Aktuell Vereinigte Staaten von Amerika 24. Juni 2013

USA dürfen keine Jagd auf den Whistleblower Edward Snowden machen

Edward Snowden

Edward Snowden

24. Juni 2013 - Die US-Behörden dürfen niemanden für das Offenlegen von Informationen über von der Regierung begangene Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgen. Amnesty International vertritt zudem die Haltung, dass der Whistleblower Edward Snowden in Gefahr ist misshandelt zu werden, sollte er an die USA ausgeliefert werden.

Snowden hatte Informationen über die Überwachungspraktiken der Nationalen Sicherheitsbehörde (National Security Agency, NSA) veröffentlicht. Das US-Justizministerium hat am Samstag gegen ihn Strafanzeige erstattet wegen Diebstahl von Regierungseigentum, unerlaubter Weitergabe von Informationen über die nationale Verteidigung sowie Weitergabe von geheimen Informationen an Dritte.

"Niemand darf dafür angeklagt werden, dass er durch die US-Regierung begangene Menschenrechtsverletzungen offenlegt. Enthüllungen dieser Art sind durch die Rechte auf Information und freie Meinungsäußerung geschützt," sagte Widney Brown, Abteilungsleiterin
für Internationales Recht und politische Strategien im internationalen Sekretariat von Amnesty International in London. "Es scheint, dass die US-Behörden Edward Snowden vor allem dafür belangen, dass er Menschenrechtsverletzungen der US- und anderer Regierungen offenlegt."

Der Computerexperte und ehemalige CIA-Mitarbeiter befindet sich auf der Flucht, seit er groß angelegte Überwachungsaktivitäten innerhalb der USA und weltweit enttarnt hat. Berichten zufolge wurde er zuletzt am Montag in Moskau gesehen und befindet sich angeblich auf dem Weg nach Ecuador, um dort um Asyl zu ersuchen. Offizielle Stellen der US-Behörden - unter anderem Außenminister John Kerry - bezichtigten Snowden des "Verrats am eigenen Land". Neben der Anklageerhebung haben die US-Behörden auch Edward Snowdens Reisepass für ungültig erklärt. Dies verletzt nach der Sicht Amnesty Internationals sein Recht auf Freizügigkeit und das Recht in einem anderen Land Asyl zu beantragen.

Amnesty hat darauf hingewiesen, dass Personen nicht ausgeliefert werdendürfen, während sie sich in irgendeinem Land in einem laufenden Asylverfahren befinden.

"Ungeachtet der Frage in welchem Land Snowden landen wird, hat er ein Recht darauf, Asyl zu beantragen. Damit ein solches Ersuchen Erfolg hat, muss er eine begründete Furcht vor Verfolgung glaubhaft darlegen. Selbst wenn der Asylantrag abgelehnt werden sollte, darf eine Person nicht an ein Land ausliefert werden, in dem er einem erheblichen Risiko ausgesetzt ist, misshandelt zu werden," so Widney Brown. "Eine erzwungene Auslieferung an die USA würde Snowden einem großen Risiko aussetzen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden, und muss daher verhindert werden."

Weitere Artikel