Amnesty Report 09. Mai 2012

Südafrika 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Südafrika Staats- und Regierungschef: Jacob G. Zuma Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 50,5 Mio. Lebenserwartung: 52,8 Jahre Kindersterblichkeit: 61,9 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 88,7%

Für Menschen mit HIV/AIDS gab es deutliche Verbesserungen bezüglich ihres Zugangs zu Behandlung und Pflege. Aufgrund von Diskriminierung konnten jedoch weiterhin nicht alle Betroffenen die entsprechenden Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, insbesondere in ländlichen Gebieten. Asylsuchende und Flüchtlinge wurden diskriminiert und sahen sich gezielten Gewalttaten ausgesetzt. Darüber hinaus erschwerten Änderungen in der Asylpolitik ihren Zugang zu Asylverfahren. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Der Einsatz tödlicher Gewalt durch die Polizei gab weiterhin Anlass zu Besorgnis. Die Behörden leiteten erste Schritte ein, um die systematische, durch Hass motivierte Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender zu bekämpfen. Die Nationalversammlung verabschiedete das Gesetz zum Schutz staatlicher Informationen (Protection of State Information Bill), das das Recht auf freie Meinungsäußerung gefährdete.

Hintergrund

Das hohe Ausmaß an Armut, Ungleichheit und Arbeitslosigkeit führte weiterhin zu Protesten in armen städtischen Gemeinden. Die Proteste richteten sich häufig gegen die lokalen Behörden, denen korruptes Vorgehen und eine zu langsame Bereitstellung grundlegender Versorgungsleistungen vorgeworfen wurde. Einige Mitglieder der Regierung von Präsident Jacob Zuma und hochrangige Polizeibeamte wurden entlassen oder suspendiert, während Untersuchungen wegen des Verdachts auf Korruption gegen sie anhängig waren. Es gab zunehmend Befürchtungen, dass politische Spannungen innerhalb der regierenden Partei African National Congress (ANC) die Führung der Staatsgeschäfte beeinträchtigen könnten. Die Spannungen standen im Zusammenhang mit der Wahl einer neuen Parteiführung, die auf einer Nationalen Konferenz des ANC im Jahr 2012 erfolgen soll. Wichtige Urteile höherer Gerichte zwangen die Regierung dazu, Entscheidungen abzuändern oder zurückzuziehen, die die Unabhängigkeit und Integrität von Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden beeinträchtigten. Der Gesetzentwurf zur Einschränkung des Zugangs zu staatlichen Informationen stieß auf breite Ablehnung.

Recht auf Gesundheit – Menschen mit HIV/AIDS

Schätzungen zufolge waren 5,38 Mio. Personen in Südafrika HIV-positiv. Bis Ende Juni 2011 hatte sich die Anzahl der AIDS-Patienten, die eine antiretrovirale Therapie erhielten, auf 1,4 Mio. erhöht. Dies war auf Fortschritte bei der Umsetzung einer neuen Politik und neuer Behandlungsrichtlinien in Bezug auf HIV/AIDS zurückzuführen. So wurden Personen z.B. schon in einem früheren Krankheitsstadium behandelt, und es wurden mehr Möglichkeiten zur Behandlung in den Kliniken der primären Gesundheitsversorgung geschaffen.

Trotz dieser Verbesserungen hielt Diskriminierung nach wie vor viele Menschen davon ab, Gesundheitsdienstleistungen in Zusammenhang mit HIV/AIDS in Anspruch zu nehmen. Insbesondere für in Armut lebende Menschen in ländlichen Gegenden war es schwierig, eine Behandlung zu erhalten und diese dauerhaft fortzuführen.

Hinderungsgründe waren u.a. Fahrtkosten, unzuverlässige lokale Transportsysteme und mangelhaft ausgebaute Straßen. Weitere Faktoren waren eine unsichere Nahrungsmittelversorgung und willkürliche Auswahlprozesse, wenn es darum ging, welche Personen eine finanzielle Unterstützung für ihre Behandlung bekommen würden. Zudem sorgten hartnäckige patriarchalische Einstellungen dafür, dass Frauen aus ländlichen Gebieten nur begrenzten Zugang zu Gesundheitsdiensten hatten und keine autonomen Entscheidungen über ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit treffen konnten.

Im Oktober 2011 startete das Gesundheitsministerium eine Initiative zur Verbesserung der Personalsituation im Gesundheitswesen. Sie hatte zum Ziel, das drängende Problem der fehlenden Fachkräfte im öffentlichen Gesundheitswesen zu lösen. Dies betraf vor allem die ländlichen Regionen, in denen 44% der Bevölkerung lebten, aber weniger als 20% der Ärzte und Krankenschwestern des Landes tätig waren.

Am 1. Dezember, dem Welt-AIDS-Tag, stellte die Regierung einen Nationalen Strategieplan für HIV und AIDS sowie Geschlechtskrankheiten und Tuberkulose für die kommenden fünf Jahre vor. Zuvor hatte ein Beratungsprozess auf nationaler Ebene unter Federführung des Südafrikanischen Nationalen AIDS-Rats (South African National AIDS Council – SANAC) stattgefunden. Der Plan sollte die Bemühungen der Provinzregierungen und anderer Institutionen unterstützen, um fünf Hauptziele zu erreichen. Dazu zählten u.a. die Bereitstellung einer antiretroviralen Behandlung für mindestens 80% der Betroffenen, der Abbau der gesellschaftlichen Stigmatisierung von Menschen mit HIV/AIDS sowie der Schutz ihrer Rechte.

Im Dezember riefen zivilgesellschaftliche Organisationen die Koalition für ein staatliches Krankenversicherungssystem (National Health Insurance Coalition) ins Leben. Sie setzt sich für den Aufbau eines Krankenversicherungssystems ein, das die Ungleichheit beim Zugang zur Gesundheitsversorgung verringern soll.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Regierung leitete 2011 Schritte ein, die zu weitreichenden Änderungen des Asylsystems führen könnten. Sie betrafen auch den Zugang zum Asylanerkennungsverfahren. Im Mai schloss das Innenministerium die Dienststelle für Flüchtlingsaufnahme in Johannesburg, nachdem sich lokale Geschäftsleute mit juristischen Mitteln erfolgreich für die Schließung eingesetzt hatten. Es wurde keine alternative Anlaufstelle in Johannesburg eingerichtet. Alle Asylbewerber oder anerkannten Flüchtlinge, die ihre Dokumente verlängern lassen mussten, wurden an zwei bestehende und völlig überlastete Flüchtlingsaufnahmestellen in Pretoria verwiesen. In den Monaten nach der Schließung der Dienststelle in Johannesburg mussten neue oder "überwiesene" Antragsteller darum kämpfen, zu den Bediensteten des Innenministeriums in den Einrichtungen in Pretoria vorgelassen zu werden.

Beweismitteln zufolge, die einem Gericht in Nord-Gauteng vorgelegt wurden, standen einige der Antragsteller wiederholt ab dem frühen Morgen Schlange und wurden vom Sicherheitspersonal beschimpft und mit sjamboks (Peitschen) und Stöcken geschlagen. Da sie keine Möglichkeit hatten, Anträge zu stellen oder ihre Dokumente verlängern zu lassen, drohten ihnen Geldstrafen, Festnahme und Abschiebung oder sie sahen sich gezwungen, "freiwillig" in ihr Heimatland zurückzukehren.

Am 14. Dezember urteilte das Gericht von Nord-Gauteng, die Entscheidung, keine neue Aufnahmestelle für Flüchtlinge in Johannesburg zu eröffnen, sei rechtswidrig. Das Gericht wies den Generaldirektor des Innenministeriums an, den Beschluss nach Rücksprache mit den Betroffenen zu überprüfen. Während des gerichtlichen Verfahrens waren Beweise dafür aufgetaucht, dass die Weigerung, eine neue Flüchtlingsaufnahmestelle in Johannesburg einzurichten, mit der Entscheidung der Regierung zusammenhing, alle asylbezogenen Amtshandlungen an die Landesgrenzen zu verlegen. Das Gericht war von den beiden NGOs Consortium for Refugees and Migrants in South Africa und Coordinating Body of the Refugee Communities mit Unterstützung der Rechtsanwälte für Menschenrechte (Lawyers for Human Rights) angerufen worden. Der Rechtsmittelprozess gegen die Schließung der Flüchtlingsaufnahmestelle in Port Elizabeth wurde Ende des Jahres auf Februar 2012 vertagt.

Im August gab das Innenministerium bekannt, nach der Aufhebung des seit 2009 geltenden Abschiebemoratoriums für Staatsangehörige Simbabwes im September würden nur diejenigen abgeschoben, die über keine gültigen Einwanderungs- oder Asylgenehmigungen verfügten. Nach Ablauf des Moratoriums registrierten Menschenrechtsorganisationen und die Internationale Organisation für Migration jedoch, dass Abschiebungen stattfanden und unbegleitete Minderjährige zurückgeführt wurden, ohne dass geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen wurden.

Während des gesamten Berichtsjahrs kam es an vielen Orten zu gewalttätigen Übergriffen auf Flüchtlinge und Migranten und zur Zerstörung ihres Eigentums. Es schien, als stünden in vielen Fällen Zusammenschlüsse lokaler Unternehmer hinter den Angriffen. Im Mai wurden in verschiedenen Gebieten der Provinz Gauteng und im Gebiet Motherwell von Port Elizabeth mehr als 60 Geschäfte, die sich im Besitz ausländischer Staatsbürger befanden, zur Schließung gezwungen, andere wurden geplündert oder vollkommen zerstört. In der informellen Siedlung Ramaphosa in der Nähe von Johannesburg billigten Polizeibeamte stillschweigend eine Aktion des Unternehmerverbands Greater Gauteng Business Forum oder beteiligten sich sogar aktiv daran. Dabei wurde ausländischen Staatsangehörigen Gewalt angedroht, und ihre Geschäfte wurden unter Anwendung von Zwang geschlossen oder ausgeraubt. Bei vielen dieser Angriffe forderte die lokale Polizei keine Verstärkung an, um die Ausbreitung der Gewalt zu verhindern. Trotz aller Bemühungen humanitärer und zivilgesellschaftlicher Organisationen hatten die Polizeibehörden bis zum Jahresende noch keine systematische und effektive nationale Strategie zur Verhinderung bzw. Reduzierung der Gewalt gegen Flüchtlinge und Migranten ausgearbeitet.

Im Oktober ging die Polizei Berichten zufolge bei einer Massenfestnahme im Stadtviertel Nyanga in Kapstadt mit exzessiver Gewalt gegen ausländische Staatsangehörige vor, die im Verdacht standen, keine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen, und beschimpfte sie als unerwünschte Ausländer. Davon waren auch anerkannte Flüchtlinge betroffen, die der Polizei ihre Dokumente gezeigt hatten. Ein Flüchtling aus der Demokratischen Republik Kongo, der aufgrund seiner Verletzungen medizinischer Hilfe bedurfte, wurde aktiv daran gehindert, Anzeige gegen die Polizei zu erstatten.

Todesstrafe

Am 22. September 2011 urteilte das zuständige Gericht von Süd-Gauteng in einem Fall, der zwei botsuanische Staatsangehörige betraf, die Regierung dürfe Personen nicht an einen Staat ausliefern, in dem ihnen die Todesstrafe drohe. Eine Auslieferung könne nur dann erfolgen, wenn das betreffende Land vorher schriftlich versichert habe, dass die Beschuldigten unter keinen Umständen zum Tode verurteilt würden. Der Staat legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Bis zum Jahresende war darüber noch keine Entscheidung gefallen.

Am 15. Dezember bekräftigte Präsident Zuma bei einer Gedenkfeier für die 134 politischen Häftlinge, die vom Apartheid-Staat im Zentralgefängnis von Pretoria hingerichtet worden waren, dass die Regierung voll und ganz hinter der Abschaffung der Todesstrafe stehe.

Tod in Gewahrsam und außergerichtliche Hinrichtungen

Nach Angaben der Unabhängigen Polizeiaufsichtsbehörde (Independent Complaints Directorate – ICD) sank die Anzahl der registrierten Todesfälle, die sich in Polizeigewahrsam oder infolge "polizeilicher Maßnahmen" ereigneten, zwischen April 2010 und März 2011 um 7%. In der Provinz KwaZulu-Natal wurde jedoch weiterhin eine hohe Anzahl derartiger Vorfälle verzeichnet. Mehr als ein Drittel der insgesamt 797 registrierten Todesfälle ereigneten sich in dieser Provinz.

Angehörige von Polizei-Sondereinheiten, insbesondere von Einheiten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, waren in ungeklärte Todesfälle verwickelt, die mutmaßlich auf Folter oder außergerichtliche Hinrichtungen zurückzuführen waren. Unzulängliche offizielle Ermittlungen, fehlende Finanzmittel für Rechtshilfe und Einschüchterungen machten es den Familien der Opfer schwer, sich an die Justiz zu wenden. Nachdem die Medien im Dezember über Morde berichteten, die mutmaßlich von Angehörigen der Sondereinheit Cato Manor Organized Crime Unit begangen wurden, bildete die ICD ein Ermittlungsteam, um die Beweismittel zu überprüfen.

  • Bis Jahresende war gegen die Polizeibeamten, die für den Tod des 15-jährigen Kwazi Ndlovu im April 2010 verantwortlich waren, keine Anklage erhoben worden. Forensische und andere Beweismittel deuteten darauf hin, dass der Junge zu Hause auf einem Sofa gelegen hatte, als er von Polizisten der Sondereinheit Durban Organized Crime Unit mit Schnellfeuergewehren erschossen wurde.

Exzessive Gewaltanwendung

Die Polizei ging 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, u.a. im März in Ermelo und im April in Ficksburg. Die Proteste richteten sich gegen Korruption und das Versagen der lokalen Behörden, angemessenen Wohnraum und andere grundlegende Versorgungsleistungen bereitzustellen. Zum Jahresende waren die Untersuchungen und Ermittlungen der ICD gegen Polizeibeamte, die wegen Mordes, Körperverletzung und anderen Delikten angeklagt waren, noch nicht abgeschlossen. Im Dezember kündigten Polizeibeamte an, der Einsatz von Gummigeschossen gegen Demonstrierende werde künftig eingeschränkt, da es immer öfter Berichte über schwere Verletzungen durch diese Geschosse gebe.

  • Im April starb Andries Tatane in Ficksburg, nachdem Polizisten ihn mit Gummiknüppeln geschlagen und aus kurzer Distanz Gummigeschosse auf ihn abgefeuert hatten.

Folter und andere Misshandlungen Im Mai trat das Gesetz über die Unabhängige Polizeiermittlungsbehörde (Independent Police Investigative Directorate – IPID) in Kraft, das jedoch bis zum Ende 2011 noch nicht umgesetzt worden war. Das Gesetz sieht eine Erweiterung der bereits bestehenden Ermittlungspflichten der ICD vor. Sie ist künftig auch verpflichtet, Folter- und Vergewaltigungsvorwürfen gegen die Polizei nachzugehen. Sollte die Polizei den Verdacht auf strafbare Vorfälle nicht melden oder die Ermittlungen der ICD/IPID behindern, ist dies künftig ein Straftatbestand.

Im Juli ordnete der Beauftragte für den Strafvollzug (National Commissioner of Correctional Services) eine interne Untersuchung der mutmaßlichen Folterung eines Gefangenen an. Er soll von sechs Gefängnisbediensteten mit einem Elektroschockgerät traktiert worden sein. Außerdem wurden polizeiliche Ermittlungen eingeleitet, über deren Fortschritte bis Ende 2011 jedoch noch nichts bekanntgeworden war.

Ein Gesetzentwurf, der Folter als Straftat definiert, war bis zum Jahresende noch nicht ins Parlament eingebracht worden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern

Durch Hass motivierte Gewalttaten, die sich insbesondere gegen lesbische Frauen richteten, erregten in zunehmendem Maße öffentliche Besorgnis.

  • Am 24. April 2011 wurde Noxolo Nogwaza im Township KwaThema brutal ermordet. Die 24-Jährige war ein aktives Mitglied der Organisation Ekurhuleni Pride Organizing Committee (EPOC), die für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern eintritt. Noxolo Nogwaza wurde vergewaltigt und durch mehrfache Messerstiche und Schläge getötet. Die für die Ermittlungen zuständige Polizeistation hatte bis zum Jahresende noch keine Fortschritte erzielt und keine Verdächtigen festgenommen. EPOC startete eine Kampagne, um zu erreichen, dass der Fall an eine andere Polizeistation übergeben wird.

Im Mai kündigte das Justizministerium an, man werde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Regierung und der Zivilgesellschaft einrichten, die nach Lösungen zur Verhinderung weiterer derartiger Fälle suchen solle. Im November tagte die Arbeitsgruppe noch, konnte aber keine klaren Arbeitsergebnisse vorweisen. Auch bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Verfolgung von Hassverbrechen waren kaum Fortschritte zu verzeichnen.

Im Dezember legte die Organisation OUT Well-Being, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern einsetzt, bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht Germiston während der Strafzumessungsphase ein Sachverständigengutachten vor. Darin wurden die Auswirkungen von Hassverbrechen auf die Opfer und auf Angehörige sexueller Minderheiten im Allgemeinen geschildert. Die Angeklagten waren für schuldig befunden worden, einen homosexuellen Mann tätlich angegriffen zu haben. Das Gericht stellte fest, dass die Beschuldigten von Hassgefühlen und Verachtung gegenüber Homosexuellen geleitet gewesen seien.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin schikaniert und aufgrund ihrer Arbeit strafrechtlich verfolgt. Dies betraf auch Journalisten, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, Ermittler in Korruptionsfällen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für wirtschaftliche und soziale Menschenrechte einsetzten.

  • Im Juli 2011 wurden zwölf Anhänger von Abahlali baseMjondolo, einer Bewegung, die sich für das Recht auf angemessenen Wohnraum einsetzt, von allen Anklagepunkten freigesprochen, die gegen sie erhoben worden waren. Dazu gehörten Mord, Mordversuch und Körperverletzung im Zusammenhang mit gewalttätigen Ausschreitungen, die im September 2009 in der informellen Kennedy-Road-Siedlung in der Nähe von Durban stattgefunden hatten. In seinem Urteil verwies das Gericht auf "zahlreiche Widersprüche und Diskrepanzen in der staatlichen Anklage" und das Fehlen verlässlicher Beweise zur Identifizierung der Beschuldigten. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Polizei einige Zeugen angewiesen hatte, bei der Gegenüberstellung auf Mitglieder Abahlali-naher Organisationen zu zeigen. Zum Jahresende waren Anhänger von Abahlali, die nach der Plünderung und Zerstörung ihrer Wohnungen im Jahr 2009 vertrieben worden waren, noch immer nicht in der Lage, gefahrlos zurückzukehren und ihre Unterkünfte neu zu errichten. Bei einem Treffen mit dem Bürgermeister der Metropolregion eThekwini im Oktober, bei dem es um die Vorfälle ging, soll ein hochrangiger Beamter dem Präsidenten von Abahlali, S’bu Zikode, Gewalt angedroht haben. Bis zum Jahresende war bei der polizeilichen Ermittlung zu seiner Strafanzeige gegen den Beamten noch kein Fortschritt zu verzeichnen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im November 2011 verabschiedete die Nationalversammlung das Gesetz zum Schutz staatlicher Informationen (Protection of State Information Bill) und leitete es an die zweite Kammer des Parlaments zur Beratung und Beschlussfassung weiter. Hunderte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter auch Medien, hatten sich zuvor gegen das Gesetz ausgesprochen. Das Gesetz sieht Mindeststrafen zwischen drei und 25 Jahren Haft für eine Reihe von Delikten vor, dazu zählt die Sammlung, Verbreitung und Entgegennahme geheimer staatlicher Informationen oder die Gewährung von Schutz (harbouring) für eine Person, die über derartige Informationen verfügt. Zwar war keine ausdrückliche Ausnahmeregelung aus Gründen des öffentlichen Interesses enthalten, doch konnte ein Gericht eine geringere Strafe aussprechen, wenn "substanzielle und zwingende Umstände" existierten. Als Reaktion auf die Kritik wurden einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen, bevor er von der Nationalversammlung verabschiedet wurde. So wurde z.B. ergänzt, dass es strafbar ist, wenn Staatsinformationen absichtlich als "geheim" klassifiziert werden, um damit widerrechtliche Handlungen durch Beamte zu vertuschen.

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