uneingeschränkt und wirksam am Anstaltsleben teilhaben können" (Regel 5), und dass "Gefangene, die fachärztlicher oder chirurgischer Behandlung bedürfen, [...] in spezialisierte Vollzugseinrichtungen oder öffentliche Krankenhäuser zu verlegen [sind]" (Regel 27).