Burundi: Schuldspruch bestätigt

Das Bild zeigt das Porträtbild einer Frau

In Burundi wurde die Journalistin Floriane Irangabiye wegen "Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets" zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Am 2. Mai 2023 bestätigte das Berufungsgericht von Mukaza in Bujumbura die Verurteilung der Journalistin Floriane Irangabiye wegen "Untergrabung der Integrität des nationalen Territoriums" und ihre zehnjährige Haftstrafe. Das Berufungsgericht hat keinen Rechtsbehelf gegen die Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren vorgesehen. Sie befindet sich seit ihrer Festnahme im August 2022 in Haft und wurde wegen ihrer Arbeit als Journalistin und der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte verfolgt. Ihre Verurteilung beruht auf Äußerungen in einer Online-Radiosendung, die gegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Amnesty International fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung und die sofortige Aufhebung ihres Urteils.

Appell an

Justizministerin

Mme Domine Banyankimbona

Minister of Justice

PO Box: 1880

Bujumbura

BURUNDI




 

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Burundi

I. E. Frau Appolonie Nibona

Berliner Str. 36

10715 Berlin

Fax: (030) 2345 67 20

E-Mail: ambabuberlin2019@yahoo.com

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie daher höflich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Floriane Irangabiye unverzüglich und bedingungslos freigelassen und ihre fehlerhafte Verurteilung unverzüglich aufgehoben wird, da ihre Verfolgung und die andauernde willkürliche Inhaftierung gegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und ein faires Verfahren verstoßen.

Sachlage

Am 2. Mai 2023 wies das Berufungsgericht von Mukaza die Rechtsmittel von Floriane Irangabiye zurück und bestätigte ihre Verurteilung wegen "Untergrabung der Integrität des nationalen Territoriums" aufgrund von Äußerungen, die sie im August 2022 in Radio Igicaniro gemacht hatte. Das Gericht bestätigte ihre zehnjährige Haftstrafe und die Geldstrafe von einer Million burundischer Francs (etwa 482 USD). Die Entscheidung erging nach einer Anhörung am 30. März 2023 im Gefängnis von Muyinga, wo sie inhaftiert ist.

Das Berufungsgericht hat es versäumt, einen Rechtsbehelf gegen die Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren vorzusehen. Das Gericht stellte zwar fest, dass ihr erstes Verhör durch den Nationalen Nachrichtendienst (SNR) gegen Artikel 10 der Strafprozessordnung verstieß, da es ohne die Anwesenheit eines Rechtsbeistands und ohne Belehrung über ihr Recht zu schweigen durchgeführt wurde, bot aber keinen Rechtsbehelf an, da das Verhör durch den SNR nicht zu den Umständen gehörte, unter denen das Gesetz ausdrücklich die Nichtigkeit des Verfahrens vorsieht.

Die Rechtsbeistände von Floriane Irangabiye haben ein weiteres Rechtsmittel bei der Kassationskammer des Obersten Gerichtshofs eingereicht. Ihre Verfolgung ist politisch motiviert, da sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit als Journalistin und der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte steht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Floriane Irangabiye lebt seit über zehn Jahren in Ruanda. Vor der Krise 2015 reiste sie gewöhnlich regelmäßig aus der ruandischen Hauptstadt Kigali, wo sie lebt, zu ihrer Familie nach Bujumbura in Burundi.

Als der ehemalige Präsident Pierre Nkurunziza sich entschied, im April 2015 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, gingen zahlreiche Burunder*innen auf die Straße. Sie protestierten gegen diese Entscheidung, die ihrer Ansicht nach gegen die burundische Verfassung von 2005 verstieß. Diese sieht eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren vor. Im August 2022 reiste Floriane Irangabiye erstmals seit 2015 wieder nach Bujumbura, um ihre Familie zu sehen.

Während ihres Prozesses Ende 2022 legte die Staatsanwaltschaft Äußerungen vor, die sie im August 2022 in einer Sendung von Radio Igicaniro, einem burundischen Online-Medium, gemacht hatte, in der Floriane Irangabiye und ihre Gäste die Regierung Burundis kritisierten. In einem von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Audiomitschnitt der Sendung soll sie gesagt haben: "Die Bevölkerung hat sich mit den Missständen in Burundi abgefunden, die Bürger*innen äußern sich nicht aus Angst, getötet zu werden, wir rufen die die Burunder*innen auf, der Angst zu trotzen"" Die Staatsanwaltschaft legte auch Fotos als Beweismittel vor, auf denen sie mit dem ruandischen Präsidenten Paul Kagame und dem ehemaligen Präsidenten Pierre Buyoya bei öffentlichen Veranstaltungen zu sehen ist. Sie wurde auch beschuldigt, an Treffen burundischer Jugendlicher im ruandischen Exil teilgenommen zu haben. Sie wurde am 2. Januar 2023 verurteilt.

Die Zivilgesellschaft und die Medienorganisationen Burundis gehörten 2015 zu den vorrangigen Zielscheiben der staatlichen Repression. Die Regierung schloss die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen und Medien vorübergehend oder dauerhaft oder trieb die Mitarbeiter*innen ins Exil. Obwohl Präsident Ndayishimiye 2021 versprochen hatte, das Verhältnis zu den Medien zu normalisieren, begegnet die burundische Regierung Menschenrechtsarbeit weiterhin mit Misstrauen, und die Menschenrechte, auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, werden nach wie vor stark eingeschränkt.

Die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen konnten ihre Tätigkeit in Burundi nicht wieder aufnehmen, zumal die burundischen Behörden gegen viele ihrer führenden Aktivist*innen im Exil Haftbefehle erlassen haben. Am 14. Februar wurden fünf Menschenrechtsverteidiger*innen festgenommen und der Rebellion sowie der Gefährdung der innerstaatlichen Sicherheit und der öffentlichen Finanzwirtschaft angeklagt. Bei ihnen handelt es sich um Sonia Ndikumasabo, Präsidentin, und Marie Emerusabe, allgemeine Koordinatorin des Juristinnenverbandes in Burundi (Association des femmes juristes du Burundi) sowie Audace Havyarimana, rechtlicher Vertreter, Sylvana Inamahoro, Geschäftsführerin, und Prosper Runyange, Landprojektkoordinator der Vereinigung für Frieden und Förderung der Menschenrechte in Burundi (Association pour la paix et la promotion des droits de l’Homme). Die Vorwürfe beziehen sich offenbar auf ihre Beziehungen zu einer internationalen Organisation im Ausland und die Finanzierung, die sie von dieser Organisation erhalten haben. Zwölf Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen gehörten zu einer Gruppe von 34 Personen, die im Juni 2020 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, weil sie an einem Putschversuch im Mai 2015 beteiligt gewesen sein sollen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde erst im Februar 2021 veröffentlicht.

Festnahmen oder Inhaftierungen als Strafe für die friedliche Ausübung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sind willkürlich und verstoßen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide von Burundi ratifiziert wurden. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort freigelassen werden müssen.