Amtliche Bezeichnung: Königreich Spanien
Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I.
Regierungschef: José Luis Rodríguez Zapatero
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 44,6 Mio.
Lebenserwartung: 80,5 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Es gab zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen. Die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt fand weiter Anwendung. Die bewaffnete baskische Gruppe Euskadi Ta Askatasuna (ETA) führte ihren gewaltsamen Kampf fort und bekannte sich zur Ermordung von vier Menschen. Die Bemühungen der Behörden, die Migration in Zusammenarbeit mit der EU und verschiedenen afrikanischen Ländern zu kontrollieren, verletzten die Rechte von Migranten und Asylsuchenden. Es wurden Ermittlungen zu Fällen von "Verschwindenlassen" in den Bürgerkriegsjahren 1936 - 39 und der Franco-Diktatur eingeleitet, dann aber wieder eingestellt. Am 10. Dezember nahm die Regierung ihren nationalen Aktionsplan für die Menschenrechte an.
Es gab zahlreiche Vorwürfe wegen weit verbreiteter Folter und anderer Misshandlungen durch Polizeibeamte. Im April unterstrich das Verfassungsgericht die Notwendigkeit einer gründlichen und effizienten Untersuchung aller Vorwürfe. Der UN-Sonderberichterstatter über Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus drückte seine Sorge darüber aus, dass die Folter- und Misshandlungsvorwürfe anhielten und nicht umgehend eine systematische, gründliche und unabhängige Untersuchung nach sich zögen. Einige politische Behörden und Justizbehörden argumentierten erneut, dass die Behauptungen über Misshandlungen von unter Terrorismusverdacht stehenden Gefangenen Teil einer Strategie seien, um den Staat zu diskreditieren.
Die ETA übernahm 2008 die Verantwortung für den Tod von vier Menschen und zahlreiche Bombenanschläge. Am 2. April veröffentlichte die Zeitung Gara Drohungen der ETA gegen Mitglieder der regierenden Sozialistischen Arbeiterpartei Spaniens (PSOE), die Nationale Baskische Partei (EAJ-PNV) und das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen im Baskenland. Bei Bombenanschlägen auf eine Kaserne der Guardia Civil im Mai und auf eine Militärakademie im September, zu denen sich die ETA bekannte, kamen zwei Offiziere ums Leben.
Der UN-Sonderberichterstatter über Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus und der UN-Menschenrechtsausschuss drückten ihre Sorge darüber aus, dass die Definition von Terrorismus in einigen Artikeln des spanischen Strafgesetzbuchs Handlungen beinhalten könnte, die nicht unter diese Kategorie fallen. Sie wiederholten auch die seit langem bestehende Forderung nach Abschaffung von Gesetzen, die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zulassen, wenn Personen unter dem Vorwurf terroristischer Aktivitäten inhaftiert werden. Dem Beispiel der baskischen und katalanischen autonomen Polizei folgend kündigten die nationalen Behörden an, Videokameras in den Zellen des Strafgerichtshofs zu installieren, in denen Gefangene ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden, um Folter und anderen Misshandlungen vorzubeugen. Ihr Einsatz ist jedoch nicht zwingend und muss in jedem einzelnen Fall beim Untersuchungsrichter beantragt werden.
Die Ermittlungen des spanischen Strafgerichtshofs bezüglich mutmaßlicher rechtswidriger Überstellungsflüge durch die CIA und US-Militärflugzeuge, die auf spanischen Militärflughäfen zwischenlandeten oder den spanischen Luftraum überflogen, hielten an. Die Regierung stellte Informationen über verschiedene Flüge nach oder von Guantánamo in den Jahren 2002 bis 2007 zur Verfügung. Im Dezember sickerten streng geheime Dokumente vom Januar 2002 an die Presse durch. Darin wurde bestätigt, dass die spanischen Behörden auf Bitten der US-Behörden wissentlich die Nutzung spanischer Militärbasen bei der Überstellung von Gefangenen nach Guantánamo erlaubt hatten.
Viele Migranten und Asylsuchenden riskierten weiterhin ihr Leben, indem sie auf gefährlichen See- und Landrouten nach Spanien reisten. Sie waren dabei Übergriffen durch kriminelle Gruppierungen und Sicherheitskräfte ausgesetzt. Neue Abkommen zwischen Spanien und zahlreichen Ländern Nord- und Westafrikas schenkten Menschenrechtsgarantien nicht genug Beachtung. Der heftige Druck von Spanien und anderen EU-Ländern, die ungesetzliche Einwanderung zu verhindern, soll der Grund für Massenverhaftungen und Ausweisungen potenziell irregulärer Migranten in Mauretanien gewesen sein.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Auch drei Jahre nach der Verabschiedung eines Gesetzes gegen geschlechtsspezifische Gewalt stießen Frauen in einigen Landesteilen immer noch auf Hindernisse, wenn sie nach Misshandlungen rechtlichen und medizinischen Beistand suchten. Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sahen sich besonderen Schwierigkeiten gegenüber. Laut Regierungsstatistiken wurden 2008 insgesamt 70 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet, 34 der Frauen waren ausländische Staatsbürgerinnen.
Es gab weiterhin Berichte über rassistische Angriffe durch Einzelpersonen und Fälle von Folter und anderen Misshandlungen mit rassistischen Elementen durch Polizeibeamte. Laut der EU-Agentur für Grundrechte ist Spanien einer von nur fünf Mitgliedstaaten, die keine offiziellen Zahlen zu Beschwerden und Strafverfahren im Zusammenhang mit rassistischen Straftaten veröffentlichen.
Die Verfahrensrichtlinien und eine Karte, in der die Massengräber verzeichnet sind, die das im Dezember 2007 verabschiedete Gesetz zum historischen Gedenken verlangt, waren Ende des Jahres noch nicht ausgearbeitet. Im Oktober eröffnete der Untersuchungsrichter des spanischen Strafgerichtshofs ein Ermittlungsverfahren zu etwa 114266 Fällen von "Verschwindenlassen" aus der Zeit des Bürgerkriegs und den frühen Jahren der Franco-Diktatur. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen die Eröffnung der Untersuchung ein und forderte die Anwendung des Gesetzes zur Amnestie von 1977, das eine Amnestie für alle Verbrechen mit politischem Hintergrund einräumte, die bis 1977 begangen wurden. Er führte zudem an, dass die mutmaßlichen Verbrechen verjährt seien.
Am 2. Dezember verkündete der spanische Strafgerichtshof, er sei nicht zuständig, Verbrechen dieser Art zu untersuchen, und die Ermittlungen wurden eingestellt. Ein bearbeitender Richter befand jedoch, dass lokale Gerichte für die Untersuchung solcher Verbrechen zuständig seien, wenn diese in ihrem Zuständigkeitsbereich begangen wurden. Er schickte daraufhin Informationsmaterial an eine Reihe von lokalen Gerichten zur weiteren Untersuchung vermeintlicher Fälle von "Verschwindenlassen" und ungesetzlicher Entfernung von 30960 Kindern aus ihren Familien.
Eine hochrangige Delegation von Amnesty International bereiste Spanien im Juni, und im Oktober besuchten erneut Vertreter von Amnesty International das Land.
Spain: Amnesty International calls for a thorough independent and impartial investigation to determine whether human rights were violated during the arrest of Igor Portu (EUR 41/001/2008)
Spain: No pardon for torture! Four police officers convicted of illegal detention and ill-treatment have pardons confirmed by Supreme Court (EUR 41/003/2008)
Spain: Amnesty International condemns forcible return of Basel Ghalyoun to Syria (EUR 41/015/2008)
Spain: Catalan autonomous government must take action against police officers convicted of torture (EUR 41/021/2008)
Spain: Amnesty International condemns killing of Ignacio Uría Mendizábal (EUR 41/022/2008)