Amtliche Bezeichnung: Königreich Belgien
Staatsoberhaupt: König Albert II.
Regierungschef: Herman Van Rompuy (löste im Dezember Yves Leterme im Amt ab, der im März Guy Verhofstadt abgelöst hatte)
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 10,5 Mio.
Lebenserwartung: 78,8 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Mehrfach trafen Berichte über Misshandlungen und übermäßige Gewaltanwendung durch Polizeikräfte ein, vor allem bei Abschiebungen von Migranten und abgewiesenen Asylsuchenden. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) hat die Bedingungen in Hafteinrichtungen für Migranten und Asylsuchende massiv kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die anhaltende Inhaftierung zweier Asylsuchender in einer Flughafen-Transitzone unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkam. Zahlreiche inhaftierte Migranten traten aus Protest gegen ihre Haftbedingungen in den Hungerstreik.
Immer wieder war die Rede von Misshandlungen durch Polizeikräfte, vor allem bei Abschiebungen von Migranten ohne gültige Papiere sowie Asylsuchenden, deren Asylantrag abgelehnt worden war. Im November äußerte sich der UN-Ausschuss gegen Folter besorgt über anhaltende Vorwürfe wegen Misshandlungen durch Polizisten, u.a. in Verbindung mit rassistischen Elementen. Im Februar zeigte sich auch der CERD beunruhigt über rassistisch motivierte Misshandlungen und Diskriminierungen durch Polizisten, darunter exzessive Gewaltanwendung bei Abschiebungen.
Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus organisierten öffentliche Protestaktionen und traten in Hungerstreiks, um gegen die fehlenden Möglichkeiten ihren Aufenthaltsstatus zu legalisieren zu protestieren.
Am 24. Januar entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Bedingungen, unter denen zwei abgelehnte palästinensische Asylsuchende im Februar 2003 elf Tage lang in der Transitzone des Flughafens Brüssel in Gewahrsam gehalten worden waren, mit unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichzusetzen seien. Das Gericht erklärte außerdem, dass die wiederholte Inhaftierung der beiden Männer trotz vorliegender richterlicher Entscheidungen, mit denen ihre Freilassung angeordnet wurde, eine Verletzung ihres Rechts auf Freiheit darstellte. Der CERD äußerte sich besorgt über die Inhaftierung von Asylsuchenden und kritisierte die Haftbedingungen.
Im Oktober rief die Ministerin für Asyl und Einwanderungspolitik ein Pilotprojekt ins Leben, dem zufolge Familien mit Kindern nicht mehr in geschlossenen Hafteinrichtungen in Gewahrsam gehalten würden, während sie auf ihre Abschiebung aus Belgien warteten. Diese Maßnahme betrifft allerdings nur Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und abgelehnte Asylsuchende. Familien, die bei ihrer Ankunft auf einem Flughafen um Asyl ersucht haben, werden nach wie vor in Gewahrsam genommen.
Am 7. Februar 2008 sprach das Appellationsgericht in Antwerpen Bahar Kimyongür, ükriye Akar Özordulu, Dursun Karataş und Zerrin Sari frei. Aufgrund ihrer Verbindungen zu einer oppositionellen türkischen Gruppierung, der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (Devrimci Halk Kurtuluş Partisi/Cephesi - DHKP-C), hatte man sie der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation beschuldigt. Der Richter entschied, es gebe keine Beweise dafür, dass sie mit terroristischen Anschlagsplänen in Verbindung stünden, und die Gruppe sei in Belgien keine kriminelle oder terroristische Organisation. Drei andere, unter ihnen Fehriye Erdal, wurden zwar vom Vorwurf des Terrorismus freigesprochen, jedoch wegen Schusswaffenbesitzes verurteilt.
Nachdem der Generalstaatsanwalt am 24. Juni Rechtsmittel eingelegt hatte, verwarf das Kassationsgericht den Freispruch. Ende 2008 warteten die Angeklagten auf ihre vierte Verhandlung, die im Mai 2009 vor dem Appellationsgericht in Brüssel stattfinden soll.