Amnesty Report Georgien 07. April 2021

Georgien 2020

Eine Frau hält eine Regenbogenfahne über den Kopf. Sie ist von uniformierten Polizisten umgeben.

Die unzureichende Durchsetzung der Arbeitssicherheitsstandards, die zu einer hohen Anzahl von Verletzungen und Todesfällen am Arbeitsplatz führte, gab den Anstoß zu einer Stärkung der Arbeitsgesetze. Die Wahlregeln wurden geändert, um eine höhere Repräsentanz von Frauen im Parlament zu gewährleisten. Die Behörden wandten gegen weitgehend friedlich Protestierende weiterhin unverhältnismäßige und willkürliche Gewalt an. Politisch motivierte Strafverfolgungen gaben nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Russland und die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien/Zchinwali schränkten die Bewegungsfreiheit der Einwohner_innen in Bezug auf die übrigen Regionen Georgiens unverändert ein. Neue Foltervorwürfe und ein damit zusammenhängender Todesfall lösten in der Region Südossetien/Zchinwali großflächige Proteste aus. 

Hintergrund

Im März 2020 wurde als Reaktion auf die Corona-Pandemie der Ausnahmezustand ausgerufen. Hiermit verbunden waren u. a. partielle Lockdown-Maßnahmen und Einschränkungen im internationalen und nationalen Reiseverkehr. Ein landesweites Verbot öffentlicher Versammlungen bestand bis Ende April. Im Juni wurden die restriktiven Maßnahmen aufgehoben, die physischen Abstandsregeln blieben jedoch bestehen.

Tausende Menschen waren von den Corona-Einschränkungen betroffen, die sich negativ auf die Wirtschaft auswirkten und zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und zur Schließung zahlreicher Unternehmen führten. Mit dem von der Regierung im März bekannt gegebenen Anti-Corona-Krisenplan wurden Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlich am meisten gefährdeten Gruppen eingeführt. Dazu zählten Arbeitslose, wirtschaftlich schwache Familien, Menschen mit Behinderungen und Rentner_innen. Zudem sah der Plan die Übernahme von Wasser-, Gas- und Stromrechnungen für einige private Haushalte vor. Trotz dieser Maßnahmen hatte die Pandemie enorme negative Auswirkungen und erhöhte die Anzahl der von Armut bedrohten Menschen.

Nach politischen Auseinandersetzungen und Protesten im Jahr 2019 wurde im März 2020 ein Kompromiss bezüglich der Reform des Wahlsystems erzielt. Das gemischte System aus Verhältniswahl und Mehrheitswahl wurde abgeändert und eine niedrigere Wahlhürde für Parteien eingeführt. Bei den Parlamentswahlen im Oktober erhielt die Regierungspartei Georgischer Traum erneut die zur Regierungsbildung erforderliche Mehrheit. Die Parteien der Opposition erkannten das Wahlergebnis nicht an und erhoben den Vorwurf des Wahlbetrugs. Die meisten Vertreter_innen der Oppositionsparteien lehnten es ab, ihre Parlamentsmandate anzutreten.

Die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien/Zchinwali blieben unter russischer Besatzung und Kontrolle, und ihre De-facto-Behörden verweigerten internationalen Beobachter_innen weiterhin den Zugang.

Unternehmensverantwortung

Infolge der unzureichenden Überwachung und Durchsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz wurden im Laufe des Jahres 2020 zahlreiche tödliche Unfälle gemeldet. Davon betroffen waren insbesondere Bergleute und Bauarbeiter_innen. 

Im Oktober 2020 verabschiedete das Parlament trotz des hartnäckigen Widerstands einiger Gruppen aus der Wirtschaft Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs, die die Rechte von Arbeitnehmer_innen stärkten und die nationale Gesetzgebung enger an internationale Menschenrechtsnormen anpassten. Die Novellierungen vergrößerten zudem die institutionelle Unabhängigkeit des Arbeitsministeriums und erweiterten sein Mandat zur Inspektion von Arbeitsstandards über den Arbeitsschutz hinaus. Die Änderungen betrafen auch Arbeitszeiten, Überstunden, Nachtarbeit, obligatorische wöchentliche Ruhezeiten, Praktika und Pausen während der Schichtarbeit.

Diskriminierung

Geschlechtsspezifische Diskriminierung war weiterhin an der Tagesordnung. Der Global Gender Gap Index 2020 des Weltwirtschaftsforums setzte Georgien auf Platz 74 unter 153 Ländern und stellte fest, dass Frauen hinsichtlich Bildungsniveau, Gesundheit und Überleben fast gleichauf mit Männern lägen, jedoch eine beträchtliche Kluft bei der Teilhabe und den Chancen in der Wirtschaft sowie eine tiefe Ungleichheit bei der Ausübung politischer Macht bestehe.

Nach jahrelangen Kampagnen von Frauenrechtsgruppen führte das Parlament im Juli 2020 Geschlechterquoten bei Wahlen ein, um den Anteil von Frauen in der Legislative zu erhöhen. Damit sind alle politischen Parteien verpflichtet, sicherzustellen, dass mindestens ein Viertel ihrer nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Parlamentsmitglieder Frauen sind. Dies führte bei den Parlamentswahlen im Oktober dazu, dass von den insgesamt 150 Parlamentssitzen mindestens 30 von Frauen gewonnen wurden.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Am 8. November 2020 setzte die Polizei unverhältnismäßig und willkürlich Wasserwerfer gegen weitgehend friedlich demonstrierende Anhänger_innen der Opposition ein, nachdem mehrere Personen versucht hatten, in das Gebäude der Zentralen Wahlkommission einzudringen. Die Demonstrierenden protestierten gegen mutmaßlichen Betrug bei den Parlamentswahlen.

Unfaire Gerichtsverfahren

Lokale zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten weiterhin Besorgnis über politisch motivierte Strafverfolgungen.

Im Oktober 2020 wurden zwei Kartografen, die an der Grenzziehung zwischen Georgien und Aserbaidschan gearbeitet hatten, festgenommen und beschuldigt, die territoriale Integrität des Landes verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft behauptete, dass sie eine falsche Karte benutzt und Georgien dadurch in die Gefahr gebracht hätten, Teile seines Territoriums an Aserbaidschan abzutreten.

Lokale zivilgesellschaftliche Gruppen waren hingegen der Ansicht, dass die Vorwürfe konstruiert gewesen seien und zum Ziel hatten, der derzeitigen Opposition, die während der Verhandlungen über die Grenzziehung an der Macht war, politischen Schaden zuzufügen. 

Recht auf Freizügigkeit

Im November 2020 öffneten die De-facto-Behörden in Abchasien einen Grenzübergang nach Rest-Georgien für Rentner_innen aus Abchasien, die die georgische Staatsbürgerschaft besitzen und ihre Rente auf einem von Georgien kontrollierten Gebiet erhalten. Die russischen Streitkräfte und die De-facto-Behörden in den Regionen Abchasien und Südossetien/Zchinwali errichteten jedoch weiterhin physische Barrieren, schränkten die Bewegung über die Trennlinie zu Rest-Georgien ein und bestraften Einwohner_innen wegen "illegaler Grenzübertritte" mit Festnahme und Geldstrafen.

Im Juli 2020 wurde der Anwohner Zaza Gakheldze in der Nähe eines nicht markierten Abschnitts der Trennlinie zur Region Südossetien/Zchinwali festgenommen und beschuldigt, "die Grenze illegal überquert" und auf "Grenzwächter" geschossen zu haben, wofür eine Gefängnisstrafe von bis zu 20 Jahren verhängt werden kann. Am Jahresende befand er sich noch immer im Haftzentrum von Zchinwali und wartete auf sein Gerichtsverfahren. 

Recht auf Gesundheit

Die 2019 geschlossenen Grenzübergänge der Region Südossetien/Zchinwali blieben weiterhin gesperrt. Georgische Behörden und unabhängige Quellen aus der Region Südossetien/Zchinwali berichteten, dass mindestens zehn Bewohner_innen aus Achalgori starben, nachdem ihnen ein medizinischer Transfer nach Rest-Georgien verweigert worden war.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren in der abtrünnigen Region Südossetien/Zchinwali nach wie vor weitverbreitet. Im August 2020 wurden drei Fälle, darunter ein Todesfall, gemeldet. Inal Dzhabiev und Nikolai Tskhovrebov sollen nach ihrer Festnahme am 23. August heftig geschlagen worden sein. Inal Dzhabiev starb an seinen Verletzungen, während Nikolai Tskhovrebov infolge einer Wirbelsäulenverletzung gelähmt blieb. In den sozialen Medien zirkulierten Fotos ihrer Verletzungen sowie die eines dritten Mannes, Gennady Kulaev, der am 24. August festgenommen worden war. Diese Fälle lösten große öffentliche Empörung aus, die zur Entlassung der gesamten De-facto-Regierung und der Festnahme von acht Polizisten führte. Am Jahresende war das Gerichtsverfahren gegen die Polizisten noch anhängig.

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