Saudi-Arabien: Frauenrechtsaktivistin in Haft

Das Bild zeigt das Selfie einer jungen Frau im Fitnessstudio

Manahel al-Otaibi wurde am 16. November 2022 in Saudi-Arabien festgenommen, weil sie sich auf Social Media gegen die Unterdrückung von Frauen stark machte (undatiertes Foto).

Am 16. November 2022 nahmen die saudischen Behörden die 29-jährige Manahel al-Otaibi fest. Sie ist seit November 2023 "verschwunden". Manahel al-Otaibi wurde des Verstoßes gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität angeklagt, weil sie Twitterbeiträge zur Unterstützung von Frauenrechten sowie Fotos von sich ohne Abaya (ein traditionelles, locker sitzendes langärmeliges Gewand) auf Snapchat veröffentlicht hatte. Ihr Fall wurde vom Strafgericht in Riad an das Sonderstrafgericht verwiesen, das zur Verhandlung von Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorismus eingerichtet wurde. Das Sonderstrafgericht ist berüchtigt für seine grob unfairen Gerichtsverfahren und harten Strafen, darunter auch die Todesstrafe, gegen Personen, die ihre Meinung friedlich online äußern.

Appell an

Justizminister
Waleed Mohammed Al Smani
Minister of Justice
Postal Code 11472, P.O. Box 7775
Riad
SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
S. E. H. R. H. Prinz Abdullah Bin Khaled
Bin Sultan Al Saud
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin

Fax: 030-889 251 76
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf zu veranlassen, dass Manahel al-Otaibi umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da sie sich nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befindet. Sorgen Sie auch dafür, dass die Behörden ihrer Familie mitteilen, wo sie aktuell festgehalten wird.
  • Außerdem fordere ich Sie auf, das Sonderstrafgericht nicht länger dazu zu benutzen, Menschenrechtsaktivismus und Meinungsfreiheit systematisch zu unterdrücken, und die Gesetze zur Bekämpfung des Terrorismus und der Internetkriminalität, die friedlichen Dissens unter Strafe stellen, aufzuheben oder grundlegend zu ändern bzw. neue Gesetze zu erlassen, die mit den internationalen Menschenrechtsnormen vollständig vereinbar sind.

Sachlage

Manahel al-Otaibi befindet sich seit dem 16. November 2022 in Gewahrsam und ist seit November 2023 Opfer des Verschwindenlassens durch die saudischen Behörden. Obwohl ihr Verbleib nach wie vor ungeklärt ist, läuft gegen sie ein Verfahren vor dem Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court - SCC) wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität. Ihr wird vorgeworfen, Hashtags zur Unterstützung der Rechte von Frauen auf Twitter (jetzt X) sowie Bilder von sich selbst in einem Einkaufszentrum mit "anstößiger" Kleidung auf Snapchat veröffentlicht zu haben. Kurz bevor ihre Familie den Kontakt zu ihr verlor, berichtete sie ihnen, dass eine Mitgefangene sie brutal geschlagen habe.

Nach Gerichtsdokumenten, die von Amnesty International eingesehen werden konnten, wurde Manahel al-Otaibi angeklagt, auf ihrem Twitter-Account "Inhalte zu veröffentlichen und zu verbreiten, die das Begehen öffentlicher Sünden beinhalten und Einzelpersonen und Mädchen in der Gesellschaft dazu anstiften, sich von religiösen Grundsätzen und sozialen Werten loszusagen und gegen die öffentliche Ordnung und die öffentliche Moral zu verstoßen", was einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität darstelle. Die Anklage gegen sie stützt sich auf ihre Beiträge in den Sozialen Medien, die "gegen Vorschriften und Gesetze in Bezug auf Frauen" gerichtet waren, unter anderem durch den Aufruf, der männlichen Vormundschaft ein Ende zu setzen (#EndMaleGuardianship). Die Staatsanwaltschaft verwies außerdem auf Berichte des auch als Religionspolizei bekannten Ausschusses zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters aus den Jahren 2018 und 2019. Darin wurde Manahel al-Otaibi beschuldigt, den Ruf des Königreichs zu schädigen und ohne Abaya in das Einkaufszentrum gegangen zu sein, um sich für die Abnahme des Kopftuchs einzusetzen und Fotos ihrer Aktion auf Snapchat zu veröffentlichen. 

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im März 2018, fast fünf Jahre vor der Festnahme von Manahel al-Otaibi, erklärte Kronprinz Mohamed bin Salman in einem Fernsehinterview, Frauen sollten "anständige, respektvolle Kleidung tragen, wie Männer ... Dabei muss es sich jedoch nicht ausdrücklich um eine schwarze Abaya oder eine schwarze Kopfbedeckung handeln. Für welche Art von anständiger und respektvoller Kleidung Frauen sich entscheiden, bleibt ganz ihnen überlassen."

Die erste Anhörung im Fall von Manahel al-Otaibi fand vor dem Strafgericht in Riad statt. Am 23. Januar 2023 entschied das Strafgericht, dass es in diesem Fall juristisch nicht zuständig sei und verwies den Fall an das Sonderstrafgericht (SCC) in der Hauptstadt Riad. Das SCC ist dafür bekannt, vage Bestimmungen aus den Gesetzen zur Bekämpfung von Internetkriminalität und Terrorismus anzuwenden, in denen friedliche Äußerungen mit "Terrorismus" gleichgesetzt werden. Amnesty International hat dokumentiert, dass alle Phasen eines Gerichtsverfahrens vor dem SCC durch Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet sind.

Auch gegen die beiden Schwestern von Manahel al-Otaibi wurde Anklage erhoben, weil sie sich für die Rechte von Frauen einsetzen. Im selben Verfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen Manahel al-Otaibi beim SCC in Riad eingeleitet hat, wird ihre Schwester Fawzia beschuldigt, "eine Propagandakampagne zu führen, die saudische Mädchen dazu anstiften soll, religiöse Grundsätze zu verleugnen und gegen die Sitten und Gebräuche der saudischen Kultur zu rebellieren" und einen Hashtag verwendet zu haben, "der für die Befreiung und die Abschaffung der männlichen Vormundschaft wirbt". In dem von Amnesty International eingesehenen Gerichtsdokument heißt es, dass gegen Fawzia al-Obaidi ein gesonderter Haftbefehl erlassen werde. Ihre andere Schwester, Mariam, eine bekannte Aktivistin gegen die männliche Vormundschaft im Königreich, wurde bereits früher wegen ihres Engagements für die Rechte der Frauen angeklagt und inhaftiert und unterliegt derzeit einem Reiseverbot. 

In einem ähnlichen Fall wie dem von Manahel al-Otaibi verurteilte das Sonderstrafgericht am 25. Januar 2023 Salma al-Shehab, eine Doktorandin der Universität Leeds und Mutter von zwei Kindern, im Rechtsmittelverfahren erneut zu 27 Jahren Haft, gefolgt von einem 27-jährigen Reiseverbot. Das SCC sprach Salma al-Shehab in einem grob unfairen Gerichtsverfahren wegen terrorismusbezogener Vorwürfe schuldig, weil sie auf Twitter Beiträge zur Unterstützung von Frauenrechten veröffentlicht hatte. 

Mitte 2021 waren fast alle Menschenrechtsverteidiger*innen, Frauenrechtler*innen, unabhängigen Journalist*innen, Schriftsteller*innen und Aktivist*innen im Land willkürlich inhaftiert, hatten langwierige und unfaire Gerichtsverfahren – meist vor dem SCC – durchlaufen oder waren unter Bedingungen freigelassen worden, die Reiseverbote und andere willkürliche Einschränkungen ihrer Grundrechte, wie z. B. des Rechts auf friedlichen Aktivismus, beinhalteten.

Bis Januar 2024 hat Amnesty International die Fälle von 69 Personen dokumentiert, die wegen der Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung strafrechtlich verfolgt wurden, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, friedliche politische Aktivist*innen, Journalist*innen, Dichter*innen und Geistliche. Unter ihnen waren 32 Personen, die wegen ihrer friedlichen Meinungsäußerung in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgt wurden. Amnesty International ist bewusst, dass die tatsächliche Zahl derartiger Strafverfolgungen vermutlich wesentlich höher ist.