Russland: Usbekische Menschenrechtlerin frei

Diese Urgent Action ist beendet.

Die Menschenrechtsverteidigerin Valentina Chupik wurde aus der Haft am Moskauer Flughafen Scheremetjewo entlassen und konnte am 2. Oktober nach Armenien fliegen. Die russischen Behörden hatten sie seit dem 25. September in der Transithalle des Flughafens festgehalten, weil ihr der Flüchtlingsstatus in Russland entzogen worden war. Ihr drohte die Abschiebung nach Usbekistan, wo sie der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt gewesen wäre.

Portraitfoto einer Frau auf schwarzem Grund. Die Frau hat helle, zusammengenommene Haare, blaue Augen und sie trägt einen dunkelblauen Rollkragenpullover.

Die usbekische Menschenrechtsverteidigerin Valentina Chupik

Sachlage

Am 2. Oktober bestätigte der Rechtsbeistand von Valentina Chupik, dass ihr ein neuer Reisepass ausgestellt wurde und dass sie an einen Ort ihrer Wahl reisen durfte. Sie postete später ein Foto von sich an Bord eines Fluges nach Armenien.

Valentina Chupik ist die Gründerin der Organisation Tong Zhakhoni, die Migrant_innen aus Zentralasien in der Russischen Föderation rechtlichen Beistand bietet. Sie wurde am 25. September am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen, als sie aus Armenien nach Russland zurückreiste. Grenzwachen teilten ihr mit, dass ihr der Flüchtlingsstatus aberkannt und die Einreise in die Russische Föderation bis September 2051 untersagt sei, weil sie "falsche Angaben gemacht und Dokumente gefälscht" habe. Ihr wurde mit der Abschiebung nach Usbekistan gedroht, wo ihr willkürliche Haft, ein unfaires Verfahren, Folter und andere Misshandlungen gedroht hätten. Vor 16 Jahren war sie aus Usbekistan geflohen, aus begründeter Angst vor willkürlicher Strafverfolgung im Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit. Valentina Chupik wurde vor über zehn Jahren in Russland als Flüchtling anerkannt. Ihre Dokumente hat sie im März 2021 erneuert.

Amnesty International begrüßt zwar die Freilassung von Valentina Chupik und die Tatsache, dass sie nicht nach Usbekistan abgeschoben wurde, ein Land, in dem sie der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt gewesen wäre. Nichtsdestotrotz stellen der Entzug ihres Flüchtlingsstatus und die Androhung der Abschiebung Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen dar, denen Russland verpflichtet ist, und schaffen einen äußerst besorgniserregenden Präzedenzfall.

Vielen Dank allen, die sich für Valentina Chupik eingesetzt haben. Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich.