Belarus: Nasta Loika bei schlechter Gesundheit
Die belarusische Menschenrechtsverteidigerin Nasta Loika (Archivaufnahme)
© Iryna Arahouskaya
+++ Gute Nachricht: Nasta Loika ist am 19. März 2026 freigelassen worden. +++
Die Menschenrechtsverteidigerin Nasta Loika ist eine gewaltlose politische Gefangene und muss sofort und bedingungslos freigelassen werden. Sie verbüßt eine siebenjährige Haftstrafe, die als Vergeltung für ihre Menschenrechtsarbeit verhängt wurde. In der Haft soll sie gefoltert und misshandelt worden sein. Sie erhält keine angemessene Nahrung, dadurch geht es ihr gesundheitlich immer schlechter. Nasta Loika wurde sechs Monate lang in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen gehalten, was Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkommt.
Setzt euch für Nasta Loika ein!
Appell an
Dmitry Gora
Prosecutor General of the Republic of Belarus
Ul. Internatsiyanalnaya 22
220030 Minsk
BELARUS
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Belarus
Herrn Konstantin Chizhik
Gesandter-Botschaftsrat
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
Amnesty fordert:
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Nasta Loika umgehend freigelassen wird und stellen Sie sicher, dass das belarusische Justizsystem nicht mehr dazu benutzt wird, gegen Menschenrechtsverteidiger*innen vorzugehen.
- Bitte veranlassen Sie eine unverzügliche Untersuchung der Vorwürfe der Folter und anderer Misshandlung von Nasta Loika sowie ihrer willkürlichen Inhaftierung und strafrechtlichen Verfolgung. Bitte stellen Sie sicher, dass die Verantwortlichen in einem fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden.
Sachlage
Es besteht große Besorgnis über die anhaltende willkürliche Inhaftierung der gewaltlosen politischen Gefangenen, Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta (Anastasia) Loika in der Gefängniskolonie Homel. Ihre siebenjährige Haftstrafe ist eine Vergeltungsmaßnahme für ihre Menschenrechtsarbeit und ihre Kritik an den belarusischen Behörden.
Der Fokus der Arbeit von Nasta Loika liegt auf Menschenrechtsverletzungen infolge der repressiven "Anti-Extremismus"-Gesetzgebung, sowie auf dem Schutz ausländischer Bürger*innen und Staatenloser in Belarus. Außerdem engagiert sie sich in der Menschenrechtsbildung.
Nasta Loika wird unter Bedingungen festgehalten, die einer Misshandlung gleichkommen, u. a. war sie sechs Monate lang in einer vier Quadratmeter großen Strafzelle in Einzelhaft gehalten, wobei ihr der Empfang von Paketen, die für ihre Ernährung und Gesundheit wichtig sind, sowie Anrufe und Besuche untersagt wurden. Derzeit darf sie nur Briefe und einen Anruf pro Monat von ihrer 78 Jahre alten Mutter erhalten. In den zwei Jahren und vier Monaten ihrer Inhaftierung wurde ihr nur ein einziger Besuch ihrer Mutter gestattet. Sie wurde willkürlich als "Terroristin" eingestuft, was dazu führt, dass sie im Gefängnis keine finanzielle Unterstützung erhält und sich daher kein angemessenes Essen leisten kann. Nasta Loika ist Veganerin und muss im Gefängnisladen vegane Lebensmittel kaufen, um sich richtig zu ernähren, hat aber kein Geld dafür. Dies wirkt sich nachteilig auf ihre körperliche und physische Gesundheit aus.
Hintergrundinformation
Am 6. September 2022 wurde Nasta Loika das erste Mal willkürlich festgenommen, als sie das Minsker Stadtgericht verließ. Dort hatte sie dem Verfahren gegen die Menschenrechtsverteidiger*innen Marfa Rabkova, Andrei Chapyuk und acht weiterer Angeklagter beigewohnt, die auf Grundlage konstruierter Anschuldigungen zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren. Am 7. September 2022 wurde Nasta Loika auf Grundlage des Paragrafen 19, Absatz 1 des belarusischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen "minderschweren Rowdytums" zu 15 Tagen Haft verurteilt. Das Bezirksgericht Frunzenski in Minsk verurteilte sie am 22. September 2022 zum zweiten Mal zu 15 Tagen Haft – wegen derselben Anschuldigung. Während ihrer Haft wurde Nasta Loika der Zugang zu einem Rechtsbeistand, notwendiger medizinischer Versorgung und so grundlegenden Dingen wie warmer Kleidung und Trinkwasser verwehrt. Nach Absitzen ihrer Haftstrafen kam sie am 6. Oktober 2022 zunächst wieder frei.
Doch seit ihrer erneuten willkürlichen Festnahme in Minsk am 28. Oktober 2022 ist Nasta Loika wieder in Haft. Am 31. Oktober 2022 wurde sie erneut wegen "minderschweren Rowdytums" zu 15 Tagen Haft verurteilt. Am 12. November 2022 wurde Nasta Loika nicht aus ihrer 15-tägigen Haft entlassen, sondern weitere 15 Tage wegen "minderschweren Rowdytums" in Haft behalten. Bei ihrer Online-Anhörung gab Nasta Loika an, dass sie während ihres Verhörs mit Elektroschocks gefoltert und für acht Stunden ohne angemessene Kleidung draußen im Innenhof ausharren musste. Sie wurde aufgrund der kalten Temperaturen krank. Die Gefängnisaufsicht verweigerte ihr die Zustellung von Paketen mit dringend benötigter warmer Kleidung, Hygieneartikeln und Medizin.
Am 24. Dezember 2022 wurde nach insgesamt fünf 15-tägigen Haftstrafen gemäß Paragraf 342, Absatz 1 ("Organisation und Vorbereitung von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, oder aktive Teilnahme an solchen Handlungen") und Paragraf 130, Absatz 3 ("Aufwiegelung zu ethnischer, nationaler, religiöser oder anderer gesellschaftlicher Feindschaft oder Uneinigkeit") Anklage gegen Nasta Loika erhoben. Die jüngsten Anschuldigungen gegen Nasta Loika berufen sich auf ihre angebliche Beteiligung an einem Bericht über die Verfolgung von Mitgliedern anarchistischer Gruppen in Belarus im Jahr 2018. Der Bericht beinhaltet eine kritische Bewertung der Aktivitäten von Polizist*innen und wird daher von den Behörden als "Aufwiegelung zur Feindseligkeit" gegen die "Berufsgruppe" der Polizei eingestuft, dieser Vorwurf fällt unter die Extremismusgesetze. Nasta Loikas Fall ist ein weiteres Beispiel für die offenkundige Kriminalisierung von Menschenrechtsarbeit durch die belarussischen Behörden.
Am 20. Juni 2023 wurde Nasta Loika des letztgenannten Vorwurfs für schuldig befunden und zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Am 3. Oktober 2023 fand die Berufungverhandlung gegen dieses Urteil statt. Das Urteil wurde bestätigt. Im November 2023 verlegten die Behörden Nasta Loika vom Untersuchungsgefängnis in Minsk in die Gefängniskolonie Homel, wo sie nun ihre Strafe verbüßt. Darüber hinaus hat der Geheimdienst KGB Nasta Loika am 12. Oktober 2023 in die Liste der in terroristische Aktivitäten verwickelten Organisationen und Einzelpersonen aufgenommen – nun sind alle Finanztransaktionen, an denen Nasta Loika beteiligt ist, verboten, und Personen, die Gelder zu ihrer Unterstützung aufbringen, müssen mit einer Anklage wegen "Finanzierung terroristischer Aktivitäten" rechnen.
Im August 2025 wurde Nasta in eine vier Quadratmeter große Zelle verlegt. Sie wurde dort sechs Monate lang bis Ende Januar 2026 in völliger Isolation gehalten. Ende Januar 2026 kam Nasta Loika zurück in den normalen Vollzug. Sie begann in einer Näherei zu arbeiten, wie die meisten anderen inhaftierten Frauen in der Kolonie Homel. Die Gefangenen arbeiten mindestens acht Stunden pro Tag und erhalten einen Lohn von fünf bis zehn Euro pro Monat.
Der erste Rechtsbeistand von Nasta Loika sah sich staatlichen Repressalien ausgesetzt und musste ins Exil gehen. Ihr zweiter Rechtsbeistand wurde als Vergeltung aus der Anwaltskammer ausgeschlossen. Dies war ein klarer Verstoß gegen Nasta Loikas Recht auf ein faires Verfahren, einschließlich des Rechts, von einem Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu werden.
In Belarus befinden sich mehr als 1.200 Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, im Gefängnis. Dazu gehören die Viasnaer Menschenrechtsverteidigerin Marfa Rabkova, Valiantsin Stefanovich und Vital Chopik.