Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Ägypten

Obwohl ein Präsidialerlass vom Mai die Anwendung der Notstandsgesetze begrenzt hatte, nutzten die Behörden die Gesetze weiterhin, um friedliche Kritiker und Oppositionelle sowie Personen, die angeblich die Sicherheit gefährdet hatten, ins Visier zu nehmen und zu verhaften. Einige der festgenommenen Menschen wurden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft gehalten, gegen andere ergingen nach unfairen Prozessen vor Militärgerichten Freiheitsstrafen. Journalisten und andere Kritiker der Regierung waren weiterhin unter der Anklage der Verleumdung strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben stark eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren auch 2010 an der Tagesordnung und wurden meist nicht geahndet. Meldungen sprachen von mehreren Todesfällen aufgrund von Folter oder Misshandlungen durch die Polizei. Hunderte Verwaltungshäftlinge kamen frei, Tausende andere blieben trotz gerichtlich verfügter Freilassung weiterhin in Haft, unter ihnen auch Langzeitgefangene. Über die Zahl der inhaftierten Personen machten die Behörden keine Angaben. Tausende Bewohner von Elendsvierteln in Kairo, Port Said und Assuan wurden zum Verlassen ihrer Häuser gezwungen. Sie hatten in "nicht sicheren Stadtvierteln" unter gefährlichen Bedingungen gelebt, weil es anderenorts an erschwinglichem und angemessenem Wohnraum mangelte. Mindestens 30 Menschen, meist Migranten aus afrikanischen Staaten, wurden bei dem Versuch, die Grenze zu Israel zu überschreiten, von Grenzposten erschossen. Gerichte verhängten gegen mindestens 185 Menschen die Todesstrafe, mindestens vier Personen wurden hingerichtet. (Stand: 31.12.2010)


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