Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei
Staatsoberhaupt: Abdullah Gül
Regierungschef: Recep Tayyip Erdoan
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 73,6 Mio.
Lebenserwartung: 74 Jahre
Kindersterblichkeit: 20,3 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 90,8%
Im Berichtsjahr wurden weder die versprochene Verfassungsreform noch andere angekündigte rechtliche Reformen in Angriff genommen. Stattdessen war das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht, und Demonstrierende sahen sich mit zunehmender Polizeigewalt konfrontiert. Tausende von Strafverfahren auf Grundlage der vage und breit gefassten Antiterrorgesetzgebung erfüllten nicht die Standards für ein faires Verfahren. Bei mehreren Bombenanschlägen kamen Zivilpersonen ums Leben. Es gab keine Fortschritte bezüglich der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Die Rechte von Minderjährigen im Justizsystem waren nicht ausreichend geschützt. Auch die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern waren noch immer nicht gesetzlich abgesichert. Es fehlte weiterhin an präventiven Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.
Die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) stellte nach dem Sieg bei den Parlamentswahlen im Juni 2011 erneut die Regierung. Neun erfolgreiche Kandidaten oppositioneller Parteien konnten ihre Parlamentssitze wegen Verfahren auf Grundlage der Antiterrorgesetze nicht einnehmen: acht wurden strafrechtlich verfolgt und saßen in Haft, einer durfte sein Mandat wegen eines Schuldspruchs nicht annehmen.
Im Juli traten der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und die drei ranghöchsten Generäle zurück. Zuvor hatte es eine Verhaftungswelle gegen im Dienst befindliche und pensionierte Offiziere gegeben, denen eine Verschwörung zum Sturz der Regierung zur Last gelegt wurde. Die Rücktritte bewiesen die anhaltenden Spannungen zwischen Regierung und Armee.
Im September 2011 ratifizierte die Türkei das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und ebnete damit den Weg für eine unabhängige Überwachung der Haftanstalten. Ende 2011 gab es jedoch noch keine entsprechende Gesetzgebung, um die erforderlichen Mechanismen im Land umzusetzen. Auch andere versprochene präventive Maßnahmen wie ein unabhängiges Verfahren für Beschwerden gegen die Polizei oder eine Ombudsstelle existierten noch nicht.
Der angekündigte Verfassungsentwurf lag am Jahresende noch nicht zur öffentlichen Diskussion vor. Die in der vorhergehenden Legislaturperiode per Referendum angenommenen Verfassungsänderungen, mit denen die Rechte der Gewerkschaften an die internationalen Standards angeglichen werden sollten, wurden nicht umgesetzt.
Die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und der türkischen Armee verschärften sich. Im Oktober 2011 begann die Armee eine größere Militäroperation im Nordirak, die auf PKK-Stützpunkte zielte und Hunderte von Zivilisten zum Verlassen ihrer Dörfer zwang. Bei einem Angriff der türkischen Luftwaffe auf eine Gruppe von Zivilisten kamen im Dezember im Bezirk Uludere nahe der irakischen Grenze 35 Menschen ums Leben, die meisten waren Kinder.
Im Oktober forderte ein Erdbeben in der osttürkischen Provinz Van mehr als 600 Todesopfer. Es gab Kritik an den Behörden, weil die Hilfsmaßnahmen nur langsam in Gang kamen. Tausende von Menschen mussten ohne ein Dach über dem Kopf in großer Kälte ausharren.
Die türkische Regierung bezog Stellung gegen Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Staaten des östlichen Mittelmeerraums. Im September kündigte sie an, sie werde sich an den Internationalen Gerichtshof wenden, um die Rechtmäßigkeit der über den Gazastreifen verhängten Seeblockade prüfen zu lassen. Ein UN-Bericht über den Angriff der israelischen Streitkräfte auf das türkische Schiff Mavi Marmara im Mai 2010, der zum Tod von neun türkischen Staatsangehörigen geführt hatte, kam zu dem Schluss, dass die israelische Armee bei der Operation mit exzessiver Gewalt vorgegangen sei. Im November 2011 kündigte der türkische Außenminister an, man werde Sanktionen gegen Syrien verhängen wegen der fortgesetzten Tötungen von friedlichen Demonstrierenden in dem Land.
Im Jahr 2011 wurden zahlreiche Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet, die das Recht des Individuums auf freie Meinungsäußerung bedrohten. Vor allem kritische Journalisten und politisch aktive Kurden, die sich über die Lage der Kurden in der Türkei äußerten oder die Armee kritisierten, mussten mit unfairer Strafverfolgung rechnen. In den Verfahren, die das Recht auf freie Meinungsäußerung bedrohten, bezog sich die Anklage teilweise auf verschiedene Artikel des Strafgesetzbuchs, in sehr vielen Fällen wurde jedoch auch Bezug auf die Antiterrorgesetze genommen.
Prominenten Personen, die offen ihre Meinung äußerten, wurde nach wie vor Gewalt angedroht. Im November traten neue Bestimmungen in Kraft, die befürchten ließen, dass die Behörden künftig willkürliche Beschränkungen gegen Websites verhängen könnten.
Es gab weiterhin Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen, die sowohl in Polizeigewahrsam als auch beim Transport festgenommener Personen ins Gefängnis begangen wurden. Die Polizei ging bei Demonstrationen regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor, dies galt vor allem für die Protestkundgebungen vor und nach den Parlamentswahlen im Juni 2011. Häufig endeten ursprünglich friedliche Demonstrationen mit gewaltsamen Zusammenstößen, weil die Polizei Reizgas, Wasserwerfer und Plastikgeschosse gegen die Protestierenden einsetzte. In vielen Fällen dokumentierten die Medien, wie die Ordnungskräfte mit Schlagstöcken gegen Demonstrierende vorgingen.
Es gab 2011 weiterhin keine wirkungsvollen Ermittlungen zu mutmaßlichen Menschenrechtsverstößen von Staatsbediensteten. In Fällen, in denen Strafverfahren eröffnet wurden, bestanden nur geringe Chancen, dass die Verantwortlichen auch tatsächlich zur Rechenschaft gezogen wurden. Wer Klage erhob, musste nach wie vor damit rechnen, dass eine Gegenklage aus taktischen Gründen erfolgte.
Im Laufe des Berichtsjahres wurden auf der Grundlage der vage und sehr breit gefassten Antiterrorgesetze Tausende von Strafverfahren eingeleitet. In den meisten Fällen wurde den Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zur Last gelegt, ein Vorwurf, der Raum bot für zusätzliche missbräuchliche Anwendungen. Unter den strafrechtlich Verfolgten waren viele politisch engagierte Bürger wie Studenten, Journalisten, Schriftsteller, Rechtsanwälte und Wissenschaftler. Die Staatsanwälte verhörten sie routinemäßig zu Handlungen, die durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder andere international garantierte Rechte geschützt sind. Zu den weiteren Verfahrensmängeln zählte eine übermäßig lange Untersuchungshaft, während der die Rechtsanwälte weder die Beweismittel gegen ihre Mandanten einsehen noch die Rechtmäßigkeit ihrer Haft wirksam anfechten konnten, da die Akten als geheim deklariert wurden, was eine Einsichtnahme ausschloss.
Auch 2011 wurden Minderjährige nach den Antiterrorgesetzen strafrechtlich verfolgt, z.B. wegen der Teilnahme an einer Demonstration, obwohl die im Vorjahr verabschiedeten Gesetzesänderungen dies verhindern sollten. Die Anzahl der Minderjährigen, gegen die Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen wurden, ging im Berichtsjahr zwar zurück, doch befanden sich viele Jugendliche noch immer zusammen mit Erwachsenen in Polizeigewahrsam, bis sie in die Jugendabteilung einer Haftanstalt verlegt wurden. Es wurden Fälle dokumentiert, in denen die Unterbringung in Polizeigewahrsam bis zur Vorführung vor den Ermittlungsrichter die maximal zulässige Dauer von vier Tagen erreichte, und die Untersuchungshaft war bei Minderjährigen nach wie vor häufig übermäßig lang. In vielen Provinzen gab es immer noch keine Jugendgerichte.
Bei Angriffen bewaffneter Gruppen kamen Zivilpersonen ums Leben oder wurden verletzt.
Bei rechtswidrigen Zwangsräumungen wurde gegen das Recht der Bewohner auf Konsultation, Entschädigung und Bereitstellung alternativen Wohnraums verstoßen. Stadtentwicklungsprojekte führten häufig dazu, dass gerade die Menschen vertrieben wurden, die zu den ärmsten und schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen zählten. Manche waren zuvor bereits aus Dörfern im Südosten des Landes vertrieben worden. Im Mai 2011 äußerte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seine Bedenken in Bezug auf diese Projekte.
Bezüglich der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung im türkischen Recht gab es 2011 keine Fortschritte. Auch bestand weiterhin die Möglichkeit, Personen, die sich immer wieder weigerten, Militärdienst zu leisten, mehrmals strafrechtlich zu verfolgen. Im November entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Erçep gegen die Türkei, dass die Weigerung der türkischen Regierung, eine zivile Alternative zum Militärdienst einzuführen, gegen das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verstoße. Wer sich öffentlich für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung einsetzte, musste weiterhin mit Strafverfolgung rechnen.
Auch 2011 wurde Asylsuchenden der Zugang zum Asylverfahren willkürlich verweigert, und sie wurden in Länder abgeschoben, in denen ihnen möglicherweise Verfolgung drohte. Die geplanten Gesetze zum Schutz der Grundrechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurden im Berichtsjahr nicht eingeführt. Von Mai an suchten Tausende von syrischen Staatsangehörigen in der Türkei Zuflucht vor der Gewalt und den Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land. Viele von ihnen wurden in Lagern untergebracht, erhielten jedoch keinen Zugang zum Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) oder zum Asylverfahren. Ihr Kontakt mit der Außenwelt wurde stark eingeschränkt. Das betraf auch ihre Möglichkeit, über die Menschenrechtssituation in Syrien zu berichten. Einige syrische Staatsbürger seien in der Türkei entführt und in ihr Heimatland gebracht worden, um dort strafrechtlich verfolgt zu werden.
Es wurden keine Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ergriffen. Wer sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern einsetzte, musste weiter damit rechnen, von den Behörden schikaniert zu werden. Gruppen, die in diesem Bereich aktiv waren, dokumentierten 2011 acht Morde, bei denen angenommen wurde, dass sie wegen der sexuellen Orientierung bzw. der geschlechtlichen Identität des Opfers verübt wurden.
Die Türkei ratifizierte das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Doch waren die Präventionsmaßnahmen nach wie vor völlig unzureichend, und die Anzahl von Unterkünften für die Opfer familiärer Gewalt lag auch 2011 noch weit unter den gesetzlichen Vorgaben.
Vertreter von Amnesty International besuchten im Januar, März, April, Mai, Juni, August, September, Oktober und Dezember die Türkei.