Konstruierte Vorwürfe gegen Rechtsanwalt

Diese Urgent Action ist beendet.

Der 65-jährige Rechtsanwalt Upendra Nayak wurde am 23. März gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Zuvor war er im Zusammenhang mit  mehreren Fällen angeklagt worden, die mehr als acht Jahre zurückliegen, ihm werden "Aufwiegelung" und "Kriegsführung gegen die indische Regierung" vorgeworfen. Falls er schuldig gesprochen wird, droht ihm lebenslange Haft.

Zeichnung eines Bücherstapels

Am 20. Februar wurde der Rechtsanwalt Upendra Nayak, der sich für die Rechte von Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Adivasi einsetzt, im indischen Bundesstaat Odisha von der dortigen Polizei festgenommen. Dem 65-Jährigen werden mit Verweis auf Fälle, die über acht Jahre zurückliegen, Verbindungen zu maoistischen bewaffneten Gruppen vorgeworfen. Upendra Nayak muss sich auf der Grundlage des indischen Strafgesetzbuchs und einiger Bestimmungen des drakonischen Antiterrorgesetzes u. a. wegen "Aufwiegelung" verantworten. Bei einer Verurteilung könnte ihm eine lebenslange Haftstrafe drohen.

Appell an

Ministerpräsident des Bundesstaates Odisha

Naveen Patnaik

Odisha Secretariat, 3rd Floor

Bhubaneshwar-751001

Odisha, INDIEN

Sende eine Kopie an

Vorsitzender der indischen Menschenrechtskommission

Justice H. L. Dattu

Manav Adhikar Bhawan Block-C

GPO Complex, INA

New Delhi – 110023
, INDIEN

E-Mail: chairnhrc@nic.in

Botschaft der Republik Indien

I. E. Frau Mukta Dutta Tomar

Tiergartenstr. 17

10785 Berlin

Fax: 030 – 25 79 51 02

E-Mail:
dcm@indianembassy.de oder

dcmoffice.berlin@mea.gov.in

 

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Upendra Nayak bitte umgehend und bedingungslos frei und sprechen Sie sich dafür aus, dass die konstruierten Anklagen gegen ihn fallengelassen werden.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Rechtsbeistände in Indien in Übereinstimmung mit den UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte ihre beruflichen Aufgaben ohne Furcht vor Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafter Beeinflussung wahrnehmen können.
  • Bitte heben Sie Abschnitt 124A des indischen Strafgesetzbuches auf, der "Aufwiegelung" als Straftat definiert. Ich möchte Sie zudem bitten, das Gesetz zur Verhütung von Straftaten (UAPA) entweder aufzuheben oder an internationale Menschenrechtsnormen und -standards anzupassen.

Sachlage

Upendra Nayak wurde am 20. Februar im Distrikt Gajapati im indischen Bundesstaat Odisha festgenommen. Die Vorwürfe gegen ihn lauten unter anderem auf "Kriegsführung gegen die indische Regierung", "Verschwörung" und Begehen einer "terroristischen Handlung". Die Anklagen beziehen sich auf Fälle aus den Jahren 2009 und 2010, in denen Upendra Nayak mehrere Personen vor Gericht vertrat, die letztlich freigesprochen wurden. Am 21. Februar ordnete ein Gericht an, den Rechtsanwalt im Distrikt Gajapati in Untersuchungshaft zu nehmen. Upendra Nayak beantragte eine Freilassung gegen Kaution, die am 23. Februar abgelehnt wurde. Bei einer Verurteilung könnte ihm eine lebenslange Haftstrafe drohen.

Die Polizei im Bundesstaat Odisha wirft Upendra Nayak vor, 2009 und 2010 maoistische bewaffnete Gruppen logistisch unterstützt zu haben. Damals waren mehrere Angehörige der Adivasi festgenommen worden, weil sie maoistische Gruppen unterstützt haben sollen. Upendra Nayak übernahm in mindestens zehn dieser Fälle die Verteidigung vor Gericht und erreichte, dass viele der Angeklagten freigesprochen wurden.

Die Organisation Ganatantrik Adhikar Surakhya Sangathan (GASS), die sich in Odisha für Angehörige der Adivasi einsetzt, die mit konstruierten Anklagen überzogen werden, sagte der indischen Sektion von Amnesty International, dass Upendra Nayak allein deshalb festgenommen wurde, weil er Angehörige der Adivasi vor Gericht vertreten hatte. Nach Ansicht von GASS sind die Vorwürfe gegen den Rechtsanwalt haltlos. Die Organisation hat bei einem Bezirksgericht in Gajapati einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution eingereicht. Es ist nicht klar, wann das Verfahren gegen Upendra Nayak beginnen soll.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Upendra Nayak verteidigt seit mehr als 30 Jahren Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Adivasi, die wegen konstruierter Anklagen vor Gericht stehen. In einem speziellen Fall übernahm er die Verteidigung einer Frau, die festgenommen wurde, weil sie einen Bus und einen Telefonmast in Brand gesteckt haben soll. Zuvor hatte sie den Vorwurf erhoben, im Jahr 2010 im Gewahrsam der Polizei von mehreren Personen vergewaltigt worden zu sein. Die Frau wurde 2012 von allen Anklagen freigesprochen. Upendra Nayak setzte sich auch für Opfer sogenannter Fake Encounters ein, d. h. Personen, die bei Zusammenstößen mit der Polizei gezielt getötet wurden – eine Praxis, die eine Form der außergerichtlichen Hinrichtung darstellt. Laut Informationen, die aufgrund von Anträgen unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz zusammengetragen wurden, tötete die Polizei im Bundesstaat Odisha zwischen 2011 und 2015 bei solchen inszenierten Zusammenstößen insgesamt 87 Personen.

Drakonische Gesetze wie z. B. das Gesetz zur Verhütung von Straftaten (Unlawful Activities Prevention Act – UAPA), Indiens wichtigstes Antiterrorgesetz, werden immer wieder dazu verwendet, Rechtsbeistände und Menschenrechtsverteidiger_innen willkürlich zu inhaftieren. Indische Menschenrechtsgruppen weisen immer wieder auf Fälle hin, in denen das UAPA missbräuchlich angewendet wird, um Menschen, die friedlich von ihren Rechten auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit Gebrauch machen, unter Einsatz fabrizierter Beweise und konstruierter Anklagen zu inhaftieren. Teile des UAPA entsprechen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards und führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Menschenrechtsverletzungen. So wird im UAPA beispielsweise die nötige Beweislage für Straftaten aufgeweicht, und Begriffe wie "terroristische Aktivitäten" und "Mitgliedschaft" in einer "rechtswidrigen" Organisation sind sehr vage definiert. Tatverdächtige können bis zu 180 Tage lang ohne Anklage festgehalten werden.