Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Iran
Staatsoberhaupt: Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Regierungschef: Mahmoud Ahmadinedschad
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 72,2 Mio.
Lebenserwartung: 70,2 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 35/34 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 82,4%
Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren auch im Berichtsjahr strikten Einschränkungen durch die iranischen Behörden unterworfen. Diese gingen hart gegen zivilgesellschaftliche Aktivisten wie Frauenrechtlerinnen, Menschenrechtsverteidiger und Befürworter von Minderheitenrechten vor. Aktivisten wurden festgenommen, inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Viele von ihnen mussten sich in unfairen Gerichtsverfahren verantworten, wurden mit Reiseverboten belegt oder ihre Treffen wurden aufgelöst. Folterungen und andere Misshandlungen an Häftlingen waren an der Tagesordnung und blieben ungestraft. Amnesty International erhielt Kenntnis von Berichten über gerichtlich verhängte Prügel- und Amputationsstrafen. Mindestens 346 Menschen, unter ihnen acht jugendliche Straftäter, sind nach vorliegenden Meldungen hingerichtet worden, doch war die tatsächliche Zahl vermutlich höher. Zwei Männer starben durch Steinigung.
Die Unruhen unter den ethnischen Minderheiten im Iran dauerten 2008 an. Insbesondere aserbaidschanische, belutschische und kurdische Gemeinschaften klagten über Marginalisierung und Verletzungen ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen wie auch ihrer bürgerlichen und politischen Rechte.
Vorschläge der Regierung für Veränderungen des Strafgesetzbuchs u.a. Gesetze würden im Falle ihrer Ratifikation einer weiteren Aushöhlung der Menschenrechte Vorschub leisten.
Die internationalen Spannungen wegen des iranischen Programms zur Urananreicherung dauerten auch 2008 an. Im März beschloss der UN-Sicherheitsrat eine Ausweitung der in den Vorjahren gegen den Iran verhängten wirtschaftlichen und politischen Sanktionen.
Nach wie vor wurde international Kritik an Menschenrechtsverletzungen im Iran geübt. In einem Bericht vom Oktober 2008 drängte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon die iranische Regierung, die Gesetze des Landes mit internationalen Standards in Einklang zu bringen, und forderte ferner ein Ende der Diskriminierung von Frauen sowie von ethnischen und religiösen Minderheiten. Im November rief die UN-Generalversammlung die Regierung auf, Schikanen, Einschüchterungsversuche und Verfolgungsmaßnahmen gegen politische Gegner und Menschenrechtsverteidiger zu beenden, dem Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren Geltung zu verschaffen und dafür Sorge zu tragen, dass die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen nicht mehr straffrei ausgehen. Ferner forderte sie die Regierung auf, UN-Menschenrechtsgremien die Einreise in den Iran zu ermöglichen.
Trotz Schikanen und Einschüchterungsversuchen setzten sich Menschenrechtsverteidiger weiterhin dafür ein, dass den Rechten von Frauen und ethnischen Minderheiten mehr Geltung verschafft wird und dass jugendliche Straftäter nicht mehr hingerichtet werden. Einige Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen, inhaftiert und auf der Grundlage vage formulierter Anklagen strafrechtlich verfolgt, anderen untersagte man, ins Ausland zu reisen.
Frauen wurden sowohl per Gesetz als auch in der Praxis diskriminiert, und wer sich für die Rechte von Frauen engagierte, wurde zur Zielscheibe staatlicher Repression. Im Parlament wurde ein Gesetzentwurf debattiert, auf dessen Grundlage Frauen der Zugang zu einer Universitätsbildung ihrer Wahl durch neue Bestimmungen bezüglich des Wohnsitzes begrenzt würde. Widersprüchliche Passagen des Gesetzentwurfs zum Thema Heirat wurden unter dem Druck von Frauenrechtlerinnen wieder gestrichen. Das Magazin Zanan (Frauen) musste sein Erscheinen einstellen, Webseiten zum Thema Frauenrechte wurden blockiert und friedliche Versammlungen von Frauenrechtsaktivistinnen wie den Mitgliedern der Kampagne für Gleichberechtigung, die ein Ende der gesetzlich verankerten Diskriminierung von Frauen fordern, wurden aufgelöst.
Im Februar berichtete die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen, dass die Regierung auf keine einzige Anfrage aus dem Jahr 2007 reagiert habe. Im November kritisierte die Sonderberichterstatterin den Iran wegen seiner Unterdrückung von Frauenrechtlerinnen.
Zahlreiche Personen, die sich für die Frauenrechte engagiert hatten, wurden im Berichtsjahr festgenommen, verhört und in einigen Fällen wegen ihrer friedlichen Aktivitäten vor Gericht gestellt. Bis zu zehn von ihnen wurden von Gerichten niederer Instanz zu Freiheitsstrafen verurteilt und mindestens zwei davon zu Prügelstrafen.
Auch 2008 unterdrückten die Behörden abweichende Meinungen, indem sie den Zugang zum Internet einschränkten, Tageszeitungen und Magazine der Studenten verboten sowie Journalisten verfolgten, deren Berichterstattung sie als kritisch ansahen. Universitätsdozenten, Gewerkschafter und Studenten, die Reformen befürworteten, waren Schikanen, Einschüchterungsversuchen und Inhaftierungen ausgesetzt.
Zahlreiche Studenten wurden von den Vorlesungen ausgeschlossen oder der Universität verwiesen, weil sie reformorientierte Gruppen oder ausgeschlossene Studenten unterstützt hatten. Andere wurden wegen Teilnahme an Demonstrationen festgenommen und inhaftiert. Bei ihnen handelte es sich vermutlich um gewaltlose politische Gefangene.
Menschen, die öffentlich in Erscheinung traten, konnten zur Zielscheibe von Schikanen und Einschüchterungen durch die Behörden werden. Tausende potenzielle Kandidaten wurden im Vorfeld der Parlamentswahlen vom März daran gehindert, sich zur Wahl zu stellen. Dabei bedienten sich die Behörden der diskriminierenden Praxis des gozinesh, einer Art Vorauswahl nach der politischen Einstellung oder der religiösen Zugehörigkeit, auf deren Grundlage die Chancengleichheit all jener Personen, die ein öffentliches Amt oder eine Stellung im öffentlichen Dienst anstreben, beeinträchtigt wird.
Nach wie vor war der Gebrauch von Minderheitensprachen in Schulen und an Regierungsstellen verboten. Wer sich für mehr politische Teilhabe oder die Anerkennung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Minderheiten einsetzte, lief Gefahr, bedroht, festgenommen oder inhaftiert zu werden. Angehörigen von Minderheiten war der Zugang zu Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst auf der Grundlage der gozinesh-Gesetzgebung verwehrt. Viele Frauen waren überdies doppelt benachteiligt: zum einen, wenn sie einer ausgegrenzten Minderheit oder religiösen Gruppe angehörten, zum anderen, weil Frauen in solchen Gemeinschaften, etwa unter Belutschen oder Kurden, nur einen untergeordneten Status haben.
Angehörige der arabischen Gemeinschaft der Ahwazi protestierten auch 2008 gegen die von ihnen geltend gemachte Diskriminierung, die insbesondere bei ihrem Zugang zu öffentlichen Mitteln spürbar wurde.
Aserbaidschanische Aktivisten forderten weiterhin, in Gegenden, in denen vorwiegend aserbaidschanische Iraner leben, den Gebrauch der aserbaidschanisch-türkischen Sprache an Schulen und in Regierungsstellen zuzulassen. Im Zusammenhang mit Demonstrationen anlässlich des Internationalen Tags der Muttersprache wurden im Februar zahlreiche Personen festgenommen.
In belutschischen Gebieten kam es sporadisch zu Zusammenstößen zwischen der Widerstandsbewegung des Iranischen Volks (People's Resistance Movement of Iran - PRMI), einer auch unter dem Namen Jondallah bekannten bewaffneten Gruppe, und der Regierung. Im Juni nahm diese Gruppe 15 oder 16 iranische Grenzwachen gefangen. Eine von ihnen kam wieder frei, doch alle anderen wurden bis Oktober von der PRMI getötet. Die Behörden gingen hart gegen vermeintliche Mitglieder und Unterstützer der PRMI vor.
Angehörige der bewaffneten Gruppe Partei für ein freies Leben in Kurdistan, die unter dem kurdischen Akronym PJAK bekannt ist, gingen auch 2008 mit Angriffen gegen Regierungskräfte vor. Zahlreiche in Haft genommene Kurden waren der Zugehörigkeit oder der Unterstützung der PJAK angeklagt. Einige von ihnen, beispielsweise der Lehrer Farzad Kamangar, der die Anschuldigung zurückwies und Folterungen ausgesetzt war, wurden nach unfairen Gerichtsverfahren hingerichtet.
Befürworter einer größeren Anerkennung der kurdischen Sprache und Kultur sowie anderer Rechte wurden festgenommen und nach unfairen Gerichtsverfahren zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Trotz der gleichbleibend hohen Zahl von Fällen, in denen Frauen, die offenbar familiären Gewaltakten ausgesetzt waren, sich selbst in Brand setzten und vielfach an den Folgen verstarben, unternahmen die Behörden keine hinreichenden Maßnahmen, um dieses seit langem bestehende Problem anzugehen und Frauen davor zu schützen.
Von August bis Oktober 2008 traten mehr als 50 Gefangene in einen Hungerstreik, um gegen die Verhängung der Todesstrafe gegen kurdische politische Gefangene zu protestieren und um ihren Forderungen nach Respektierung der Bürgerrechte von kurdischen Gefangenen Nachdruck zu verleihen.
Nachdem Ende 2007 Angehörige der zu Wasser operierenden Sicherheitskräfte unweit von Bandar-e-Torkman einen jungen turkmenischen Fischer getötet hatten, kam es im Januar 2008 zu Protesten, in deren Verlauf Hunderte Angehörige der turkmenischen Minderheit festgenommen wurden. Die für den Tod des jungen Manns Verantwortlichen wurden jedoch offenbar bis Ende 2008 nicht vor Gericht gestellt. Mindestens sechs Schulkinder unter 15 Jahren wurden von den Behörden bis zu zwölf Tage lang in Gewahrsam gehalten und Berichten zufolge gefoltert. Sie erhielten u.a. Schläge, wurden mit einem Gegenstand vergewaltigt und mit Elektroschocks traktiert.
Nach wie vor waren die Angehörigen einiger religiöser Minderheiten Diskriminierung, Schikanen, willkürlichen Festnahmen und der Beschädigung von Gemeindeeigentum ausgesetzt. Mehrere Personen, die vom Islam zu anderen Religionen konvertiert waren, wurden festgenommen. Weitere vor 2008 verhaftete Konvertiten mussten sich vor Gericht verantworten. Mindestens zwei von ihnen wurden vom Vorwurf des Abfalls vom Glauben freigesprochen, und auch die übrigen kamen während des Berichtsjahrs schließlich frei. Anhängern der Glaubensrichtung der Baha'i blieb weiterhin der Zugang zu höherer Bildung verwehrt, und einige von den Baha'i als heilig angesehene Bauten wurden zerstört. Führende und andere Angehörige des Sufi-Ordens von Gonabad wurden schikaniert und festgenommen. Mindestens drei sunnitische Geistliche wurden unter ungeklärten Umständen getötet. Andere sunnitische Geistliche wurden in Gewahrsam genommen und zwei von ihnen hingerichtet. Im August wurde in Belutschistan ein Seminar für sunnitische Geistliche zerstört. Schulleiter waren verpflichtet, den örtlichen Sicherheitsbehörden zu melden, ob an ihren Schulen Angehörige "subversiver Sekten" wie der Baha'i, Ali-Allahi und Ahl-e Haq unterrichtet werden.
Zahlreiche Regierungskritiker wurden 2008 festgenommen, oftmals durch zivil gekleidete Beamte, die sich in keiner Weise ausgewiesen hatten. Einige von ihnen wurden über lange Zeiträume hinweg ohne Gerichtsverfahren inhaftiert, so dass ihr Fall einer Kontrolle durch die Gerichte entzogen war; sie sollen gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sein. Ferner verwehrte man ihnen den Zugang zu ihren Familien und Rechtsanwälten. Andere wurden nach unfairen Prozessen zu Freiheitsstrafen verurteilt oder verbüßten in früheren Jahren verhängte Urteile.
Folterungen und Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung. Vorschub geleistet wurde Folterungen dadurch, dass man Inhaftierte lange in Untersuchungshaft hielt und ihnen den Kontakt zu ihren Familien und Anwälten verweigerte. Zudem konnten die Täter davon ausgehen, nicht strafrechtlich verfolgt zu werden. Mindestens vier Personen sollen 2008 in der Haft gestorben sein. Weder zu diesen Todesfällen, noch zu den zwei Fällen des Vorjahres wurden nach Kenntnis von Amnesty International unabhängige Ermittlungen eingeleitet.
2008 verhängten Gerichte Prügel- und Amputationsstrafen, die auch vollstreckt wurden.
Mindestens 346 Menschen wurden 2008 im Iran hingerichtet, unter ihnen mindestens acht jugendliche Straftäter, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren. Da die Regierung jedoch die Berichterstattung über Hinrichtungen beschränkte, lagen die tatsächlichen Zahlen vermutlich höher. Menschen wurden für ein breites Spektrum von Straftaten hingerichtet, darunter Mord, Vergewaltigung, Drogenschmuggel und Korruption. Entgegen völkerrechtlichen Bestimmungen waren 133 jugendliche Straftäter von der Hinrichtung bedroht. Viele iranische Menschenrechtsverteidiger setzten sich für eine Beendigung dieser Praxis ein. Die Regierung versuchte, Hinrichtungen wegen Mordes damit zu rechtfertigen, dass es sich hier um qesas (Vergeltung) handele, und nicht um 'edam (Hinrichtung), doch wird diese Unterscheidung von internationalen Menschenrechtsabkommen nicht anerkannt. Im Januar debattierte das Parlament über ein neues Gesetz, das für die Produktion pornografischer Videos die Todes- oder Prügelstrafe und für "Abfall vom Glauben" die Todesstrafe vorsieht. Bis Jahresende hatte dieses Gesetz jedoch noch keine Rechtskraft erlangt.
Im Januar ordnete die oberste Justizautorität an, dass in den meisten Fällen Hinrichtungen nicht mehr öffentlich vollzogen werden sollen. Im August erklärten Vertreter der Justiz, dass Hinrichtungen durch Steinigung ausgesetzt worden seien. Es befanden sich bei Jahresende jedoch noch immer mindestens zehn Personen in den Todeszellen des Landes, die zum Tod durch Steinigung verurteilt worden waren. Im Dezember wurden zwei Männer durch Steinigung hingerichtet.
Im Dezember votierte der Iran gegen eine Resolution der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium.
Nach wie vor beherbergte der Iran etwa 1 Mio. Flüchtlinge, von denen die meisten aus Afghanistan ins Land gekommen waren. Regierungsangaben zufolge hielten sich schätzungsweise 1 Mio. weitere Personen illegal im Iran auf.
Mehr als 50 Schreiben von Amnesty International an die iranischen Behörden blieben unbeantwortet. Die Behörden weigerten sich, auch nur die Möglichkeit eines Besuchs von Amnesty International in Betracht zu ziehen.
Iran: End executions by stoning (MDE 13/001/2008)
Iran: Women's rights defenders defy repression (MDE 13/018/2008)
Iran: Human rights abuses against the Kurdish minority (MDE 13/088/2008)