Unsere Arbeit zu Israel und Palästina: Auf der Seite der Menschenrechte
Der Nahostkonflikt: Informationen zur Situation in Gaza, im Westjordanland und im Libanon
Mehrere Organisationen, darunter Amnesty International, protestierten am 11. Mai 2026 vor dem Kanzleramt in Berlin für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens.
© Amnesty International, Foto: Stéphane Lelarge
Amnesty International arbeitet seit Jahrzehnten zur Menschenrechtslage in Israel und dem besetzten Palästinensischen Gebiet. Wir dokumentieren Verstöße gegen die universellen Menschenrechte, fordern von den Konfliktparteien die Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz aller Zivilpersonen.
Bereits im Februar 2022 ist Amnesty International in einem umfassenden Bericht zu dem Schluss gekommen, dass Israel das Verbrechen der Apartheid an den Palästinenser*innen begeht. Amnesty hat die seit Jahrzehnten andauernde völkerrechtswidrige Besatzung und Besiedelung palästinensischen Landes, die institutionalisierte Unterdrückung und Diskriminierung und viele weitere Verletzungen grundlegender Rechte von Palästinenser*innen dokumentiert, die zu einer Entrechtung und Entmenschlichung von Palästinenser*innen geführt haben.
Am 7. Oktober 2023 und danach begingen die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 1.200 Menschen wurden getötet und 250 als Geiseln genommen.
Andauernder Genozid in Gaza
Darauf begann eine massive israelische Militäroffensive, in deren Folge Israel nach Einschätzung von Amnesty und vielen Völkerrechtsexpert*innen einen bis heute andauernden Genozid an den Palästinenser*innen verübte. Mindestens 72.000 Menschen wurden durch die israelische Armee getötet, darunter weit mehr 20.000 Kinder. Israel hungerte die Bevölkerung Gazas gezielt aus, hunderte Menschen starben.
Bis heute ist der Großteil der Bevölkerung innerhalb Gazas vertrieben, lebt in Notunterkünften und ist auf humanitäre Hilfe angewiesen, die von Israel nur unzureichend in das Gebiet gelassen wird. Ein Großteil der zivilen und überlebenswichtigen Infrastruktur, wie Gesundheitseinrichtungen, Landwirtschaft, Wasser- und Abwasser wurde durch Israel zerstört. Ein im Herbst 2025 geschlossener Waffenstillstand steht nur auf dem Papier – bei israelischen Angriffen wurden seitdem mehr als 900 Menschen getötet.
Ethnische Säuberungen im Westjordanland
In einem umfassenden Bericht kommt Amnesty im Juni 2026 zu dem Schluss, dass die aktuelle israelische Regierung im illegal besetzten Westjordanland eine gezielte Politik der ethnischen Säuberung umsetzt. Staatlich geförderte Siedlergewalt, Landraub und Vertreibungen sind Instrumente dieser Politik, deren Ziel die Annexion der Westbank und die Minimierung palästinensischer Präsenz ist.
Die Vertreibungen und Enteignungen stellen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
Wir fordern, dass das Siedlergewalt und die Vertreibungen von Palästinenser*innen nicht mehr nur als "Einzelfälle"" missverstanden werden, sondern als das anerkannt werden, was sie sind: Gezielte Instrumente staatlichen Handelns. Die dafür verantwortlichen politischen Entscheidungsträger*innen sollten mit gezielten Sanktionen wie etwa Einreisesperren und das Einfrieren von Vermögen sanktioniert werden.
Deutschland muss endlich handeln: EU-Israel-Abkommen jetzt aussetzen!
Die deutsche Bundesregierung schreibt sich auf die Fahne, der "Anwalt des Völkerrechts" zu sein. Das muss angesichts der vielfachen Kriegsverbrechen endlich auch für Israel gelten – doch bisher belassen es Merz und Wadephul bei mahnenden Worten. Das reicht schon lange nicht mehr. Deutschland hat viele Möglichkeiten, um wirksamen Druck auf die israelische Regierung auszuüben – vor allem auf europäischer Ebene.
Durch ein Assoziierungsabkommen gewährt die EU israelischen Firmen Privilegien wie niedrige Zölle und andere Handelserleichterungen. Gleichzeitig hat Israel sich damit auch zur Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts verpflichtet. Tut Israel das nicht, kann die EU das Abkommen aussetzen. Viele europäische Regierungen und auch die EU-Kommission fordern das seit Langem – doch es scheitert an der Blockade Deutschlands.
Mach mit bei unser E-Mail-Aktion an Bundeskanzler Friedrich Merz und Außenminister Johann Wadephul. Fordere die deutsche Bundesregierung auf, endlich mit Taten Druck auf die israelische Regierung auszuüben. Fordere mit uns die Aussetzung des EU-Israel-Abkommens und beteilige dich an unserer E-Mail-Aktion!
Foto-Galerie: Amnesty-Aktionen mit Forderungen zum Nahostkonflikt
Stimmen zum Konflikt
In unregelmäßigen Abständen veröffentlichen wir an dieser Stelle jüdische, israelische, palästinensische und andere Perspektiven.
Unserer Appell-Aktionen zum Thema
Fragen & Antworten
Amnesty International hat den gewaltsamen Angriff durch die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen unmittelbar nach dem Ereignis als eklatanten Völkerrechtsbruch bezeichnet. Die grausamen und brutalen Taten wie vorsätzliche massenhafte Tötungen, sexualisierte Gewalt, Geiselnahmen und wahllose Raketenangriffe auf Israel sind Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zeigen eine schockierende Missachtung menschlichen Lebens. Es gibt keinerlei Rechtfertigung hierfür.
In dem Bericht "Targeting Civilians – Murder, Hostage-taking and other Violations by Palestinian Armed Groups in Israel and Gaza" hat Amnesty International umfassend die Verbrechen des militärischen Flügels der Hamas, der Al-Qassam-Brigaden und anderer palästinensischer bewaffneter Gruppen während ihres Angriffs auf den Süden Israels und anschließend gegen Geiseln, die in Gaza festgehalten wurden, dokumentiert und analysiert
Wiederholt hat die Organisation gefordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Die vorsätzlichen Tötungen von Zivilpersonen, die sexualisierte Gewalt, die wahllosen Raketenangriffe und Geiselnahmen von Zivilist*innen am 7. Oktober 2023 und danach stellen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Der wahllose Raketenbeschuss auf Israel muss dauerhaft beendet werden. Die begangenen Verbrechen müssen in rechtsstaatlichen Verfahren untersucht und die Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden.
Im Mai 2025 hat Amnesty ein beunruhigendes Muster von Drohungen, Einschüchterungen und Schikanen durch Hamas-Kämpfer dokumentiert, darunter Verhöre und Schläge durch die von der Hamas geführten Sicherheitskräfte gegen Personen, die ihr Recht auf friedlichen Protest ausüben. Die Hamas und die Behörden im Gazastreifen müssen das Recht auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung respektieren und die Unterdrückung von Protest beenden.
In früheren Untersuchungen hat Amnesty International zahlreiche Fälle von Folter, Entführungen und außergerichtlichen Hinrichtungen von Palästinenser*innen dokumentiert.
Amnesty International hat die Hamas – als de-facto Verwaltung des Gazastreifens – wiederholt aufgefordert, unabhängige Untersuchungen zuzulassen und vollumfänglich mit unabhängigen Mechanismen wie der UN-Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats zu kooperieren.
Weitere Infos sind hier zu finden:
- Israel: Angriffe der Hamas am 7. Oktober 2023 waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Israel/Gaza: Genozid beenden – Geiseln freilassen!
- Israel: Palästinensische bewaffnete Gruppen müssen für Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden
- https://www.amnesty.de/pressemitteilung/palaestina-gaza-hamas-proteste-unterdrueckung-versammlungsfreiheit
Israel ist wie alle Staaten gemäß der Völkermord Konvention verpflichtet, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen. Amnesty fordert von den israelischen Behörden und Institutionen, alle nach der Völkermord Konvention verbotenen Handlungen sofort zu beenden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und mit allen internationalen Untersuchungen und laufenden Gerichtsverfahren umfassend zu kooperieren.
In Gaza muss Israel den Waffenstillstand einhalten, das Töten von Zivilist*innen beenden und umgehend die ungehinderte Lieferung ausreichender humanitärer Hilfe an die Zivilbevölkerung des besetzten Gazastreifens ermöglichen und die seit 17 Jahren andauernde illegale Blockade des Gazastreifens sowie die völkerrechtswidrige Besatzung aufheben.
Israel muss allen vertriebenen Palästinenser*innen ermöglichen, an ihren Wohnort zurückzukehren - seien sie Binnenvertrieben innerhalb Gazas als auch Vertriebene außerhalb des Gazastreifens.
Im Westjordanland muss Israel die rechtswidrige Besatzung, das System der Apartheid sowie die Vertreibung von Palästinenser*innen und die Siedlergewalt beenden.
Die Völkermord-Konvention ist zwingendes Völkerrecht, das heißt, alle Staaten der Welt sind verpflichtet, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen. Amnesty International fordert von der Bundesregierung dieser Verpflichtung vollumfänglich nachzukommen.
Die Bundesregierung muss alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um auf ein Ende aller gemäß der Völkermord-Konvention verbotenen Handlungen Israels hinzuwirken und sicherzustellen, dass Israel in einem ersten Schritt alle vom Internationalen Gerichtshof seit Januar 2024 angeordneten Sofortmaßnahmen umgehend umsetzt.
Die Bundesregierung muss sämtliche - direkten und indirekten – Transfers von Waffen, Munition und anderer militärischer Ausrüstung einstellen, da ein eindeutiges Risiko besteht, damit zu schwerwiegenden Verletzungen des internationalen Rechts, des humanitären Völkerrechts, einschließlich Völkerrechtsverbrechen, beizutragen.
Amnesty International fordert die Bundesregierung dazu auf die laufenden internationalen Gerichtsverfahren vollumfänglich zu unterstützen, um die langjährige Straflosigkeit für Völkerrechtsverbrechen in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet zu beenden.
Amnesty International fordert die Bundesregierung auf, im Einklang mit dem IGH-Gutachten vom 19. Juli 2024 alle Maßnahmen, die zu einer Fortführung der israelischen Besatzung palästinensischen Landes beitragen, unverzüglich einzustellen. Dazu gehört die unverzügliche Einstellung jeglichen Handels und jeder Kooperation mit Organisationen oder Firmen, die in den illegalen Siedlungen tätig sind, einschließlich ein Importverbot für Siedlungsprodukte.
Amnesty International fordert die internationale Gemeinschaft auf, gezielte Sanktionen gegen diejenigen politischen Entscheidungsträger*innen zu verhängen, die für Israels Politik der ethnischen Säuberung und der Apartheid verantwortlich sind. Hierzu zählen Premierminister Benjamin Netanjahu, Finanzminister Bezalel Smotrich, Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir, Verteidigungsminister Israel Katz und die Ministerin für nationale Missionen Orit Strock.
Auf europäischer Ebene fordern wir ein Ende der Blockade wirksamer Maßnahmen durch die Bundesregierung wie u.a. der Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens.
Amnesty International hat die Entwicklungen im Gazastreifen umfassend recherchiert und analysiert. Unsere völkerrechtliche Untersuchung, die wir am 5. Dezember 2024 veröffentlicht haben, fußt auf Vor-Ort-Recherchen und der Auswertung von Bild- und Datenmaterial, Videos und Satellitenbildern der Handlungen Israels im Gazastreifen, einer Analyse des größeren Kontextes, in dem diese Handlungen stattfanden, sowie von öffentlichen Äußerungen maßgeblicher Entscheidungsträger*innen der israelischen Regierung und des israelischen Militärs im Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis Anfang Juli 2024. Amnesty International kam aufgrund der gesammelten Belege zu dem Schluss, dass Israel durch seine Politik, Handlungen und Unterlassungen einen Genozid an den Palästinenser*innen im Gazastreifen begeht.
Im November 2025 hat Amnesty International eine rechtliche Analyse der aktuellen Situation im Gazastreifen veröffentlicht. Demnach geht der Völkermord an den Palästinenser*innen trotz eines vereinbarten Waffenstillstands unverändert weiter. Die israelische Armee hat ihre Angriffe verringert, dennoch wurden seit Inkrafttreten der Vereinbarung mehr als 370 Palästinenser*innen im Gazastreifen getötet. Und obgleich Israel in begrenztem Umfang humanitäre Hilfe zulässt, gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass es von ihrer rücksichtslosen Politik abrückt, die auf die physische Zerstörung der Palästinenser*innen im Gazastreifen abzielt. Insbesondere diejenigen Güter, die unverzichtbar für das Überleben der Palästinenser*innen sind, werden weiterhin an der Einfuhr gehindert. Dies betrifft unter anderem sichere Notunterkünfte, Güter zur medizinischen Versorgung oder der Wiederherstellung der Wasser-, Abwasser- und Energieinfrastruktur. Damit zielt das israelische Vorgehen weiterhin darauf ab, vorsätzlich den Palästinenser*innen Lebensbedingungen aufzuerlegen, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung der Gruppe ganz oder teilweise herbeizuführen (Genozid Konvention).
Viele andere Menschenrechtsorganisationen, UN-Expert*innen und Völkermord-Expert*innen und Genozidforscher*innen haben die Situation im Gazastreifen untersucht und sind zu dem Fazit gekommen, dass Israel einen Genozid an den Palästinenser*innen im Gazastreifen begeht. Der Internationale Gerichtshof prüft eine entsprechende Klage Südafrikas. Die Richter*innen haben mehrfach festgestellt, dass eine reale und unmittelbare Gefahr eines Genozids in Gaza besteht und sofortige und wirksame Maßnahmen angeordnet, um die Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen vor einem drohenden Völkermord zu schützen.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Das Völkerrecht definiert Apartheid als ein institutionelles System der Unterdrückung und Herrschaft einer Gruppe gegen eine andere. Die umfangreichen Recherchen und rechtlichen Analysen von Amnesty International zeigen, dass die institutionelle Diskriminierung von Palästinenser*innen in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten sowie von palästinensischen Flüchtlingen durch Gesetze und Praktiken israelischer Behörden dieser völkerrechtlichen Definition von Apartheid entspricht.
Unterdrückungs- und Herrschaftssysteme sind niemals identisch, daher ziehen wir auch keinen Vergleich zu der Situation in Südafrika. Das Verbot und die Kriminalisierung des Systems der Apartheid waren zwar eine Reaktion auf die Situation in Südafrika, aber die internationalen Konventionen und Verträge, die das System verurteilen, verbieten und unter Strafe stellen, sind universell formuliert.
Eine stetig wachsende Zahl palästinensischer, israelischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie Jurist*innen und Wissenschaftler*innen kommt zu dem Schluss, dass die die Situation in den besetzten palästinensischen Gebieten und/oder in Israel dem rechtlichen Tatbestand der Apartheid entspricht.
Hier findest du die deutsche Übersetzung der Zusammenfassung des Amnesty-Berichts zum Apartheid-System in Israel:
Hier findest du die deutsche Übersetzung der Zusammenfassung des Amnesty-Berichts zur ethnischen Säuberung im Westjordanland:
Weitere Fragen & Antworten findest du hier:
Amnesty International verwendet den Begriff "ethnische Säuberung", um ein vorsätzliches Verhaltensmuster zu beschreiben, das darauf abzielt, palästinensische Beduin*innen- und Hirt*innengemeinschaften permanent aus bestimmten Gegenden des besetzten Westjordanlands zu entfernen, insbesondere aus dem C-Gebiet. Ethnische Säuberung ist nicht als unabhängiges Verbrechen unter dem Völkerrecht anerkannt. Amnesty International verwendet den Begriff gemäß der Definition der UN-Sachverständigenkommission zum ehemaligen Jugoslawien. Dort wird ethnische Säuberung definiert als "zielgerichtete Politik einer ethnischen oder religiösen Gruppe, deren Zweck es ist, die Zivilbevölkerung einer anderen ethnischen oder religiösen Gruppe mit gewaltsamen und terrorisierenden Mitteln aus bestimmten geografischen Gebieten zu vertreiben".
Im Rahmen der Analyse hat Amnesty International zunächst die Absicht Israels festgestellt, das Westjordanland zu annektieren und die dortige demografische Zusammensetzung auf Dauer zu verändern.
Dazu analysierte die Organisation die auf Annexion ausgerichtete Politik Israels, sowie Regierungsvereinbarungen, offizielle Stellungnahmen von Kabinettsminister*innen und vorgeschlagene bzw. verabschiedete Änderungen der Gesetze und Regierungsführung im besetzten Westjordanland. Amnesty untersuchte dann, wie sich diese Maßnahmen auf Palästinenser*innen aus Beduin*innen- und Hirt*innengemeinschaften im C-Gebiet auswirken.
Im Ergebnis kommt Amnesty zu dem Schluss, dass sowohl die administrativen Maßnahmen zur Ausweitung der Annexion, als auch die Unterstützung der Siedlergewalt sowie die Landnahme und Enteignungen von Palästinenser*innen allesamt in den Kontext einer bewussten staatlichen Politik der ethnischen Säuberung einzuordnen sind.
Vom 7. Oktober 2023 bis 13. Mai 2025 hat die Bundesregierung den Export von Rüstungsgütern im Wert von rund 485 Millionen Euro genehmigt.
Deutschland ist nach nationalem und internationalem Recht verpflichtet, Exportgenehmigungen zu versagen, wenn ein deutliches Risiko besteht, dass die Rüstungsgüter für Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht genutzt werden. Dies ist angesichts der dokumentierten Kriegsverbrechen der israelischen Streitkräfte in Gaza und des andauernden Völkermords an den Palästinenser*innen der Fall.
Gemäß der Völkermord-Konvention, die zwingendes Völkerrecht ist und für alle Staaten der Welt gilt, ist Deutschland verpflichtet, alles dafür zu tun, um einen Genozid zu verhindern – das bedeutet auch einen Stopp von Waffenlieferungen an Israel. Amnesty International forderte schon im Januar 2024 gemeinsam mit über 250 weiteren NGOs alle Staaten auf, Rüstungsexporte an Israel, die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen einzustellen, solange das Risiko besteht, dass sie für Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte eingesetzt werden oder diese erleichtern.
Nach einem zwischenzeitlichen Genehmigungsstopp von Rüstungsgütern an Israel, die auch für militärische Handlungen in Gaza eingesetzt werden können, wurde dieser im November 2025 von der Bundesregierung wieder aufgehoben. Das ist aus Sicht von Amnesty International völkerrechtswidrig, da weiterhin das Risiko besteht, damit zu Menschenrechtsverletzungen und Völkerstraftaten beizutragen. Ein Ausfuhrstopp sollte bereits genehmigte Exporte und Transfers beinhalten, sowie Rüstungsgüter, bei denen ein Risiko besteht, dass sie zu Menschenrechtsverletzungen in anderen Gebieten (auch außerhalb Gazas, etwa in dem völkerrechtswidrig besetzten Westjordanland) beitragen.
Als Besatzungsmacht verstößt Israel gegen zentrale Grundsätze des humanitären Völkerrechts, welches militärische Besatzungssituationen regelt. Das hat der Internationale Gerichtshof in seinem richtungsweisenden Gutachten vom 19. Juli 2024 festgestellt. Demnach ist die israelische Besatzung in Gänze völkerrechtswidrig und muss beendet werden.
Demnach darf die Besetzung eines Gebiets während eines Konflikts nur vorübergehend sein. Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, das Gebiet im Interesse der betroffenen Zivilbevölkerung zu verwalten und die Lage, wie sie zu Beginn der Besatzung bestand, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, indem sie unter anderem die bestehenden Gesetze respektiert und von demografischen Veränderungen und Eingriffen in die territoriale Integrität des besetzten Gebiets absieht.
Die mehr als 58 Jahre währende israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete hat jedoch de facto einen dauerhaften Charakter, Teile der besetzten Gebiete wurden formell bzw. de facto annektiert und der völkerrechtswidrige Siedlungsbau trägt zu erheblichen demografischen Veränderungen bei. Darüber hinaus hat Israel seine aus dem humanitären Völkerrecht erwachsende Verpflichtung, das Wohlergehen und die Sicherheit der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten unter seiner Kontrolle zu gewährleisten, eklatant missachtet.
Weitere Infos sind hier zu finden:
Auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg finden sich umfangreiche Dossiers zu Geschichte und Entstehung des israelisch-palästinensischen Konflikts.
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Das Recht auf Protest ist ein Menschenrecht und durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für alle geschützt. Doch aktuell kommt es auch in Deutschland immer wieder zu teils unverhältnismäßigen Einschränkungen dieses Menschenrechts. So beispielsweise bei Protesten in Solidarität mit Palästina. Doch eine pauschale Kriminalisierung dieser Proteste und die Unterdrückung Palästina-solidarischer Stimmen im öffentlichen Diskurs sind mit den Menschenrechten unvereinbar.
Kritik an der israelischen und deutschen Regierungspolitik darf nicht pauschal kriminalisiert werden. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss für alle geschützt werden. Gleichzeitig gilt: Meinungsfreiheit kennt Grenzen. Personen, die zu Gewalt gegen Juden*Jüdinnen aufrufen, müssen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Staatliche Behörden haben die Aufgabe, Juden*Jüdinnen vor antisemitischer Hassrede und Straftaten zu schützen.
Erfahre mehr dazu in dem Artikel "Recht auf Protest für alle: Zu aktuellen Einschränkungen von Palästina-solidarischen Protesten in Deutschland"
Das internationale Sekretariat von Amnesty International hat ein Team von Researcher*innen und Kommunikationsexpert*innen in Ramallah und Jerusalem. Dieses Team koordiniert die Recherchen und die politische Arbeit zu dem Konflikt. Da die israelische Regierung seit 2012 keine offiziellen Amnesty-Mitarbeiter*innen in den besetzten Gazastreifen lässt, arbeitet das Team dort seit langer Zeit mit einem lokalen "Feldforscher" zusammen. Unterstützt wird es außerdem von dem Crisis Evidence Lab von Amnesty International, das teilweise in Berlin sitzt. Hier werden digitale Beweise wie Videos, Fotos und Satellitenaufnahmen zur Unterstützung lokaler Berichte von Augenzeug*innen analysiert und zusammengestellt. In dem Artikel "Amnesty-Recherchen in Gaza – Muster der Zerstörung" werden die Herausforderungen dieser Arbeit ausführlich erläutert. Außerdem gibt es die israelische Amnesty-Sektion mit Sitz in Tel Aviv, die dort Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für die Menschenrechte in Israel und den besetzten Gebieten macht.
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