Positionspapiere Deutschland 12. September 2023

Protect the Protest: Gegen pauschale Verbote von Demonstrationen für die Rechte von Palästinenser*innen

Amnesty-Logo: Kerze umschlossen von Stacheldraht.

Sowohl im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 kam es in Berlin zu pauschalen, präventiven Verboten von Demonstrationen für die Rechte von Palästinenser*innen. Insbesondere rund um den Nakba-Gedenktag am 15. Mai wurden sämtliche Versammlungen in Solidarität mit Palästinenser*innen untersagt. Amnesty International betrachtet diese Verbote mit Sorge.

Auch wenn Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nach internationalen Menschenrechtsstandards unter bestimmten Umständen zulässig sind, sind staatliche Behörden zunächst dazu verpflichtet, diese Menschenrechte zu schützen und ihre Ausübung zu ermöglichen. Jegliche Einschränkungen müssen zwingend notwendig und verhältnismäßig sein. Daran hat Amnesty International mit Blick auf die Versammlungsverbote am Nakba-Tag jedoch erhebliche Zweifel.

Neben ihrer Pauschalität hinsichtlich des Zeitpunktes, des Ortes und der Versammlungsteilnehmer*innen, sind diese auch insofern menschenrechtlich bedenklich, als sie sich auf stigmatisierende und diskriminierende Stereotype beziehen. Amnesty International mahnt deshalb von pauschalen, präventiven Versammlungsverboten abzusehen und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Berlin für alle zu wahren.

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