Amnesty Report Moldau 07. Mai 2012

Moldau 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Moldau Staatsoberhaupt: Marian Lupu (amtierend) Regierungschef: Vladimir Filat Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,5 Mio. Lebenserwartung: 69,3 Jahre Kindersterblichkeit: 16,7 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 98,5%

Es trafen weiterhin Berichte über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen, Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren ein. Religiöse und andere Minderheiten waren Diskriminierung ausgesetzt, da keine Gesetzgebung existierte, die dies verhinderte.

Folter und andere Misshandlungen

Die Bedingungen in der Untersuchungshaft und während der Gefangenentransporte zwischen den Haftzentren und den Gerichten erfüllten häufig den Tatbestand der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung.

  • Vasilii Cristioglo wurde am 19. Januar 2011 in Comrat festgenommen, des Einbruchdiebstahls angeklagt und vom 21. Januar an bis zum Ende des Jahres in Cahul in Untersuchungshaft gehalten. Die Toilette, die sich in der Zelle befand, war für die Mitgefangenen frei einsehbar, Bettzeug gab es nicht. Vasilii Cristioglo musste Blutuntersuchungen selbst bezahlen, als er befürchtete, sich mit Hepatitis angesteckt zu haben. Bei den Hin- und Rücktransporten zwischen Haftzentrum und Gericht hielt man ihn und andere Gefangene im Sommer stundenlang bei hohen Temperaturen in Eisenbahnwaggons fest und gab ihnen während des ganzen Tages weder Nahrung noch Wasser. Als Reaktion auf eine Beschwerde des Anwalts von Vasilii Cristioglo räumte der Staatsanwalt von Cahul ein, dass die Hygienebestimmungen ignoriert worden seien; es habe weder Vorkehrungen für die Kühlung und Zubereitung von Nahrung noch Möglichkeiten zur Reinigung von Essgeschirr oder für persönliche Hygiene gegeben.

Straflosigkeit

Die Gerichtsverfahren gegen Polizeibeamte, denen man Folter und andere Misshandlungen während der Demonstrationen nach den Wahlen im April 2009 zur Last legte, wurden 2011 fortgesetzt. Am 2. März wurde der ehemalige stellvertretende Innenminister Valentin Zubic im Zusammenhang mit den Misshandlungen wegen Pflichtverletzung angeklagt. Ein Regierungsvertreter berichtete dem UN-Menschenrechtsrat bei den Beratungen im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) der Lage der Menschenrechte in Moldau, dass es nach den Demonstrationen mehr als 100 Beschwerden gegeben habe. Hiervon hätten 57 zu formellen Ermittlungen geführt, und 27 dieser Fälle seien strafrechtlich verfolgt worden; es sei jedoch nur zu zwei Verurteilungen gekommen.

  • Am 27. Oktober wurden zwei Polizisten, die beschuldigt worden waren, Anatol Matasaru während der Demonstrationen im April 2009 geschlagen zu haben, in zweiter Instanz freigesprochen. Zu einem früheren Zeitpunkt im Berichtsjahr hatten sie Bewährungsstrafen erhalten. Anatol Matasaru war am 8. April 2009 nach den Demonstrationen festgenommen worden und hatte berichtet, dass er von Polizeibeamten auf der Hauptpolizeiwache in Chiinau geschlagen und gezwungen worden sei, ihre Stiefel zu lecken.

Unfaire Gerichtsverfahren

Die moldauische Ombudsstelle erklärte dem UN-Menschenrechtsrat in ihrem Bericht im Rahmen des Verfahrens der Universellen Regelmäßigen Überprüfung, dass 25% aller Beschwerden, die die Ombudsstelle erreichten, unfaire Gerichtsverfahren betrafen. Die am häufigsten vorgebrachten Beschwerden bezogen sich auf die Nichteinhaltung einer angemessenen Frist für die Untersuchung von Rechtsfällen, den eingeschränkten Zugang zu einem qualifizierten Rechtsanwalt, die Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen und die Verletzung von Verfahrensregeln durch die Gerichte. Laut einer Umfrage, die im Mai 2011 vom moldauischen Institut für Politik (Institutul de Politici Publice) durchgeführt wurde, hatte nur 1% der Befragten volles Vertrauen in das Justizsystem, 42% sagten, dass sie der Justiz keinerlei Vertrauen entgegenbrächten.

Am 3. November verabschiedete das Parlament ein ehrgeiziges Paket zur Justizreform, das das Gerichtssystem, die Polizei und die Staatsanwaltschaften betraf. Die darin enthaltenen Maßnahmen sahen u.a. die Erhöhung der Effizienz und die Stärkung der Unabhängigkeit des Justizwesens, die Angleichung der Rolle der Staatsanwälte an die europäischen Standards, eine Verbesserung der Rechtshilfe, die Eindämmung der Korruption und eine stärkere Achtung der Menschenrechte vor.

Diskriminierung

Im Februar wurde dem Parlament der Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt, das jedoch bis Ende 2011 noch nicht verabschiedet worden war. Im Parlament gab es anhaltenden Widerstand gegen eine Vorschrift im Gesetz, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet. Der Gesetzentwurf enthielt keine klaren Bestimmungen hinsichtlich Beschwerdemechanismen und angemessener Strafen.

Religiöse Minderheiten Im September 2011 berichtete der UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, dass Anhänger der Moldauischen Orthodoxen Kirche gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten mit Einschüchterung und Vandalismus agierten. Er kritisierte das aus dem Jahr 2007 stammende Gesetz über Religionsgemeinschaften, das der Moldauischen Orthodoxen Kirche "besondere Bedeutung und eine führende Rolle" einräumt und damit zur Diskriminierung anderer Glaubensrichtungen geführt habe.

  • Trotz der Opposition seitens der Orthodoxen Kirche wurde die Islamische Liga der Republik Moldau im März als religiöse Organisation anerkannt. Die staatliche Anerkennung war ihr mehr als zehn Jahre lang verweigert worden.

Republik Transnistrien

Die selbsterklärte Republik Transnistrien war weiterhin eine eigenständige, international jedoch nicht anerkannte Entität innerhalb Moldaus.

  • Am 5. Februar 2011 wurde Ernest Vardanean vom Präsidenten Transnistriens begnadigt. Ernest Vardanean war nach einem unfairen Verfahren im Jahr 2010 zu einer 15-jährigen Gefängnisstrafe wegen "Hochverrats in Form von Spionage" verurteilt worden.

  • Ostap Popovschii wurde am 29. Juni 2011 in Tiraspol im Zusammenhang mit einem Drogendelikt von der Polizei inhaftiert. Dem Vernehmen nach wurde er in Polizeigewahrsam geschlagen, um ihn zur Ablegung eines "Geständnisses" für ein Vergehen zu zwingen, das er nach eigenen Aussagen nicht begangen hatte. Er wurde erneut geschlagen, um ihn auch zum Verzicht auf einen Anwalt zu nötigen. Obwohl er unter chronischer Bronchitis und Asthma leidet, erhielt er keine medizinische Behandlung. Am 29. Juli verurteilte ihn das Gericht zu 15 Jahren Gefängnis. Die Bedingungen in der Untersuchungshaft kamen Misshandlung gleich: In der für sechs Personen ausgelegten Kellerzelle, in der er sich befand, waren 19 Häftlinge untergebracht. Die Zelle hatte weder Tageslicht noch verfügte sie über eine Lüftung. Bettzeug gab es nicht, und alle Gefangenen schliefen auf dem Betonfußboden. Ostap Popovschii durfte zweimal im Monat duschen. Während seiner Asthmaanfälle wurde er auf den Gang gebracht; medizinische Hilfe erhielt er jedoch nicht. Ende 2011 befand er sich in einem Gefängniskrankenhaus; auch dort war die medizinische Versorgung unzureichend.

Internationale Justiz

Im Januar 2011 trat das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs für Moldau in Kraft. Der Staat ratifizierte jedoch bis zum Jahresende nicht die ergänzenden Bestimmungen über Vorrechte und Immunitäten des Gerichts. Es wurden auch keine Schritte unternommen, um die nationale Gesetzgebung in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Statuts zu bringen.

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