Amnesty Report Dänemark 28. März 2023

Dänemark 2022

Demonstrierende Menschen halten rote Herzen in die Kamera

Demonstration in Dänemark gegen Abschiebungen von geflüchteten Menschen nach Syrien (Archivaufnahme vom 19. Mai 2021)

Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Es wurde eine Änderung im Sexualstrafrecht vorgenommen. Sondergesetze wurden verabschiedet, um Menschen aus der Ukraine vorübergehenden Schutz zu gewähren. Die Behörden entzogen einigen Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan die Aufenthaltserlaubnis und brachten sie in Abschiebeeinrichtungen unter. Der Oberste Gerichtshof entlastete das Verteidigungsministerium bezüglich der Folterung irakischer Zivilpersonen während eines gemeinsamen Einsatzes im Irak im Jahr 2004.

Frauenrechte

Es gab breite politische Zustimmung für die Reform von Paragraf 221 des Strafgesetzbuchs, der in geänderter Form im Jahr 2023 in Kraft treten soll. Ziel dieser Reform ist es, sexuelle Handlungen mit Personen, die eine falsche Identität vortäuschen, nicht nur wie bisher als nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen einzustufen, sondern sie genauso streng zu bestrafen wie den Straftatbestand der Vergewaltigung.

Diskriminierung

Auf Grundlage des heftig kritisierten Gesetzes L 38, das einen "nichtwestlichen Hintergrund" als eines der Kriterien benutzt, um bestimmte Gebiete als "Ghetto" auszuweisen, hatte eine Wohnungsgesellschaft im Januar 2020 96 Familien aus dem Stadtteil Nøjsomhed in Helsingør vertrieben. Im September 2022 bekamen sieben der vertriebenen Familien das Recht zugesprochen, beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel einzulegen. Im November wurde ein Verfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) übergeben, das von zwölf in ähnlicher Weise vertriebenen Personen gegen das Ministerium für Inneres und Wohnen angestrengt worden war. Der EuGH soll darüber entscheiden, ob das Kriterium "Einwanderer und deren Nachkommen aus nichtwestlichen Ländern" unter den Begriff "ethnische Herkunft" in der EU-Richtlinie zur "Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft" fällt.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Im Februar 2022 begann der dänische Berufungsausschuss für Flüchtlinge (Flygtningenævnet), zahlreiche Fälle abgewiesener afghanischer Asylsuchender neu zu beurteilen. Die Fälle hatten aufgrund der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan seit Dezember 2021 auf Eis gelegen. Am 30. November 2022 waren bei der Ausreisebehörde (Hjemrejsestyrelsen) acht afghanische Flüchtlinge gelistet, denen die Aufenthaltserlaubnis entzogen worden war. Zum gleichen Zeitpunkt waren auch 16 syrische Flüchtlinge gelistet, denen mit Verweis auf die veränderte Lage in ihrem Herkunftsland die Aufenthaltserlaubnis entzogen worden war. Diese 24 Flüchtlinge wurden aufgefordert, sich in Abschiebezentren zu begeben. Im Dezember kündigte der Berufungsausschuss für Flüchtlinge eine großzügigere Beurteilung der Asylanträge von afghanischen Mädchen und Frauen an.

Im März 2022 wurde ein Sondergesetz verabschiedet, das Geflüchteten aus der Ukraine zweijährige Aufenthaltsgenehmigungen und grundlegende Rechte garantierte. Nichtukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet waren, profitierten nicht von diesem Gesetz. Von den 37.162 Personen, die sich um eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis bemühten, waren 33.048 erfolgreich.

Recht auf Privatsphäre

Im März 2022 verabschiedete das Parlament ein Gesetz über die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten, das sowohl gegen EU-Recht als auch gegen das Völkerrecht verstieß. Im April stellte der EuGH klar, dass das EU-Recht die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung zum Zweck der Verbrechensbekämpfung verbietet. Das Justizministerium veränderte daraufhin seine Datenspeicherungspraxis, um den Vorgaben aus EU-Recht zu entsprechen.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Im Mai 2022 kippte der Oberste Gerichtshof eine vorangegangene Entscheidung des Östlichen Landgerichts und urteilte, dass irakische Kriegsgefangene, die während der Operation Green Desert im Jahr 2004 gefoltert worden waren, kein Anrecht auf Wiedergutmachung durch das dänische Verteidigungsministerium haben.

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