Verbleib unbekannt

Ein Mann trägt ein rotes T-shirt und einen blauen Turban um den Kopf gewickelt.

Der pakistanische Menschenrechtsverteidiger Seengar Noonari

Nach einer Inhaftierung ist der Verbleib von Jean Rony Jean-Charles unbekannt. Der auf den Bahamas geborene Mann wurde vor mehr als drei Monaten von den Einwanderungsbehörden festgenommen. Seinem Rechtsbeistand wird seit Mitte November der Zutritt zu der Hafteinrichtung verweigert, in der er bisher festgehalten wurde.

Appell an

Einwanderungsminister

Brent Symonette

Hawkins Hill

P.O. Box N-831, Nassau, N.P.

BAHAMAS

Sende eine Kopie an

Botschaft des Commonwealth der Bahamas

Frau Allison P. Booker, Geschäftsträgerin a.i.

10 Chesterfield Street

Bahamas House


London W1X 8AH

GROSSBRITANNIEN

Fax: (00 44) 207 4 99 99 37

E-Mail: Information@bahamashclondon.net

Amnesty fordert:

  • Gewähren Sie Jean Rony Jean-Charles bitte umgehend uneingeschränkten Zugang zu seinem Rechtsbeistand und informieren Sie seine Familie unverzüglich über seinen Verbleib.
  • Bitte veröffentlichen Sie eine schriftliche, menschenrechtsbasierte Migrationspolitik, die eine Inhaftierung lediglich als letztes Mittel vorsieht, den Prozess zur Regelung des Rechtsstatus erklärt und Screeningverfahren festlegt, um die Abschiebung von Personen zu verhindern, die auf den Bahamas geboren sind und somit ein Recht auf die Staatsbürgerschaft haben.
  • Setzen Sie die von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission 2015 geforderten Schutzmaßnahmen bitte vollständig um, um die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Insass_innen der Hafteinrichtung Carmichael Road zu gewährleisten, unter anderem bessere Hygienebedingungen sowie die medizinische Versorgung der Gefangenen, eine Verminderung der Überbelegung, Zugang zu rechtlicher Hilfe sowie der Zugang zur Hafteinrichtung für zivilgesellschaftliche Organisationen, um die Bedingungen zu überwachen.

Sachlage

Anfang September wurde der auf den Bahamas geborene Jean Rony Jean-Charles von Angehörigen der Einwanderungsbehörde festgenommen. Seine Eltern stammen nicht von den Bahamas. Seine Familie und Rechtsbeistände haben seit Mitte November keinen Zugang mehr zu ihm. Laut Angaben der bahamaischen NGO Rights Bahamas wurde dem Anwalt von Jean Rony Jean-Charles, Fred Smith QC, von Bediensteten der Hafteinrichtung Carmichael Road am 4. Dezember der Zugang zu seinem Mandanten verweigert. Als der Anwalt am 5. Dezember wiederkam, wurde ihm mitgeteilt, dass Jean Rony Jean-Charles am 24. November von den Bahamas "abgeschoben" worden sei. Nach Angaben von Fred Smith QC haben die Behörden keine Abschiebungsanordnung vorgelegt. Internationale Standards sehen vor, dass bei Abschiebeverfahren jeder Fall einzeln geprüft werden muss, schriftliche Abschiebungsanordnungen vorgelegt werden müssen und die betroffenen Personen die Möglichkeit haben müssen, vor einem unabhängigen Gericht Rechtsmittel einzulegen.

Laut der eidesstattlichen Erklärung eines Familienangehörigen von Jean Rony Jean-Charles, der auch eine beglaubigte Kopie seiner Geburtsurkunde beigefügt war, ist Jean Rony Jean-Charles auf den Bahamas geboren und hat sein ganzes Leben lang dort gelebt. Gemäß der bahamaischen Verfassung hat er somit das Recht, einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen. Nach Angaben von Fred Smith QC ist Jean Rony Jean-Charles bisher keiner Straftat angeklagt worden. Seine Inhaftierung scheint daher willkürlich zu sein und jeder rechtlichen Grundlage zu entbehren. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge ist Jean Rony Jean-Charles entweder ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft (was als eine Form der Misshandlung betrachtet werden kann) und von der willkürlichen Ausweisung bedroht, oder er wurde bereits in ein Drittland abgeschoben und riskiert somit die Staatenlosigkeit.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 11. Oktober 2017 erklärte der Premierminister der Bahamas, dass alle Migrant_innen, die sich mutmaßlich ohne regulären Aufenthaltsstatus im Land aufhielten, bis zum 31. Dezember Zeit hätten, ihren Rechtsstatus zu regeln, bevor sie abgeschoben würden. Sieben Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, das Caribbean Institute for Human Rights und das Center for Justice and International Law drückten am 28. November ihre Sorge angesichts dieser Entwicklungen aus.

Medienberichten zufolge begannen die bahamaischen Einwanderungsbehörden im Zuge dieser Ankündigung damit, Personen, die sich mutmaßlich ohne regulären Aufenthaltsstatus im Land aufhielten, auf der Straße anzuhalten und zu kontrollieren. Außerdem wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Bei den meisten der Betroffenen handelt es sich um Haitianer_innen oder um Personen, deren Eltern aus Haiti kamen.

Im Jahr 2015 forderte die Interamerikanische Menschenrechtskommission die bahamaischen Behörden auf, Schutzmaßnahmen zu erlassen, um die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Insass_innen der Hafteinrichtung Carmichael Road zu gewährleisten. Gefordert wurden bessere Hygienebedingungen sowie die medizinische Versorgung der Gefangenen, eine Verminderung der Überbelegung, Zugang zu rechtlicher Hilfe sowie der Zugang zur Hafteinrichtung für zivilgesellschaftliche Organisationen, um die Bedingungen zu überwachen. Die Haftbedingungen sind heute jedoch noch ähnlich schlecht wie im Jahr 2015.